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   AG Burgwedel, 07.02.2008 - 70 C 161/06   

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https://dejure.org/2008,13482
AG Burgwedel, 07.02.2008 - 70 C 161/06 (https://dejure.org/2008,13482)
AG Burgwedel, Entscheidung vom 07.02.2008 - 70 C 161/06 (https://dejure.org/2008,13482)
AG Burgwedel, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 70 C 161/06 (https://dejure.org/2008,13482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verwendung des sog. Single-Opt-In-Verfahrens für die Anmeldung zu einem Newsletter ist nicht ausreichend

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    AG Burgwedel legt den Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung auf 500 € fest

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung 500 €

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nur 500 Euro Streitwert bei Spam-Mail

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Nur 500 Euro Streitwert bei Spam-Mail

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Burgwedel, 07.02.2008 - 70 C 161/06
    Nach der vom Gericht geteilten Rechtsprechung des BGH (vergl.u.a. die Entscheidung des BGH vom 30.11.2004 in dem Verfahren VI ZR 65/04 ) orientiert sich die Streitwertfestsetzung nicht an einem etwaigen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden unerlaubter E-Mail-Werbung, sondern (lediglich) an dem Interesse des Klägers im Einzelfall, durch eine entsprechende Werbung der Beklagten nicht belästigt zu werden.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Burgwedel, 07.02.2008 - 70 C 161/06
    Dem Empfänger derartiger Werbemails steht deshalb gegen den Versender ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823, 1004 BGB zu (vergl.u.a. BGH in NJW 2004, 1655 ff [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] m.w.N.).
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