Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 11.05.1989 | RG, 29.05.1889

Rechtsprechung
   EuG, 10.07.1991 - T-69/89, T-70/89, T-76/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1572
EuG, 10.07.1991 - T-69/89, T-70/89, T-76/89 (https://dejure.org/1991,1572)
EuG, Entscheidung vom 10.07.1991 - T-69/89, T-70/89, T-76/89 (https://dejure.org/1991,1572)
EuG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - T-69/89, T-70/89, T-76/89 (https://dejure.org/1991,1572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Urheberrecht - Praktiken, die die Veröffentlichung und den Verkauf von umfassenden wöchentlichen Fernsehprogrammführern verhindern.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln durch wöchentliche Vorausschauen einer Radiostation über Fernsehprogramme und Hörfunkprogramme; Unvollständigkeit der Schriftstücke in einem Wettbewerbsverfahren der Kommission; Genaue Festlegung des relevanten Marktes in ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Urheberrecht - Praktiken, die die Veröffentlichung und den Verkauf von umfassenden wöchentlichen Fernsehprogrammführern verhindern.

Papierfundstellen

  • ZUM 1992, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (47)

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    35 Die Klägerin trägt unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) vor, das ihr vorgeworfene Verhalten unterliege dem Schutz, den das Gemeinschaftsrecht der eigentlichen Substanz ihres Urheberrechts an ihren Programmvorschauen gewähre.

    36 Zu der vom Gerichtshof im Urteil Volvo erwähnten Möglichkeit der im Sinne von Artikel 86 mißbräuchlichen Ausnutzung eines Urheberrechts durch seinen Inhaber führt die Klägerin aus, im vorliegenden Fall habe die Kommission kein derartiges Verhalten festgestellt.

    49 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Die Kommission ist in diesem Zusammenhang weiterhin der Auffassung, daß das der Klägerin vorgeworfene Verhalten sich von dem unterscheide, das der Gerichtshof im Urteil Volvo für rechtmässig gehalten habe.

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853, Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Es wies deshalb, insofern es unter diesem Gesichtspunkt insbesondere durch eine mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet war, auch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem - vom Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen ins Auge gefassten - Fall der Entscheidung eines Kraftfahrzeugherstellers auf, für bestimmte Modelle keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch eine Nachfrage auf dem Markt besteht (Rechtssachen 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    49 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853, Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Es wies deshalb, insofern es unter diesem Gesichtspunkt insbesondere durch eine mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet war, auch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem - vom Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen ins Auge gefassten - Fall der Entscheidung eines Kraftfahrzeugherstellers auf, für bestimmte Modelle keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch eine Nachfrage auf dem Markt besteht (Rechtssachen 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

  • EuGH, 17.05.1988 - 158/86

    Warner Brothers u.a. / Christiansen

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    17 bis 21, und vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, Slg. 1988, 2605, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat dies im Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 13) ausdrücklich festgestellt, in dem er folgendes entschieden hat: "Die beiden grundlegenden Rechte des Urhebers, das ausschließliche Recht der Aufführung und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, werden von den Bestimmungen des EWG-Vertrages nicht berührt" (siehe auch Urteil vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87, EMI Electrola, Slg. 1989, 79, Randnrn. 7 und 14).

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Hugin / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    Nach ständiger Rechtsprechung unterliege die Fernsehindustrie dem Gemeinschaftsrecht (siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, Slg. 1982, 3381).

    Dabei seien unter anderem die Natur des geschützten Gutes unter seinen technischen, kulturellen oder innovativen Aspekten sowie die Zwecke und die Rechtfertigung des Urheberrechts an den Programmvorschauen nach nationalem Recht zu berücksichtigen (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 258/78, Nungesser/Kommission, Slg. 1982, 2015, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87, Thetford, Slg. 1988, 3585, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Nungesser / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    79 Die Klägerin führt unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409) aus, sie sei ein Unternehmen, das im Sinne des Artikels 90 Absatz 2 EWG-Vertrag mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sei.

