Rechtsprechung
EuGH, 27.06.1973 - 71/72 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kuhl / Rat
BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91
1 . BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER VERWALTUNG - KLAGE - FRIST - BEGINN - INDIVIDUELLE MASSNAHME - BEKANNTGABE AN DEN BETROFFENEN - BEGRIFF - EU-Kommission
Kuhl / Rat
- Wolters Kluwer
Verzicht auf Rückforderung nach einem Schuldwechsel der Kinder rechtsgrundlos gezahlter Erziehungszulagen; Frist für das Angreifen einer Entscheidung; Mitteilung einer Entscheidung an den Beamten; Kenntnis der Rechtsgrundlosigkeit der Zahlung; Offensichtlichkeit der ...
- Judicialis
EWG/EAG BeamtStat Art. 90; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 85; ; Allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Gewährung der Erziehungszulage Art. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER VERWALTUNG - KLAGE - FRIST - BEGINN - INDIVIDUELLE MASSNAHME - BEKANNTGABE AN DEN BETROFFENEN - BEGRIFF
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1973 - 71/72
- EuGH, 27.06.1973 - 71/72
Wird zitiert von ... (11)
- EuGH, 11.07.1979 - 252/78
Broe / Kommission
In ihrer Klagebeantwortung hebt die Kommission in bezug auf den ersten vom Kläger geltend gemachten Klagegrund hervor, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat (Slg. 1972, 705), ergebe sich, daß - sobald der Beamte behaupte, er habe die Rechtsgrundlosigkeit der ihm geleisteten Zahlungen nicht gekannt - zu prüfen sei, ob der Mangel des rechtlichen Grundes ohne weiteres hätte auffallen müssen.Sie verweist dazu auf die Ansicht des Generalanwalts Mayras, nach der der Irrtum der Verwaltung, selbst wenn er vom Bediensteten nicht hervorgerufen worden sei, die Rückforderung keineswegs ausschließe; er stelle vielmehr offensichtlich eine der dafür notwendigen tatsächlichen Voraussetzungen dar (Schlußanträge in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat, Slg. 1973, 720).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
Marcelle Berghmans, verehelichte Exner, gegen Kommission der Europäischen …
In der Rechtsprechung (Rechtssachen 36/72, François Meganck/Kommission, Urteil vom 30. Mai 1973, Slg. 1973, 527, und 71/72, Annemarie Kuhl/Rat, Urteil vom 27. Juni 1973, Slg. 1973, 705) ist schon hervorgehoben worden, es komme auf die Umstände an, unter denen eine Zahlung erbracht werde, und danach schließe eine verspätete Mitteilung der Änderung familiärer Verhältnisse die Berufung auf guten Glauben aus.Ich halte auch die von Generalanwalt Mayras in seinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 71/72 geäußerte Ansicht für zutreffend, es komme für Artikel 85 nicht nur darauf an, ob der Zahlungsempfänger den Mangel des rechtlichen Grundes gekannt habe oder ob es sich um einen offensichtlichen Mangel handelte, sondern es spiele auch eine Rolle, ob der in Anspruch genommene Beamte durch eine unrichtige Erklärung oder durch das Fehlen einer Erklärung den Irrtum der Verwaltung, der zu der Zahlung führte, provoziert habe.
- EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Berghmans / Kommission
Die Kommission erinnert daran, daß nach dem Urteil in der Rechtssache Kuhl (71/72, Slg. 1973, 705) der zuviel gezahlte Betrag herauszugeben ist, wenn eine der beiden von der Klägerin genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
- EuG, 14.12.2017 - T-611/16
Trautmann / EAD - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen …
Kann eine solche Kenntnis nicht nachgewiesen werden, sind somit die Umstände zu untersuchen, unter denen die Zahlung erfolgt ist, um festzustellen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes der Übernahme ohne Weiteres hätte auffallen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1973, Kuhl/Rat, 71/72, EU:C:1973:75, Rn. 11, …und vom 16. Mai 2007, F/Kommission, T-324/04, EU:T:2007:140, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 29.09.2005 - T-195/03
Thommes / Kommission
116 Bestreitet der Empfänger, den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung gekannt zu haben, und kann ihm eine solche Kenntnis auch nicht nachgewiesen werden, sind die Umstände zu untersuchen, unter denen die Zahlung erfolgt ist, um festzustellen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes ohne weiteres hätte auffallen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat, Slg. 1973, 705, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 5. November 2002 in der Rechtssache T-205/01, Ronsse/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-211, II-1065, Randnr. 45). - EuGöD, 09.09.2008 - F-18/08
Ritto / Kommission
Gerichtshof: 27. Juni 1973, Kuhl/Rat, 71/72, Slg. 1973, 705, Randnr. 11; 11. Juli 1979, Broe/Kommission, 252/78, Slg. 1979, 2393, Randnrn. - EuG, 28.02.1991 - T-124/89
Eberhard Kormeier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - …
13 Insbesondere unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72 (Kuhl/Rat, Slg. 1973, 705), vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 252/78 (Brö/Kommission, Slg. 1979, 2393) und vom 17. Januar 1989 in der Rechtssache 310/87 (Stempels/Kommission, Slg. 1989, 43) erinnert der Kläger daran, daß für die Feststellung, ob ein Irrtum vorliege, der einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten nicht habe entgehen können, nicht nur der Rang des betroffenen Beamten, sondern auch seine Fähigkeit zur Vornahme der erforderlichen Überprüfungen zu berücksichtigen sei. - EuG, 12.07.1990 - T-111/89
Robert Scheiber gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Ruhegehalt …
43 Da der Kläger bestreitet, den Mangel des rechtlichen Grundes gekannt zu haben, und da die Verwaltung den ihr obliegenden Nachweis einer derartigen Kenntnis nicht geführt hat, sind die Umstände zu untersuchen, unter denen die Zahlung erfolgt ist, um festzustellen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes ohne weiteres hätte auffallen müssen ( vergleiche die Urteile des Gerichtshofes vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat, Slg. 1973, 705, und vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmanse/Kommission, Slg. 1979, 3125 ). - EuGH, 13.10.1977 - 14/77
Van den Branden / Kommission
Die Beklagte verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 71/72 (Kuhl/Rat, Urteil vom 27. Juni 1973, Slg. 1973, 705). - EuG, 09.09.2008 - T-18/08
Luis Ritto gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Gerichtshof: 27. Juni 1973, Kuhl/Rat, 71/72, Slg. 1973, 705, Randnr. 11; 11. Juli 1979, Broe/Kommission, 252/78, Slg. 1979, 2393, Randnrn. - EuGH, 13.10.1977 - 106/76
Deboeck / Kommission
Rechtsprechung
FG Hamburg, 18.10.1974 - I 71/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.07.1988 - II ZR 232/87
Persönliche Haftung des durch eine Partei zu Vertragsverhandlungen hinzugezogenen …
Aufgrund seines fehlerhaften Rechtsstandpunktes ist das Berufungsgericht jedoch weder diesem unter Beweis gestellten Vortrag noch dem gegenbeweislichen Vorbringen des Beklagten zu 2 nachgegangen, er habe weder den Unternehmenswert ermittelt noch in die Besprechung eingebracht, die betreffenden Angaben seien vielmehr bei den Vertragsverhandlungen telefonisch von der Steuerberaterin des Beklagten zu 1 durchgegeben worden (GA I 71/72, GA II 442, 443, 444).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1973 - 71/72 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Annemarie Kuhl gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1973 - 71/72
- EuGH, 27.06.1973 - 71/72
Wird zitiert von ...
- EuGH, 20.10.1983 - 92/82
Gutmann / Kommission
Zur Begründetheit verweist sie aber auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mayras vom 11. April 1973 in der Rechtssache 71/72 (Kühl, Slg. 1973, 720), aus denen sich unter anderem ergebe, daß sie zuviel gezahlte Beträge zurückfordern könne, außer wenn der Mangel des rechtlichen Grundes "dem Beamten unbekannt geblieben ist und von ihm normalerweise auch nicht erkannt werden konnte, weil er keineswegs offenkundig war".