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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09 (https://dejure.org/2012,21932)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2012 - 70 A 5.09 (https://dejure.org/2012,21932)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 70 A 5.09 (https://dejure.org/2012,21932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 87 Abs 1 S 1 FlurbG, § 87 Abs 2 FlurbG, § 87 Abs 3 S 1 FlurbG, § 19 FStrG
    Unternehmensflurbereinigung; Bau einer Ortsumgehungsstraße; Anordnungsbeschluss nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens; Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke in großem Umfang; Nachteile für die allgemeine Landeskultur, Gebietsabgrenzung; Notwendigkeit ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87 FlurbG
    Unternehmensflurbereinigung; Bau einer Ortsumgehungsstraße; Anordnungsbeschluss nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens; Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke in großem Umfang; Nachteile für die allgemeine Landeskultur, Gebietsabgrenzung; Notwendigkeit ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
    Das ist dann der Fall, wenn die beanspruchten Flächen, ohne dass es insoweit auf die Gesamtfläche des Flurbereinigungsgebiets ankommt, zusammen und für sich betrachtet eine nicht unbeträchtliche Hektar-Anzahl aufweisen, wobei als Orientierungswert eine Fläche von 5 ha angesehen werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - 5 C 2.81 -, RdL 1983, 293, und Urteil vom 6. Juli 1989 - 5 C 51.87 -, RdL 1989, 264; OVG Brandenburg, Urteil vom 17. September 2003 - 8 D 35/01.G -, RzF - 48 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG).

    Dass die im Anordnungsbeschluss festgelegte Gebietsabgrenzung fehlerhaft ist - auch im Unternehmensflurbereinigungsverfahren gilt insoweit § 7 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, nach dem das Gebiet so zu begrenzen ist, dass der Zweck der Flurbereinigung möglichst vollkommen erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 5 C 51.87 -, RdL 1989, 264) -, ist im Übrigen aber auch nicht ersichtlich.

    Die Frage, ob die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung in den Fällen, in denen Verfahrenszweck die Verteilung der Landverluste auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern ist, davon abhängt, ob der Flächenbedarf einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Verfahrensfläche nicht unterschreiten darf (verneinend BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O.), stellt sich vorliegend nicht.

    Derartige Erwerbsbemühungen müssen keineswegs schon vor der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung erfolgen, es genügt vielmehr, dass dies bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans oder bis zum Ergehen einer vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 5 C 51.87 -, RdL 1989, 264; OVG Brandenburg, a.a.O., S. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 -, juris Rz. 26; Schwantag/Wingerter, a.a.O., § 87 Rz. 5 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
    Derartige Erwerbsbemühungen müssen keineswegs schon vor der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung erfolgen, es genügt vielmehr, dass dies bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans oder bis zum Ergehen einer vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 5 C 51.87 -, RdL 1989, 264; OVG Brandenburg, a.a.O., S. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 -, juris Rz. 26; Schwantag/Wingerter, a.a.O., § 87 Rz. 5 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich - etwa im Wege eines Erst-recht-Schlusses - auch nicht aus der Regelung in § 87 Abs. 3 Satz 1 FlurbG, wonach im Falle der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens auch das Flurbereinigungsverfahren eingestellt werden soll und nur die Fortsetzung eines begonnenen Verfahrens auf anderer flurbereinigungsrechtlicher Grundlage möglich ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 25, Februar 2009 - 15 MF 5/09 -, juris Rz. 20).

  • BVerwG, 03.03.1959 - I C 142.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
    Im Übrigen käme es für die Frage, ob ein Interesse der Beteiligten an der Flurbereinigung besteht, aber auch nicht auf die persönliche Meinung einzelner Beteiligter, sondern darauf an, ob das wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse der Beteiligten des Gesamtgebietes im erforderlichen Umfang gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 1959 - I C 142.56 -, BVerwGE 8, 197).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
    Hierbei verkennen sie schon, dass für die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung, die dem in § 87 Abs. 1 FlurbG angeführten besonderen Zweck dient, das Interesse der Beteiligten nicht vorausgesetzt wird, da die Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke in großem Umfange in der Regel nicht im Interesse der Teilnehmer liegen dürfte, die die benötigten Flächen nach Maßgabe des § 88 Nr. 4 FlurbG aufzubringen haben (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 5 C 9.82 -, RzF - 23 - zu § 4 FlurbG).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
    Als solche - beteiligungsfähig im Sinne des § 61 Nr. 2 VwGO sind auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (vgl. Kopp, VwGO, Kommentar, 18. Auflage, § 61 Rn. 9) wie die Klägerinnen zu 3. und 4. - sind sie zur Anfechtung des Anordnungsbeschlusses vom 5. Dezember 2007 über die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens berechtigt (vergleiche zur Klagebefugnis auch von Pächtern: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, juris Rz. 14 ff.).
  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01

    Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
    Das ist dann der Fall, wenn die beanspruchten Flächen, ohne dass es insoweit auf die Gesamtfläche des Flurbereinigungsgebiets ankommt, zusammen und für sich betrachtet eine nicht unbeträchtliche Hektar-Anzahl aufweisen, wobei als Orientierungswert eine Fläche von 5 ha angesehen werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - 5 C 2.81 -, RdL 1983, 293, und Urteil vom 6. Juli 1989 - 5 C 51.87 -, RdL 1989, 264; OVG Brandenburg, Urteil vom 17. September 2003 - 8 D 35/01.G -, RzF - 48 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81

    Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke "in großem Umfang" bei einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09
    Das ist dann der Fall, wenn die beanspruchten Flächen, ohne dass es insoweit auf die Gesamtfläche des Flurbereinigungsgebiets ankommt, zusammen und für sich betrachtet eine nicht unbeträchtliche Hektar-Anzahl aufweisen, wobei als Orientierungswert eine Fläche von 5 ha angesehen werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - 5 C 2.81 -, RdL 1983, 293, und Urteil vom 6. Juli 1989 - 5 C 51.87 -, RdL 1989, 264; OVG Brandenburg, Urteil vom 17. September 2003 - 8 D 35/01.G -, RzF - 48 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 11 U 2/16

    Zur Höhe einer Entschädigung in Geld für die Inanspruchnahme eines Grundstückes

    Ein Vorhaben zum Bau einer Fernstraße, wie hier die Errichtung des Neubauabschnittes der Bundesautobahn A ..., stellt ein Unternehmen im Sinne von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG dar (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. Juni 2012 - OVG 70 A 5.09 -, juris Rn. 28; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 17. September 2003 - 8 D 35/01.G -, juris Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16

    Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung;

    Ein genehmigter und rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss musste bei der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung noch nicht vorliegen (vgl. etwa auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.6.2012 - 70 A 5.09 - juris Rn. 40).

    Ziel ist es danach u. a., gut geformte Grundstücke und ein den neuen Verhältnissen angepasstes, leistungsfähiges Wegenetz zu schaffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.6. 2012 - OVG 70 A 5.09 - juris; Wingerter, a. a. O., § 87 Rn. 2).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 4.16

    Bindungswirkung; Einleitungsbeschluss; Enteignung aus besonderem Anlass;

    Da das materielle Recht besondere Regelungen für spätere Änderungen enthält, etwa eine Anpassung des Gebiets nach § 8 FlurbG, eine Einstellung des Verfahrens nach § 9 FlurbG infolge nachträglich eingetretener Umstände oder eine Fortführung des Verfahrens nach Maßgabe der §§ 1 und 37 oder des § 86 FlurbG, kommt es bei Anfechtungsklagen gegen die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1985 - 5 C 130.83 - BVerwGE 71, 108 , insoweit nicht durch BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 beanstandet, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 70 A 5.09 - juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung;

    Entsprechende Einwendungen sind also - wie hier zu Recht vom Kläger - mit der Anfechtungsklage gegen den Beschluss nach § 4 FlurbG zu richten und nicht mit der Verpflichtungsklage auf Einstellung zu verfolgen (vgl. insoweit zutreffend Wingerter, a. a. O., § 9, Rn. 1; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.6.2012 - OVG 70 A 5.09 -, juris, Rn. 45 sowie ergänzend zum Unterschied zwischen der Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens und der Aufhebung des Einleitungsbeschlusses: BVerwG, Beschl. v. 27.7.2005 - 10 B 76/04 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung;

    Vielmehr würde damit ein - nicht streitgegenständliches - Verpflichtungsbegehren auf Einstellung des Verfahrens geltend gemacht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2012 - OVG 70 A 5.09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung

    Ziel ist es danach u. a., gut geformte Grundstücke und ein den neuen Verhältnissen angepasstes, leistungsfähiges Wegenetz zu schaffen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - OVG 70 A 5.09 -, juris; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 87 Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 24/12

    Unternehmensflurbereinigung, Enteignung Straße, Landbedarf, Verfahrensgebiet,

    westlich von Z...... und A. (W.........), die eine Baustrecke von 4, 8 km zuzüglich einer Länge für den Kreisverkehr von 116 m und den anzupassenden Knotenarmen der S... von 220 m betrifft, ein größeres Straßenbauvorhaben und damit ein Unternehmen i. S. v. § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1983, RdL 1983, 293 und Urt. v. 21. Oktober 2009 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28. Juni 2012 - OVG 70 A 5.09 -, juris Rn. 28, m. w. N.; Bay VGH, Beschl. v. 8. Mai 2013 - 13 AS 13.420 -, juris Rn. 25/26).
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