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   AG Neuss, 08.04.2009 - 78 C 5745/08   

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https://dejure.org/2009,23133
AG Neuss, 08.04.2009 - 78 C 5745/08 (https://dejure.org/2009,23133)
AG Neuss, Entscheidung vom 08.04.2009 - 78 C 5745/08 (https://dejure.org/2009,23133)
AG Neuss, Entscheidung vom 08. April 2009 - 78 C 5745/08 (https://dejure.org/2009,23133)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinige Haftung eines Kraftfahrzeugfahrers bei Fahren gegen einen stehenden Personenkraftwagen trotz Zuparkens durch diesen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugeparkt - Verkehrsunfall beim Herausfahren - Haftungsquote

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Fahrzeugfahrers bei Rückwärtsfahren gegen einen stehenden Personenkraftwagen, der ihn zuparkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78

    Gewichtung der Pflichten; Öffentlicher Parkplatz; Rückwärts-Ausparkender;

    Auszug aus AG Neuss, 08.04.2009 - 78 C 5745/08
    Zwar ist nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung anzuwenden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • OLG Hamburg, 12.11.1999 - 2 Ss 147/99

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren im Zu- und Ausfahrtbereich einer

    Auszug aus AG Neuss, 08.04.2009 - 78 C 5745/08
    Zwar ist nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung anzuwenden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • KG, 22.11.1982 - 12 U 1819/82

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem Parkhaus

    Auszug aus AG Neuss, 08.04.2009 - 78 C 5745/08
    Zwar ist nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung anzuwenden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus AG Neuss, 08.04.2009 - 78 C 5745/08
    Bei der Abwägung sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (BGH, NJW 2000, 3069 (3071), Hentschel StVR, 38. Aufl., § 17 Rn 5).
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