Rechtsprechung
VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19 PVB |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 75 Abs 3 Nr 17 BPersVG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG
Mitbestimmung in Bezug auf die Kommentarfunktion bei Internetseiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht des Personalrats wenn Kommentarfunktion in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter genutzt werden soll
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19 PVB
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
- BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite
Auszug aus VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - wandte sich der Antragsteller an den Beteiligten und begehrte in Bezug auf die Facebook-Seite beteiligt zu werden.Durch die Eröffnung dieser Seiten/Kanäle führte der Beteiligte sie ein und nutzt sie seither (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, Juris Rn. 37 für eine Facebook-Seite; Landesarbeitsgericht Hamburg…, Beschluss vom 13. September 2018 - 2 TaBV 5/18 -, Juris Rn. 64 für einen Twitter-Account).
Dahinstehen kann, ob sich das Bundesarbeitsgericht, dem die Fachkammer im Ergebnis folgt, im Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, Juris Rn. 39 von dem durch den Normwortlaut gesetzten Maßstab löst, wenn es nur darauf abstellt, dass Besucher-Beiträge in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten eingreifen können.
- BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von …
Auszug aus VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Vielmehr verwies das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 -, Abdruck Seite 9, auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 -, BAGE 46, 367 = NJW 1985, 450).Wer die Daten in eine von der Dienststelle eingerichtete und angewendete technische Einrichtung eingibt (die Beschäftigten selbst, damit gesonderte beauftragte Beschäftigte oder - wie hier - außenstehende Nutzer), ist unerheblich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 2001, a.a.O., Seite 9).
Mit der hier vorgenommenen Wertung der möglichen Kommentare als zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens der Beschäftigten geeignet setzt sich die Fachkammer nicht in Widerspruch zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 -.
- BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10
Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und …
Auszug aus VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Denn es ist anerkannt, dass eine technische Einrichtung schon dann zur Überwachung bestimmt ist, wenn eine Kontrolle objektiv möglich ist (…vgl. Rehak in Lorenzen u.a., BPersVG, § 75 Rn. 676; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juni 2011 - BVerwG 6 P 10.10 -, Rn. 16).Der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG dient dem Schutz der Beschäftigten vor ungerechtfertigter/unverhältnismäßiger, in ihrem Ausmaß nicht durchschaubarer Überwachung ihres Verhaltens oder ihrer Leistung im Beschäftigungsverhältnis (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juni 2011 - BVerwG 6 P 10.10 -, Rn. 18) und schützt so gegebenenfalls auch ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Vielmehr verwies das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 -, Abdruck Seite 9, auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 -, BAGE 46, 367 = NJW 1985, 450). - LAG Hamburg, 13.09.2018 - 2 TaBV 5/18
Twitter-Account der Arbeitgeberin - Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs …
Auszug aus VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Durch die Eröffnung dieser Seiten/Kanäle führte der Beteiligte sie ein und nutzt sie seither (vgl. Bundesarbeitsgericht…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, Juris Rn. 37 für eine Facebook-Seite; Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 13. September 2018 - 2 TaBV 5/18 -, Juris Rn. 64 für einen Twitter-Account). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - 20 A 632/10
Personlavertretungsrechtliche Einwirkungs- und (Mit-)Entscheidungsmöglichkeiten …
Auszug aus VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Das genügt, wenn ein anderer nach außen auftritt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 20 A 632/10.PVL -, Juris Rn. 40). - BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich
Auszug aus VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19
Aber nicht alle davon geschützten Daten betreffen ihre Leistung oder ihr Verhalten als Beschäftigte bzw. im Arbeitsverhältnis (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 ABR 32/16-, Juris Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben (Beschluss vom 29. Mai 2020 - VG 72 K 7.19 PVB - juris) und sich in der Begründung dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - im Ergebnis angeschlossen. - VG Berlin, 12.06.2020 - 62 K 10.19
Mitbestimmung des Personalrats wenn Windows 7 durch Windows 10 Enterprise ersetzt …
Der Mitbestimmungstatbestand ist nicht erst erfüllt, wenn Verhalten oder Leistung der Dienstkräfte umfassend überwacht werden können (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29. Mai 2020 - VG 72 K 7.19 PVB -, Abdruck Seite 6 zur Kommentarfunktion auf "sozialen Medien" unter Berufung auf Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - und Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 13. September 2018 - 2 TaBV 5/18 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20 Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben (Beschluss vom 29. Mai 2020 - VG 72 K 7.19 PVB - juris) und sich in der Begründung dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - im Ergebnis angeschlossen.