Rechtsprechung
LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- webshoprecht.de
Tabakwerbung auf der Unternehmens-Webseite eines Tabakunternehmens
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Das Tabakwerbeverbot gilt auch für eine Unternehmenswebseite (ohne Verkauf) eines Tabakherstellers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tabakwerbung auf einer zur Außendarstellung betriebenen Unternehmenshomepage; Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft
- online-und-recht.de
Werbeverbot für Tabakerzeugnisse gilt auch für normale Unternehmenswebseite und nicht nur für Online-Shop
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Tabakwerbeverbot gilt auch für Unternehmensseiten im Internet
- kanzlei.biz
Tabakwerbeverbot gilt auch für die Homepage eines Tabakherstellers
- rewis.io
Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Internetauftritt eines Tabakherstellers wegen Verstoßes gegen das Tabakwerbeverbot
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Tabakwerbeverbot gilt auch für Webseite eines Tabakherstellers ohne Bestellmöglichkeit - Unternehmenswebseite als Dienst der Informationsgesellschaft
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Tabakwerbeverbot gilt auch für die Herstellerhomepage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Tabak-Werbeverbot auch für "normale" Unternehmens-Webseite
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Tabakwerbung auf Herstellerwebseite verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch Unternehmensseiten im Internet müssen Tabakwerbeverbot beachten - Tabakwarenverbot gilt auch für Webseiten auf denen keine Tabakerzeugnisse verkauft werden
Verfahrensgang
- LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14
- OLG München, 21.04.2016 - 6 U 2775/15
- BGH, 05.10.2017 - I ZR 117/16
Papierfundstellen
- MMR 2016, 119
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 137/09
Unser wichtigstes Cigarettenpapier
Auszug aus LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14
Für die Werbewirkung reicht vielmehr die Eignung zur Verkaufsförderung aus (BGH GRUR 2011, 631, 632).Die Ausnahme vom Werbeverbot erstreckt sich damit auch auf den Internettauftritt eines tabakproduzierenden Unternehmens (zum Vorrang des Verbraucherschutzes gegenüber Imagewerbung vgl. BGH GRUR 2011, 631).
- OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
Tabakwerbung im Online-Shop
Auszug aus LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14
Wie oben ausgeführt, ist dies anders als beim Kauf einer gedruckten Fachzeitschrift (§ 21 a Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VTabakG) oder dem Besuch eines Onlineshops für Tabakwaren (§ 21 a Abs. 3 S. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 VTabakG, vgl. OLG Karlsruhe, 19 U 184/06) auch nicht denklogisch das einzige Motiv, die Webseite aufzurufen, da die Präsentation des Unternehmens im Rahmen der streitgegenständlichen Homepage der Beklagten gerade nicht mit "redaktionelle Berichten" über Tabakerzeugnisse oder Rauchutensilien i. S. d. Ausnahmetatbestands gleichzusetzen ist.
- BGH, 05.10.2017 - I ZR 117/16
Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers
Außerdem hat das Landgericht dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz pauschaler Abmahnkosten gegen die Beklagte in Höhe von 214 EUR zuzüglich Zinsen zuerkannt (LG Landshut, MMR 2016, 119). - OLG München, 21.04.2016 - 6 U 2775/15
Tabakwerbung auf Tabakunternehmenswebseite
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 29.06.2015, Az. 72 O 3510/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es in Ziffer 1 lautet "... zu unterlassen, auf ihrer Unternehmenswebseite im Internet für Tabakerzeugnisse.Das Urteil des Landgerichts Landshut, Az. 72 O 3510/14, wird in der durch Ziffer I. dieses Urteils geänderten Fassung ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
die Klage unter Aufhebung des am 29.06.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Landshut, Az. 72 O 3510/14, abzuweisen.