    81 Die Kommission entgegnet, selbst wenn die Klägerin ein Unternehmen sei, das mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betraut sei, müsse sie doch im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Artikel 90 Absatz 2 die Wettbewerbsregeln einhalten, "sofern diese mit der Erfuellung [ihrer] Aufgaben... nicht nachweislich unvereinbar" seien (Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, a. a. O.).

    82 Wie die Kommission zu Recht bemerkt, gelten für ein Unternehmen, das wie die Klägerin als öffentliche Dienststelle mit der landesweiten Veranstaltung von Hörfunk- und Fernsehsendungen betraut ist, gemäß Artikel 90 Absatz 2 die Wettbewerbsregeln, es sei denn, daß deren Anwendung mit der Erfuellung ihrer Aufgabe nachweislich unvereinbar ist (Urteile des Gerichtshofes vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, a. a. O., Randnr. 15, vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM/CLT und IPB (Telemarketing), Slg. 1985, 3261, Randnrn.

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    RTE u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    Dritte wie die Firma Magill, die eine umfassende Fernsehzeitschrift herausgeben wollten, befanden sich in einer Stellung wirtschaftlicher Abhängigkeit von der Klägerin, die auf diese Weise die Möglichkeit hatte, sich jeglichem wirksamen Wettbewerb auf dem Markt der Information über ihre wöchentlichen Programme zu widersetzen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 30).

    64 Zum Umfang des relevanten räumlichen Marktes stellt das Gericht fest, daß der räumliche Markt, der Irland und Nordirland, das heisst das Gebiet eines Mitgliedstaats und einen Teil des Gebiets eines anderen Mitgliedstaats, umfasst, unbestreitbar einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes ausmacht, ohne daß es nötig wäre, den auf Irland und Nordirland entfallenden Anteil des Gemeinschaftsmarktes der Fernsehzeitschriften zu berücksichtigen (siehe u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin, a. a. O., Randnr. 28).

    Es ist somit nicht erforderlich, das Vorliegen einer gegenwärtigen und tatsächlichen Auswirkung auf den zwischenstaatlichen Handel festzustellen (siehe unter anderem die Urteile des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin, a. a. O., Randnr. 104, und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 32).

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    Unter den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen so alle Kartelle und alle Übungen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die der Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird" (Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17; siehe auch die Urteile vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6/73 und 7/73, Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223, Randnr. 32, vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 125, und vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 201).

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6/73 und 7/73 (Commercial Solvents, a. a. O., Randnr. 45) entschieden hat, muß "[d]ie Anwendung [des Artikels 3 der Verordnung Nr. 17]... der Natur der festgestellten Zuwiderhandlung angepasst sein und kann deshalb sowohl die Anordnung [der] Vornahme bestimmter Tätigkeiten oder Leistungen, die unrechtmässig unterblieben sind, beinhalten als auch das Verbot, bestimmte Tätigkeiten, Praktiken oder Zustände, die dem Vertrag widersprechen, fortzuführen oder fortdauern zu lassen.

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    Es ist somit nicht erforderlich, das Vorliegen einer gegenwärtigen und tatsächlichen Auswirkung auf den zwischenstaatlichen Handel festzustellen (siehe unter anderem die Urteile des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin, a. a. O., Randnr. 104, und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 32).

    17 und 19, vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Säed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnr. 56, und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, a. a. O., Randnr. 24).

  • EuGH, 14.09.1982 - 144/81

    Keurkoop / Nancy Kean Gifts

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853, Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Die Ausübung der durch das nationale Recht eingeräumten Immaterialgüterrechte ist daher so weit einzuschränken, wie die genannte Abstimmung es erfordert (Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81, Keurkoop, a. a. O., Randnr. 24).

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Bayer AG / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1991 - T-69/89
    Die Gemeinschaft sei nämlich nicht Partei der Übereinkunft, und nach ständiger Rechtsprechung gehe "der EWG -Vertrag... auf den von ihm geregelten Gebieten den vor seinem Inkrafttreten zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften vor" (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3).

    Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 51/69

    Weighardt / Kommission EAG

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

  • EuGH, 25.02.1986 - 193/83

    Windsurfing International / Kommission

  • EuGH, 11.03.1986 - 121/85

    Conegate / HM Customs & Excise

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

  • EuGH, 03.03.1988 - 434/85

    Allen & Hanburys / Generics

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

  • EuGH, 20.03.1957 - 2/56

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 04.07.1963 - 24/62

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

  • EuGH, 15.03.1967 - 8/66

    Coditel / Ciné-Vog Films

  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Buchler & Co. / Kommission

  • EuGH, 30.06.1988 - 35/87

    Man (Sugar) / IBAP

  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Jänsch / Kommission

  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Sacchi

  • EuGH, 22.01.1981 - 58/80

    Pharmon / Hoechst

  • EuGH, 09.07.1985 - 19/84

    Deutsche Grammophon / Metro SB

  • EuGH, 08.06.1982 - 258/78

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen

  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

  • EuGH, 07.04.1965 - 11/64

    Thetford / Fiamma

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Merck / Stephar und Exler

  • EuGH, 10.12.1987 - 277/84

    Dansk Supermarked

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69
  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    1 Die Radio Telefis Eireann (RTE), der das Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89 (Slg. 1991, II-485; im folgenden: RTE-Urteil) am selben Tag zugestellt wurde, hat mit Rechtsmittelschrift, die am 19. September 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil mit der Begründung eingelegt, es sei unter Verletzung des Gemeinschaftsrechts erlassen worden.
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Der Inhalt der sich aus dieser Vorschrift ergebenden Verpflichtungen und die Frage, ob es sich um wesentliche Verpflichtungen handelt, sind in jedem Einzelfall aufgrund dieses Zwecks der Vorlage der Schriftstücke zu prüfen, der darin besteht, es dem Ausschuss zu ermöglichen, seine beratenden Funktionen in voller Kenntnis der Umstände auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1991, RTE/Kommission, T-69/89, EU:T:1991:39, Rn. 21 und 23, und vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, EU:T:2000:77, Rn. 742).

    Deshalb ist eine solche Unterlassung nicht geeignet, das gesamte Verwaltungsverfahren ungültig zu machen und dadurch die Rechtmäßigkeit der endgültigen Entscheidung in Frage zu stellen (Urteil vom 10. Juli 1991, RTE/Kommission, T-69/89, EU:T:1991:39, Rn. 21 bis 23).

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Die Kommission stützt ihr Vorbringen, die ENS undihre Gründerunternehmen betätigten sich auf zwei getrennten Märkten, auf dieRechtsprechung, nach der in bestimmten Fällen zwischen zwei Märkten zuunterscheiden sei, die zwar benachbart, aber dennoch getrennt seien (Urteile desGerichtshofes vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73, CommercialSolvents u. a./Kommission, Slg. 1974, 223, vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, und vom 3. Oktober 1985 in derRechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, und in derRechtssache T-70/89, BBC/Kommission, Slg. 1991, II-535).
  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    Or, selon les arrêts du 26 novembre 1998, Bronner (C-7/97, ci-après l'« arrêt Bronner ", EU:C:1998:569), et du 10 juillet 1991, RTE/Commission (T-69/89, EU:T:1991:39), sur lesquels la Commission a fondé son analyse au considérant 549 de la décision attaquée, et la jurisprudence postérieure relative au refus d'octroyer un accès à une infrastructure essentielle, un comportement abusif ne pourrait être imputé qu'au propriétaire ou à l'exploitant de ladite infrastructure, en ce sens qu'un accès à des infrastructures essentielles aurait toujours été lié intrinsèquement à la propriété et au contrôle de l'infrastructure ou du service en cause.

    Ensuite, il ressort des considérants 532 et 549 à 564 de la décision attaquée que la Commission a apprécié la validité du comportement de Bulgargaz sur le marché des services de capacités sur le gazoduc roumain 1 au regard de la jurisprudence issue du point 41 de l'arrêt Bronner et, également, du point 73 de l'arrêt du 10 juillet 1991, RTE/Commission (T-69/89, EU:T:1991:39).

