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   AG Hamburg-Wandsbek, 20.12.2018 - 713 C 238/18   

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https://dejure.org/2018,61480
AG Hamburg-Wandsbek, 20.12.2018 - 713 C 238/18 (https://dejure.org/2018,61480)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 20.12.2018 - 713 C 238/18 (https://dejure.org/2018,61480)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 713 C 238/18 (https://dejure.org/2018,61480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 308 Nr 7 BGB, § 615 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Psychotherapeuten: Wirksamkeit der Vereinbarung eines Ausfallhonorars für nicht eingehaltene Termine im Rahmen einer psychologischen Behandlung

  • RA Kotz

    Psychotherapeuten-AGB - Ausfallhonorar für nicht eingehaltene Termine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 15.04.2005 - 55 S 310/04

    Unwirksame AGB eines Zahnarztes für nicht eingehaltene Termine (Ausfallhonorar)

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 20.12.2018 - 713 C 238/18
    Der Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 15. April 2005 - 55 S 310/04 -, juris) kann in dem entscheidenden Punkt nicht beigetreten werden.
  • AG Nettetal, 12.09.2006 - 17 C 71/03

    Privatliquidation - Ausfallhonorar wegen Nichterscheinen zum "Exklusivtermin"

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 20.12.2018 - 713 C 238/18
    Überwiegend werden Absagefristen von 24 Stunden, zum Teil auch von 48 Stunden für angemessen gehalten (vgl. AG Nettetal, Urteil vom 12. September 2006 - 17 C 71/03 -, juris).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 20.12.2018 - 713 C 238/18
    Das ist allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 24, 91-96. Der Dienstberechtigte bleibt im Falle des Annahmeverzugs grundsätzlich zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, weil dieser Umstand in seinen Risikobereich fällt; eine Entlastungsmöglichkeit nach dem Grund der Nichtannahme oder des Unterlassens der Mitwirkung ist nicht vorgesehen.
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