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   AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15   

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https://dejure.org/2017,11561
AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15 (https://dejure.org/2017,11561)
AG Köln, Entscheidung vom 07.04.2017 - 71 IK 175/15 (https://dejure.org/2017,11561)
AG Köln, Entscheidung vom 07. April 2017 - 71 IK 175/15 (https://dejure.org/2017,11561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Forderungsanmeldung; Deliktsforderung; Zurückweisung; Beförderungserschleichung; Forderungsprüfung; Restschuldbefreiung; Tabelle

  • IWW

    § 174 Abs. 2 InsO; § 178 InsO; § 302 Nr. 1 InsO; § 265a StGB
    Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stützung der Forderungsanmeldung des Gläubigers auf verschiedene Anspruchsgrundlagen (hier: auf eine vertragliche und auf eine deliktische); Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen in Ansehung beider Anspruchsgrundlagen; Beantragung der Eintragung der Deliktseigenschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Regensburg, 03.03.2014 - 10 C 1949/13

    Erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens keine Forderung aus vorsätzlich

    Auszug aus AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
    Dies sei bislang nicht - insbesondere nicht in Höhe des geltend gemachten Anspruchs von 4x40 EUR für erhöhtes Beförderungsentgelt - ersichtlich (vgl. AG Regensburg, Urt . v. 03.03.2014, Az. 10 C 1949/13, VuR 2015, 314 mit zust. Anm. Ackermann).

    Vielmehr dürfte ein solcher deliktischer Schadensersatzanspruch in aller Regel gerade nicht bestehen (vgl. dazu AG Regensburg, Urt . v. 3.3.2014, Az. 10 C 1949/13, VuR 2015, 314, wonach die Leistungserschleichung nicht zu einem messbaren Schaden im Sinne des § 249 BGB führt).

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Auszug aus AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
    Die Ausführungen des Gerichts zur Differenzierung zwischen den verschiedenen Anspruchsgrundlagen (§ 823 Abs. 2 BGB bzw. vertraglicher Anspruch) entsprächen der Entscheidung des BGH vom 03.03.2016 (IX ZB 33/14).

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Hemmung der Verjährung betreffend einen gesetzlichen Anspruch nicht zwingend auch die Verjährungshemmung des deliktischen Anspruchs zur Folge haben muss (BGH, Beschl . v. 3.3.2016 - IX ZB 33/14 , ZInsO 2016, 918 ff.).

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 44/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren wegen der Anmeldung einer

    Auszug aus AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
    Dies gilt nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der besonderen Fürsorgepflicht des Insolvenzgerichts gemäß § 4a Abs. 2 InsO (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 5.12.2002 - IX ZA 20/02, NZI 2003, 270 BGH, Beschl. v. 18.9.2003 - IX ZB 44/03, NZI 2004, 39).
  • BGH, 05.12.2002 - IX ZA 20/02

    Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
    Dies gilt nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der besonderen Fürsorgepflicht des Insolvenzgerichts gemäß § 4a Abs. 2 InsO (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 5.12.2002 - IX ZA 20/02, NZI 2003, 270 BGH, Beschl. v. 18.9.2003 - IX ZB 44/03, NZI 2004, 39).
  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 103/13

    Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Darlegungslast hinsichtlich des

    Auszug aus AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
    Der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung muss in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird; einer schlüssigen Darlegung des (objektiven und subjektiven) Deliktstatbestands bedarf es nicht (BGH, Urt.  v. 9.1.2014 - IX ZR 103/13, ZInsO 2014, 236).
  • BGH, 25.06.2015 - IX ZR 199/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über den Verzicht auf

    Auszug aus AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2015 (IX ZR 199/14) könne der Insolvenzschuldner den Schuldgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam anerkennen.
  • AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung

    Nach vorherrschender Ansicht hat das Gericht auf die Einhaltung der Anmeldeformalien zu achten, wenn das Attribut "von einer Restschuldbefreiung nicht betroffen" eingetragen werden soll (AG Köln Beschl. v. 07.04.2017 - 71 IK 175/15, juris Rn. 13; MüKoInsO/Riedel, 4. Aufl. 2019, InsO § 175 Rn. 15; Jaeger/Gerhardt, a.a.O., § 175 Rn. 25), soll aber die Klärung des Rechtsgrundes außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgen (vgl. BT-Drucks. 14/5680, S. 27).
  • AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17

    Insolvenzsache: Mindestanforderungen an die Anmeldung einer Deliktsforderung zur

    Erfüllt eine Forderungsanmeldung hinsichtlich des behaupteten Deliktscharakters nicht die Mindestanforderungen, ist die nicht ordnungsgemäße Forderungsanmeldung durch das Insolvenzgericht zurückzuweisen und der Deliktscharakter nicht in die Tabelle aufzunehmen (Anschluss AG Köln, 7. April 2017, 71 IK 175/15, ZInsO 2017, 1036).(Rn.15).

    Ist die Forderungsanmeldung wie vorliegend unzureichend, muss das Insolvenzgericht diese zurückweisen (so zuletzt auch ausführlich begründet AG Köln, ZInsO 2017, S. 1036).

  • AG Freiburg, 21.02.2019 - 8 IN 575/18

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Mindestanforderungen für die Anmeldung

    (vgl. BGH, Urt. v. 9.1.14 - IX ZR 103/13, sowie u.a. AG Köln, B.v. 7.4.2017 - 71 IK 175/15; AG Norderstedt, B.v. 6.6.2017 - 65 IK 29/17).
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