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

    Nach der Rechtsprechung ist ein Teilmarkt, der unter dem Gesichtspunkt der Nachfrage und des Angebots besondere Merkmale besitzt und auf dem Erzeugnisse angeboten werden, die auf dem allgemeineren Markt, dessen Teil er ist, unentbehrlich und nicht austauschbar sind, als gesonderter Produktmarkt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, Randnrn. 61 und 62).
  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

    Da es sich vorliegend um einen rein gemeinschaftsinternen Sachverhalt handle, gehe im Kollisionsfall folglich das primäre Gemeinschaftsrecht vor (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, Randnr. 103).
  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Es sei somit nicht ausgeschlossen, dass die Erzeugnisse des Urheberrechtsinhabers und die zukünftigen Erzeugnisse des Lizenznehmers miteinander konkurrierten, wie die Sachverhalte zeigten, über die der Gemeinschaftsrichter entschieden habe (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, Randnr. 73, Urteil Magill, Randnr. 53, Urteil IMS Health, zitiert oben in Randnr. 99).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89 (RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485) und in der Rechtssache T-76/89 (ITP/Kommission, Slg. 1991, II-575) aufzuheben,.

    ( 2 ) Rechtssache T-69/89 (Radio Telefis Eireann/ Kommission,Slg. 1991, II-485) und Rechtssache T-76/89 (Independent Television Publications Limited/Kommission, Slg. 1991, II-575).

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

    Nach der Rechtsprechung ist ein Teilmarkt, der unter dem Gesichtspunkt der Nachfrage und des Angebots besondere Merkmale besitzt und auf dem Erzeugnisse angeboten werden, die auf dem allgemeineren Markt, dessen Teil er ist, unentbehrlich und nicht austauschbar sind, als gesonderter Produktmarkt anzusehen (vgl. Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, Randnrn. 61 und 62, in der Rechtssache T-70/89, BBC/Kommission, Slg. 1991, II-535, Randnr. 50, und in der Rechtssache T-76/89, ITP/Kommission, Slg. 1991, II-575, Randnrn.
  • EuG, 02.02.2022 - T-616/18

    Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

    Folglich ist der Beratende Ausschuss nicht durch Ungenauigkeiten oder Auslassungen in einem wesentlichen Punkt irregeführt worden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1991, RTE/Kommission, T-69/89, EU:T:1991:39, Rn. 21 bis 23, vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, EU:T:2000:77, Rn. 742, und vom 12. Dezember 2018, Servier u. a./Kommission, T-691/14, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2018:922, Rn. 148 und 149 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-350/92

    Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-7/97

    Bronner

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA)

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 14.01.2016 - T-434/13

    Doux / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-314/06

    Whirlpool Europe / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter Kühl-Gefrierkombinationen

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-235/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2004 - C-109/03

    KPN Telecom

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuG, 08.05.2003 - T-82/01

    Josanne u.a. / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 11.05.1989 - 76/89 R, 77/89 R, 91/89 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,26952
EuGH, 11.05.1989 - 76/89 R, 77/89 R, 91/89 R (https://dejure.org/1989,26952)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.1989 - 76/89 R, 77/89 R, 91/89 R (https://dejure.org/1989,26952)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - 76/89 R, 77/89 R, 91/89 R (https://dejure.org/1989,26952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,26952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden; [EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    13 Der Präsident des Gerichtshofes hat durch Beschluß vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R (RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141) auf Antrag der Rechtsmittelführerinnen den "Vollzug von Artikel 2 der Entscheidung... ausgesetzt, soweit diese Bestimmung die Antragstellerinnen verpflichtet, unverzueglich die von der Kommission festgestellte Zuwiderhandlung abzustellen, indem sie sich gegenseitig und Dritten auf Anfrage und auf einer nichtdiskriminierenden Basis ihre jeweiligen vorausschauenden wöchentlichen Programmlisten zur Verfügung stellen und die Veröffentlichung durch diese gestatten".
  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

    Verbundene Rechtssachen 76, 77 und 91/89 R Radio Telefis Eireann und andere gegen.

