Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 19.04.1988 - 71/87   

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https://dejure.org/1988,3069
EuGH, 19.04.1988 - 71/87 (https://dejure.org/1988,3069)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.1988 - 71/87 (https://dejure.org/1988,3069)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 1988 - 71/87 (https://dejure.org/1988,3069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Griechischer Staat / Inter-Kom

    Verordnung Nr . 2960/77 der Kommission, Artikel 13 Absatz 1 in der Fassung der Verordnung Nr . 2041/83 und Artikel 15
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Olivenöl - Verkauf aus den Beständen einer nationalen Interventionsstelle - Überschreitung der Frist für die Übernahme der Waren, für die der Zuschlag erteilt wurde - Kosten der weiteren Lagerung zu Lasten des ...

  • EU-Kommission

    Griechischer Staat / Inter-Kom

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Frist zur Übernahme von Waren; Übernahme von Lagerkosten bei Nichtabnahme von Waren; Lagerkosten beim Nichtabnahme wegen höherer Gewalt; Beginn der Verladearbeiten von Waren gegen Ende der Übernahmefrist; Stillschweigende Anerkennung einer Klausel über ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2960/77 Art. 15; ; Verordnung Nr. 2960/77 Art. 13 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 2960/77 Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Olivenöl - Verkauf aus den Beständen einer nationalen Interventionsstelle - Überschreitung der Frist für die Übernahme der Waren, für die der Zuschlag erteilt wurde - Kosten der weiteren Lagerung zu Lasten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Verkauf im Wege der Ausschreibung - Verspätete Übernahme der Ware, für die der Zuschlag erteilt wurde - Weitere Lagerung auf Kosten des Käufers - Höhere Gewalt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.10.1987 - 109/86

    Theodorakis / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 19.04.1988 - 71/87
    16 Eine Verzögerung bei der Übernahme der Waren, für die der Zuschlag erteilt wurde, kann somit dem Käufer insoweit nicht zugerechnet werden, als sie auf Umstände zurückgeht, die einen Fall höherer Gewalt darstellen, also auf Umstände, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die anomal und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch bei aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können ( Urteil vom 27 . Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86, Theodorakis, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1993 - C-124/92

    An Bord Bainne Co-operative Ltd und Compagnie Interagra SA gegen Intervention

    (4) ° In seinen Urteilen vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 64/74 (Reich, Slg. 1975, 261) und vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78 (Union Française de Céréales, Slg. 1978, 1675) hat der Gerichtshof jedoch eine analoge Anwendung ausdrücklicher Klauseln über höhere Gewalt anerkannt, und in seinem Urteil vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1979) hat er eine stillschweigende Klausel über höhere Gewalt in einem Fall anerkannt, in dem die Gemeinschaftsregelung keine entsprechende Klausel enthielt.

    (5) ° Vgl. zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-50/92 (Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1035); vgl. auch die für den vorliegenden Fall besonders bedeutsamen Urteile des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319), vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89 (Organisationen Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315) und vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1979).

    (9) ° Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1979).

  • EuGH, 23.11.2023 - C-213/22

    Instituto de Financiamento da Agricultura e Pescas (Mesures de reboisement)

    Allerdings bleibt es dem Prämienempfänger nach ständiger Rechtsprechung auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung in der anwendbaren Regelung möglich, sich auf höhere Gewalt zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. April 1988, 1nter-Kom, 71/87, EU:C:1988:186, Rn. 10 und 15, sowie vom 7. Dezember 1993, Huygen u. a., C-12/92, EU:C:1993:914, Rn. 31).
  • EuG, 14.01.2015 - T-127/09

    Abdulrahim / Rat und Kommission

    Der Umstand, dass die Rechtsanwälte von Herrn Abdulrahim keinen Kontakt mit der Kanzlei des Gerichts aufgenommen und sich nicht vergewissert haben, dass diese die unterzeichnete Urschrift der Klageschrift ordnungsgemäß erhalten hat, ist angesichts einer Rechtsprechung, die ein solches Vorgehen nicht speziell verlangt, nicht relevant, zumal Fristen grundsätzlich ausgeschöpft werden dürfen (Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 1988, 1nter-Kom, 71/87, Slg. 1988, 1979, Rn. 20, und Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2006, Griechenland/Kommission, T-251/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 53).
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   Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 71/87   

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https://dejure.org/1988,16449
Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 71/87 (https://dejure.org/1988,16449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.02.1988 - 71/87 (https://dejure.org/1988,16449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 71/87 (https://dejure.org/1988,16449)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Griechischer Staat gegen Inter-Kom Emboriki kai Biomichaniki Epicheirisis Elaion, Liparon kai Trofimon AE.

    Verkauf im Wege der Ausschreibung - Verspätete Übernahme der Ware, für die der Zuschlag erteilt wurde - Weitere Lagerung auf Kosten des Käufers - Höhere Gewalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 71/87
    Zum einen sind nämlich die verschiedenen sprachlichen Fassungen gleichermaßen verbindlich, so daß die Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift einen Vergleich ihrer sprachlichen Fassungen erfordert (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, Cilfit, Slg. 1982, 3415, 3430, Randnr. 18).
  • EuGH, 27.10.1987 - 109/86

    Theodorakis / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 71/87
    Danach "verlangt... der Begriff der höheren Gewalt, selbst wenn er keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, daß der Nichteintritt der in Rede stehenden Tatsache auf Umstände zurückzuführen ist, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die anomal und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch bei aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können" (siehe zuletzt das Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86, Ioannis Theodorakis/Griechischer Staat, Slg. 1987, 4319, Randnr. 7).
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