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   LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns-2 Js 1508/14-15/16   

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LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns-2 Js 1508/14-15/16 (https://dejure.org/2016,74695)
LG Aachen, Entscheidung vom 07.09.2016 - 71 Ns-2 Js 1508/14-15/16 (https://dejure.org/2016,74695)
LG Aachen, Entscheidung vom 07. September 2016 - 71 Ns-2 Js 1508/14-15/16 (https://dejure.org/2016,74695)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Aachen, 29.10.2015 - 447 Ds 249/15

    Weitergabe des Fotos eines Geschädigten an eine Zeitung zur Veröffentlichung als

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns 15/16
    Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Aachen wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 29.10.2015 - 447 Ds 249/15 - dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je XXX EUR verurteilt wird.

    Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 29.10.2015 - 447 Ds 249/15 - wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 80, 00 Euro verurteilt worden.

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns 15/16
    Bereits die diesbezügliche Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte in diesem Sinne zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (s. hierzu etwa OLG Köln, Urteil vom 03.07.2012 - 15 U 205/11 - zitiert nach Juris Rdz. 39 sowie Staudinger/Johannes Hager (2014) Eckpfeiler des Zivilrechts T. Das Recht der unerlaubten Handlungen Rdnr. 350 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns 15/16
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.12.2010 (VI ZR 30/09 - zitiert nach Juris) unter Bezugnahme auch auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt hat, ist dieser Schutzbereich immer dann berührt, wenn es um die im Pressewesen tätigen Personen in Ausübung ihrer Funktion, um ein Presseerzeugnis selbst, um seine institutionell-organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie um die Institutionen einer freien Presse überhaupt geht; dabei gewährleiste die Pressefreiheit, deren besondere Garantie auf der einzelne Meinungsäußerungen übersteigenden Bedeutung der Presse für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung beruhe, nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen, sondern schütze auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit und dabei insbesondere den Bereich der Informationsbeschaffung, da erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information die Presse in den Stand versetze, die ihr in der freiheitlichen Demokratie eröffnete Rolle wirksam wahrzunehmen (BGH aaO. Rdnr. 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns 2 Js 1508/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,81389
LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns 2 Js 1508/14 (https://dejure.org/2016,81389)
LG Aachen, Entscheidung vom 07.09.2016 - 71 Ns 2 Js 1508/14 (https://dejure.org/2016,81389)
LG Aachen, Entscheidung vom 07. September 2016 - 71 Ns 2 Js 1508/14 (https://dejure.org/2016,81389)
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