    In den verbundenen Rechtssachen 76, 77 und 91/89 R Radio Telefis Eireann, öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Dublin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Willy Alexander und Harry Ferment, Den Haag, im Auftrag von Gerald F. McLaughlin, Leiter der Rechtsabteilung von Radio Telefis Eireann, und Eugene F. Collins Sc Son, Solicitors, Dublin; Zustellungsbevollmäch- * Verfahrenssprache: Englisch.

    Independent Television Publications Limited mit Sitz in London, Prozeßbevollmächtigte: Alan Tyrrell, QC, London, im Auftrag von Michael J. Reynolds von der Kanzlei Allen und Overy, Brüssel; Zustellungsbevollmächtigte: Rechtsanwälte Loesch und Wolter, 8, rue Zithe, Luxemburg, (Rechtssache 91/89 R) Antragstellerinnen,.

    Beschluß 1 Die Radio Telefis Eireann (nachstehend: RTE), die British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Limited (nachstehend: BBC) sowie die Independent Television Publications Limited (nachstehend: ITP) haben mit Schriftsätzen, die in den Rechtssachen 76/89 R und 77/89 R am 10. März 1989 und in der Rechtssache 91/89 R am 17. März 1989 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1988 über ein Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/31.851, Magill TV Guide/ITP, BBC und RTE) beantragt.

    1) Die Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R werden für die Zwecke des Beschlusses verbunden.

    2) Die Magill TV Guide Limited wird als Streithelferin in den verbundenen Rechtssachen 76, 77 und 91/89 R zur Unterstützung der Anträge der Antragsgegnerin zugelassen.

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    251 Unter diesen Umständen muss somit geprüft werden, ob unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles die Tatsache, dass die Rechte des geistigen Eigentums bis zur Entscheidung in der Hauptsache beschränkt werden, über die bloße Verletzung der ausschließlichen Rechte des Inhabers von Rechten des geistigen Eigentums hinaus einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden hervorrufen kann (siehe in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 18, Beschluss IMS Health/Kommission, zitiert oben in Randnr. 133, Randnrn.
  • EuG, 11.03.2013 - T-462/12

    Pilkington Group / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter bei der Abwägung der verschiedenen vorhandenen Interessen zu ermitteln, ob das Interesse der die einstweiligen Anordnungen beantragenden Partei an deren Erlass schwerer wiegt als das Interesse an einem sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsakts, indem er prüft, ob die etwaige Nichtigerklärung dieses Rechtsakts durch das Gericht in der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstünde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, RTE u. a./Kommission, 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142).

    Das Interesse der Kommission an einer Zurückweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz muss deshalb hinter dem Interesse der Antragstellerin zurücktreten, zumal der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen lediglich auf eine Aufrechterhaltung des status quo , wie er seit Februar 2010 bestanden hat, für einen begrenzten Zeitraum hinausliefe (vgl. in diesem Sinne Beschluss RTE u. a./Kommission, Randnr. 15).

  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Die Antragstellerin macht geltend, dass die einstweilige Anordnung dringlich sei, da der sofortige Vollzug des Artikels 3 der streitigen Entscheidung zu einer erheblichen und nicht rückgängig zu machenden Änderung des Rahmens, in dem sich ihre Tätigkeit vollziehe, führe (in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89, 77/89 und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnrn.
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Im Rahmen dieser Prüfung ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, ob die Nichtigerklärung des streitigen Rechtsaktes im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsaktes entstünde, und ob - umgekehrt - die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsaktes dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15; Beschluß vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 89, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42).
  • EuG, 16.11.2012 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter bei der Abwägung der verschiedenen vorhandenen Interessen zu ermitteln, ob das Interesse der die einstweiligen Anordnungen beantragenden Partei an deren Erlass schwerer wiegt als das Interesse an einem sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsakts, indem er prüft, ob die etwaige Nichtigerklärung dieses Rechtsakts durch das Gericht in der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstünde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, RTE u. a./Kommission, 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142).

