Rechtsprechung
AG Burgwedel, 07.02.2008 - 70 C 161/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Ungewollte E-Mail-Werbung: Streitwert nur 500,00 EUR? Single-Opt-in ausreichend? -Bei der Verwendung des so genannten "Single-Opt-in"-Verfahrens für die Anmeldung bei E-Mails-Newsletternist technisch nicht nachweisbar, dass der konkrete E-Mail-Empfänger auch eine ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- LawCommunity.de
Unverlangte E-Mail-Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- adresshandel-und-recht.de
- rechtsanwaltmoebius.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Verwendung des sog. Single-Opt-In-Verfahrens für die Anmeldung zu einem Newsletter ist nicht ausreichend
- wb-law.de (Kurzinformation)
AG Burgwedel legt den Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung auf 500 € fest
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung 500 €
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nur 500 Euro Streitwert bei Spam-Mail
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Kurzanmerkung)
Nur 500 Euro Streitwert bei Spam-Mail
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 149
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Burgwedel, 07.02.2008 - 70 C 161/06
Nach der vom Gericht geteilten Rechtsprechung des BGH (vergl.u.a. die Entscheidung des BGH vom 30.11.2004 in dem Verfahren VI ZR 65/04 ) orientiert sich die Streitwertfestsetzung nicht an einem etwaigen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden unerlaubter E-Mail-Werbung, sondern (lediglich) an dem Interesse des Klägers im Einzelfall, durch eine entsprechende Werbung der Beklagten nicht belästigt zu werden. - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung