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   VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01   

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https://dejure.org/2002,26617
VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01 (https://dejure.org/2002,26617)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2002 - 71-IV-01 (https://dejure.org/2002,26617)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2002 - 71-IV-01 (https://dejure.org/2002,26617)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 50-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 1996 - Vf. 8-IV-96; Beschluss vom 13. Dezember 2001 - Vf. 50-IV-01 und Vf. 78-IV-01).

    Dies ist von Art. 75 SächsVerf nicht geboten (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2001 - Vf. 50IV-01 und 78-IV-01).

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    Der Sächsische Verfassungsgerichtshof ist nicht dazu berufen, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen am Maßstab von Bundesrecht zu messen (vgl. zum Verhältnis Landespersonalvertretungsgesetz zu Bundespersonalvertretungsgesetz: SächsVerfGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - Vf. 51-II-99).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    Die von der Verordnung genannten Anforderungen, soweit sie Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind, sind hierfür geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar (vgl. BVerfGE 80, 1 [24] mit weiteren Nachweisen).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    b) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 SächsJAPO richtet, ist die Beschwerdeführerin durch diese nicht unmittelbar betroffen (vgl. zu dem Erfordernis der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit bei Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen: SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 7-IV-94; BVerfGE 1, 97 [101 ff.]).
  • OVG Sachsen, 11.09.2001 - 4 BS 156/01

    Vorgaben für die Behandlung von Bewertungsdifferenzen zwischen den Prüfern in der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 22. Oktober 2001 bei dem Verfassungsgerichtshof eingegangenen Verfassungsbeschwerde 1. gegen § 30 Abs. 2 und § 29 Abs. 2 SächsJAPO in der Fassung vom 15. Mai 1998, 2. gegen den im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Juni 2001 (4 K 322/01), 3. gegen den ihren Antrag auf Zulassung der Beschwerde zurückweisenden Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. September 2001 (4 BS 156/01) sowie 4. gegen den Bescheid des Landesjustizprüfungsamts bei dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz vom 15. Dezember 2000 (EJS 2000/2) und den Widerspruchsbescheid vom 1. Juni 2001 (2230E-V-31/2001-10-08).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 8-IV-96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 1996 - Vf. 8-IV-96; Beschluss vom 13. Dezember 2001 - Vf. 50-IV-01 und Vf. 78-IV-01).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer zumutbar ist (vgl. BVerfGE 80, 40 [45]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    b) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 SächsJAPO richtet, ist die Beschwerdeführerin durch diese nicht unmittelbar betroffen (vgl. zu dem Erfordernis der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit bei Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen: SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 7-IV-94; BVerfGE 1, 97 [101 ff.]).
  • BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 51.85

    Eignung der Noten- und Punkteskala der Bundesnotenverordnung zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    Der Fall, dass bei der Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung das Erst- und das Zweitvotum um maximal zwei Punkte voneinander abweichen, ist bereits im Ausgangspunkt nicht damit zu vergleichen, dass die Abweichung der beiden Voten größer ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1985, NJW 1986, 951, 952 f).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    Inhaltlich ist die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers umso freier, je mehr sie reine Ausübungsregelungen betrifft, und umgekehrt umso begrenzter, je mehr sie die Berufswahl - sowie als deren Vorstufe die Ausbildung - betrifft (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 71-IV-01; vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377 [402 f.]; Beschluss vom 28. Juli 1971, BVerfGE 32, 1 [34]).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den

    Inhaltlich ist die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers umso freier, je mehr sie reine Ausübungsregelungen betrifft, und umgekehrt umso begrenzter, je mehr sie die Berufswahl - sowie als deren Vorstufe die Ausbildung - betrifft (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - Vf. 49-IV-21 [HS]; Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 71-IV-01; vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377 [402 f.]; Beschluss vom 28. Juli 1971, BVerfGE 32, 1 [34]).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Eine solche Einschränkung setzt indes voraus, dass der Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter sie zwingend erfordert (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 71-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 67-IV-03
    Danach sind fachgerichtliche Eil-, Nebenoder Zwischenentscheidungen, gegen welche der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, grundsätzlich nicht sogleich mit einer Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg den Beschwerdeführern zumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 28-IV-03; Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 71-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 28-IV-03
    Danach sind fachgerichtliche Nebenoder Zwischenentscheidungen, gegen welche der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, grundsätzlich nicht sogleich mit einer Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn dass Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer zumutbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03/Vf. 41-IV-03; Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 71-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 99-IV-04
    I. 1. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht ihre Subsidiarität nicht entgegen, da die Beschwerdeführerin im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren ihre Rechte nicht ausreichend verfolgen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 28-IV-03; Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 71-IV-01).
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