    Das Interesse der Kommission an einer Zurückweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz muss deshalb hinter dem Interesse der Antragstellerinnen zurücktreten, zumal der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen lediglich auf eine Aufrechterhaltung des langjährigen Status quo für einen begrenzten Zeitraum hinausliefe (vgl. in diesem Sinne Beschluss RTE u. a./Kommission, Randnr. 15; vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. November 2012, Evonik Degussa/Kommission, T-341/12 R, Randnr. 24).

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Umgekehrt kann die Aussetzung des Vollzugs die volle Wirkung der Entscheidung von dem Zeitpunkt an, zu dem die Klage gegebenenfalls abgewiesen wird, nicht hindern (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes [vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R], RTE u. a./Kommission, [Slg. 1989, 1141,] Randnrn.
  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Der Präsident des Gerichtshofes hat durch Beschluß vom 11. Mai 1989 folgendes angeordnet: "Der Vollzug von Artikel 2 der [angefochtenen] Entscheidung..., soweit diese Bestimmung die Antragstellerinnen verpflichtet, unverzueglich die von der Kommission festgestellte Zuwiderhandlung abzustellen, indem sie sich gegenseitig und Dritten auf Anfrage und auf einer nichtdiskriminierenden Basis ihre jeweiligen vorausschauenden wöchentlichen Programmlisten zur Verfügung stellen und die Veröffentlichung durch diese gestatten, wird ausgesetzt." Im übrigen ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen worden (verbundene Rechtssachen 76/89, 77/89 und 91/89 R, Slg. 1989, 1141, Randnr. 20).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Die beantragten Maßnahmen müssen zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erforderlich und vorläufig in dem Sinne sein, dass sie dieser Entscheidung nicht vorgreifen und deren Folgen nicht im Voraus neutralisieren (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 12, im Folgenden: Beschluss Magill, vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22, im Folgenden: Beschluss Kommission/Atlantic Container Line, und vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, im Folgenden: Beschluss SCK und FNK).
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 10.09.2013 - C-278/13

    Kommission / Pilkington Group

  • EuG, 16.11.2012 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

  • EuG, 29.11.2012 - T-164/12

    Alstom / Kommission

  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

  • EuG, 28.06.2000 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-83/00

    Schuck / Kommission

  • EuG, 28.11.2003 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-85/00

    Roussel und Roussel Iberica / Kommission

  • EuG, 26.01.2001 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

  • EuG, 19.10.2000 - T-141/00

    Trenker / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-132/00

    Gerot Pharmazeutika / Kommission

  • EuG, 14.08.1998 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 10.03.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • EuG, 15.07.1997 - T-179/97

    Nederlandse Antillen / Rat

  • EuG, 13.07.1996 - T-76/96

    The National Farmers' Union, International Traders Ferry Ltd, UK Genetics, RS &

  • EuGH, 11.05.1989 - C-77/89

    Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung der Kommission über ein Verfahren nach

  • EuGH, 11.05.1989 - C-91/89

    Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung der Kommission über ein Verfahren nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 29.05.1889 - Rep. I. 76/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1889,1
RG, 29.05.1889 - Rep. I. 76/89 (https://dejure.org/1889,1)
RG, Entscheidung vom 29.05.1889 - Rep. I. 76/89 (https://dejure.org/1889,1)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1889 - Rep. I. 76/89 (https://dejure.org/1889,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1889,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist für die Klage des Kommissionärs gegen den Kommittenten aus der Kommission der Gerichtsstand des Vertrages am Orte der Erfüllung des kommittierten Geschäftes begründet?

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gerichtsstands bei Streitigkeiten aus einem Kommissionsvertrages

  • opinioiuris.de

    Klage des Kommissionärs gegen den Kommittenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 23, 412
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht