Rechtsprechung
OVG Hamburg, 23.10.1996 - V 70/95 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.03.1995 - 4 VG 2820/93
- OVG Hamburg, 23.10.1996 - V 70/95
- OVG Hamburg, 23.10.1996 - Bf V 70/95
- BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
Rechtsprechung
LAG Berlin, 31.08.1995 - 10 Sa 47, 70/95, 10 Sa 47/95, 10 Sa 70/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bzw. Übergang im Weg eines Betriebsübergangs; Maßgeblichkeit des sog. Betriebssubstrats bei der Bestimmung der Begriffe "Betrieb" und "Betriebsteil"; Betriebssubstrat eines Unternehmens im Verlagsgewerbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 613a Abs. 4 Satz 1
Betriebsübergang: Betriebsteil bei einem Zeitschriftenverlag
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 04.11.1994 - 54 Ca 40105/93
- LAG Berlin, 31.08.1995 - 10 Sa 47, 70/95, 10 Sa 47/95, 10 Sa 70/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93
Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang
Auszug aus LAG Berlin, 31.08.1995 - 10 Sa 47/95
Eine Betriebsstillegung liegt vor, wenn die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehende Produktionsgemeinschaft aufgelöst wird und diese Auflösung ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszweckes oder -teilzweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (st.Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - EzA Nr. 116 zu § 613 a BGB).Von Betriebsteilen ist dann auszugeben, wenn Teileinheiten (Teilorganisationen) des Betriebes vorliegen; im Rahmen eines Betriebsüberganges ist danach maßgeblich, daß es sich bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebes handeln muß, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzweckes ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAG vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - EzA Nr. 66 zu § 613 a BGB; BAG vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - EzA Nr. 107 zu § 613 a BGB; BAG vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - EzA Nr. 116 zu § 613 a BGB).
§ 613 a BGB setzt voraus, daß die übernommenen Betriebsmittel bereits beim früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebes bzw. Betriebsteils hatten; es reicht für einen Betriebsübergang nicht aus, daß der Erwerber einzelner Betriebsmittel mit ihnen einen Betrieb oder einen Betriebsteil erst gründet (BAG vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - EzA Nr. 107 zu § 613 a BGB; BAG vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - EzA Nr. 116 zu § 613 a BGB).
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
Auszug aus LAG Berlin, 31.08.1995 - 10 Sa 47/95
Von Betriebsteilen ist dann auszugeben, wenn Teileinheiten (Teilorganisationen) des Betriebes vorliegen; im Rahmen eines Betriebsüberganges ist danach maßgeblich, daß es sich bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebes handeln muß, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzweckes ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAG vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - EzA Nr. 66 zu § 613 a BGB; BAG vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - EzA Nr. 107 zu § 613 a BGB; BAG vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - EzA Nr. 116 zu § 613 a BGB).§ 613 a BGB setzt voraus, daß die übernommenen Betriebsmittel bereits beim früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebes bzw. Betriebsteils hatten; es reicht für einen Betriebsübergang nicht aus, daß der Erwerber einzelner Betriebsmittel mit ihnen einen Betrieb oder einen Betriebsteil erst gründet (BAG vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - EzA Nr. 107 zu § 613 a BGB; BAG vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - EzA Nr. 116 zu § 613 a BGB).
- BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93
Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung
Auszug aus LAG Berlin, 31.08.1995 - 10 Sa 47/95
Vielmehr hänge es von der Eigenart des jeweiligen Betriebes ab, welche Betriebsmittel für seine Fortführung wesentlich seien; eine "schematische einheitliche" Behandlung aller Dienstleistungsbetriebe sei nicht möglich (BAG vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - Der Betrieb 1995, Seite 431). - BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86
Betriebsübergang-Mietshaus
Auszug aus LAG Berlin, 31.08.1995 - 10 Sa 47/95
Von Betriebsteilen ist dann auszugeben, wenn Teileinheiten (Teilorganisationen) des Betriebes vorliegen; im Rahmen eines Betriebsüberganges ist danach maßgeblich, daß es sich bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebes handeln muß, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzweckes ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAG vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - EzA Nr. 66 zu § 613 a BGB; BAG vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - EzA Nr. 107 zu § 613 a BGB; BAG vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - EzA Nr. 116 zu § 613 a BGB).
Rechtsprechung
FG Thüringen, 26.07.1995 - I 70/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen für Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin während Arbeitslosengeldbezugs; Vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Abgeschlossene Berufsausbildung als Kinderkrippenerzieherin; Annahme von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 1012
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.11.1980 - VI R 50/79
Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.04.1992 - VI R 131/89
Werbungskosten eines Flugingenieurs durch Erwerb einer Flugerlaubnis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 02.12.1981 - VI 50/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Niedersachsen, 14.02.2012 - 12 K 6/11
Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von dem Elterngeld im Rahmen des …
b) Abgesehen von den fachgerichtlichen Entscheidungen, die den oben genannten Entscheidungen des BFH zugrunde liegen und für die Beantwortung der Streitfrage nichts Weitergehendes hergeben, befasst sich nur das Thüringer Finanzgericht (FG) in seinem Urteil vom 26. Juli 1995 I 70/95, EFG 1995, 1012 mit der Frage des Abzugs des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von den steuerfreien Lohnersatzleistungen.c) aa) Die herrschende Meinung in der Literatur ist im Wesentlichen unter Hinweis auf des Urteil des Thüringer FG vom 26. Juli 1995 aaO der Auffassung, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sei nicht bei dem Progressionsvorbehalt abzuziehen, wenn bei den Einkünften nach § 19 EStG höhere Werbungskosten anerkannt werden.
- FG Hamburg, 18.09.2002 - II 220/01
Werbungskosten bei Verpflichtung zur Ausbildung:
Auch das Finanzgericht Thüringen habe in einem vergleichbaren Fall derartige Kosten als vorweg genommene Werbungskosten anerkannt (I 70/95 v. 28.07.1995 EFG 1995, 1012). - FG Düsseldorf, 12.12.2002 - 14 K 6509/01
Kindergeld; Einkommensgrenze; Krankengeldbezug; Werbungskostenpauschbetrag; …
Sie können daher bei vorab entstandenen Werbungskosten nicht in Ansatz gebracht werden, wenn dem Steuerpflichtigen im selben Veranlagungszeitraum keine Einnahmen der betreffenden Einkunftsart zugeflossen sind (Finanzgericht - FG - Thüringen, Urteil vom 26. Juli 1995 I 70/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 1012). - FG Düsseldorf, 13.12.2002 - 14 K 6509/01 Sie können daher bei vorab entstandenen Werbungskosten nicht in Ansatz gebracht werden, wenn dem Steuerpflichtigen im selben Veranlagungszeitraum keine Einnahmen der betreffenden Einkunftsart zugeflossen sind (Finanzgericht -FG- Thüringen, Urteil vom 26. Juli 1995 I 70/95, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 1012).