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   AG Bochum, 16.10.2020 - 75 C 72/20   

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https://dejure.org/2020,38890
AG Bochum, 16.10.2020 - 75 C 72/20 (https://dejure.org/2020,38890)
AG Bochum, Entscheidung vom 16.10.2020 - 75 C 72/20 (https://dejure.org/2020,38890)
AG Bochum, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 75 C 72/20 (https://dejure.org/2020,38890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Dem Schuldner stehen auch im Falle der vorzeitigen Restschuldbefreiung ab dem Zeitpunkt, in welchem drei Jahre der Abtretungsfrist abgelaufen sind, die pfändbaren Lohnanteile zu

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 27.06.2011 - 20 O 328/10

    Ein Insolvenzgläubiger hat einen Auskunftsanspruch gegen einen ehemaligen

    Auszug aus AG Bochum, 16.10.2020 - 75 C 72/20
    Bei dieser uneigennützigen doppelseitigen Treuhand trifft ihn - auch im Verhältnis zum Schuldner - die Pflicht, für eine ordnungsgemäße Verteilung der einbehaltenen Beträge zu sorgen (vgl. Jaeger, Kommentar zur Insolvenzordnung, 2020, zu § 292 Rz. 56; LG Hannover, Urteil vom 27.06.2011, 20 O 328/10).
  • OLG Celle, 02.10.2007 - 16 U 29/07

    Treuhänder als ein der Insolvenzverwalterhaftung unterliegender Beteiligter im

    Auszug aus AG Bochum, 16.10.2020 - 75 C 72/20
    Grundlage der Haftung des Beklagten als Treuhänder ist die ihm vom Gericht übertragene Treuhandstellung in Bezug auf den Schuldner und die Gläubiger (§ 291 Abs. 2 InsO - vergleiche OLG Celle Urteil vom 02.10.2007, 16 U 29/07).
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