Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980

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   EuGH, 06.05.1980 - 784/79   

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https://dejure.org/1980,1465
EuGH, 06.05.1980 - 784/79 (https://dejure.org/1980,1465)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - 784/79 (https://dejure.org/1980,1465)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 784/79 (https://dejure.org/1980,1465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Porta Leasing GmbH / Prestige International SA

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNGEN - GÜLTIGKEIT GEGENÜBER EINER PERSON MIT WOHNSITZ IN LUXEMBURG - BESONDERE FORMERFORDERNISSE - ...

  • EU-Kommission

    Porta Leasing GmbH / Prestige International SA

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNGEN - GÜLTIGKEIT GEGENÜBER EINER PERSON MIT WOHNSITZ IN LUXEMBURG - BESONDERE FORMERFORDERNISSE - ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus EuGH, 06.05.1980 - 784/79
    1976, 1831, und Rechtssache 25/76, Segoura- Slg. 1976, 1851) ausgeführt ist, soll das Schriftformerfordernis des Artikels 17 gewährleisten, daß die Einigung zwischen den Parteien, die durch eine Gerichtsstandsvereinbarung von den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 2, 5 und 6 des Übereinkommens abweichen, klar und deutlich zum Ausdruck kommt und tatsächlich feststeht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98

    Coreck

    11: - Es handelt sich hier um die Urteile des Gerichtshofes vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79 (Porta-Leasing, Slg. 1980, 1517), vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82 (Gerling, Slg. 1983, 2503), vom 7. März 1985 in der Rechtssache 48/84 (Spitzley, Slg. 1985, 787), vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 22/85 (Anterist, Slg. 1986, 1951) und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-214/89 (Powell Duffryn, Slg. 1992, I-1745).

    Siehe auch - zum Teil mit etwas abweichender Formulierung - Urteile vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76 (Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7) in der Rechtssache 25/76 (Segoura, Slg. 1976, 1851, Randnr. 6) sowie Urteil in der Rechtssache 784/79 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 5).

    18: - Urteile in den Rechtssachen 784/79, 201/82, 48/84, 22/85 und C-214/89 (zitiert in Fußnote 10).

  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    4 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1976 (Rechtssache 24/76, Salotti, Slg. 1976, 1831, und Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851) und vom 6. Mai 1980 (Rechtssache 784/79, Porta-Leasing, Slg. 1980, 1517) entschieden hat, sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Artikel 17 eng auszulegen, da Artikel 17 gewährleisten soll, daß die Einigung zwischen den Parteien, die durch eine Gerichtsstandsvereinbarung von den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 2, 5 und 6 des Übereinkommens abweichen, tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt.
  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro

    2 Artikel 17 Abs. 1 des Übereinkommens lautet: "Haben die Parteien, von denen mindestens eine ihren Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat, durch eine schriftliche oder durch eine mündliche, schriftlich bestätigte Vereinbarung bestimmt, daß ein Gericht oder die Gerichte eines Vertragsstaats über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige, aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringende Rechtsstreitigkeit entscheiden sollen, so sind dieses Gericht oder die Gerichte dieses Staates ausschließlich zuständig." 1 3 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti, Sig. 1831) und 25/76 (Segoura, Sig. 1851) sowie vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79 (Porta Leasing, Slg. 1517) wiederholt entschieden hat, soll das Schriftformerfordernis des Artikels 17 gewährleisten, daß die Einigung zwischen den Parteien, die durch eine Gerichtsstandsvereinbarung von den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 2, 5 und 6 des Übereinkommens abweichen, klar und deutlich zum Ausdruck kommt und tatsächlich feststeht.
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Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 784/79 (https://dejure.org/1980,9817)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1980 - 784/79 (https://dejure.org/1980,9817)
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  • EU-Kommission PDF

    Porta-Leasing GmbH gegen Prestige International SA.

    Brüsseler Übereinkommen - Personen, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben

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