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AG Bochum, 28.01.2015 - 70 C 267/14 |
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Verfahrensgang
- AG Bochum, 28.01.2015 - 70 C 267/14
- LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Ersatz von Abmahnkosten wegen Zurverfügungstellen eines Films durch Filesharing
Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 28.01.2015 (Az.: 70 C 267/14) die Klage abgewiesen und dies damit begründet, dass die Beklagte mit der Angabe, dass neben ihr noch weitere Familienmitglieder Zugriff auf ihren Internetanschluss gehabt hätten, ihrer sekundären Darlegungslast ausreichend nachgekommen sei.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 28.01.2015 verkündeten und am 06.02.2015 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Bochum (Az.: 70 C 267/14) die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 955, 60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.