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   VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99   

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VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99 (https://dejure.org/2000,24376)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.06.2000 - 79-IV-99 (https://dejure.org/2000,24376)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 79-IV-99 (https://dejure.org/2000,24376)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil des Landgerichtes Chemnitz vom 14. Oktober 1999 den aus den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) folgende Verbot willkürlicher Entscheidungen verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf und Art. 3 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.1988 - 14 U 129/87

    Verweisung; Internationale; Zuständigkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99
    Der Verstoß war im Übrigen bei zulässigem Rechtsmittel von Amts wegen zu beachten (BGH NJW-RR 89, 187).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94

    Anwesenheitsrecht eines Untersuchungshäftlings während der Durchsuchung seines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99
    Der Sachverhalt muss hinreichend deutlich mindestens die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGHG, Urt. v. 27.7.1995 - Vf. 45-IV-94; JbSächsOVG 3 [1995], 93 [96]; Beschluss vom 11.3.1999 - Vf. 42-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99
    Der Sachverhalt muss hinreichend deutlich mindestens die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGHG, Urt. v. 27.7.1995 - Vf. 45-IV-94; JbSächsOVG 3 [1995], 93 [96]; Beschluss vom 11.3.1999 - Vf. 42-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil des Landgerichtes Chemnitz vom 14. Oktober 1999 den aus den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) folgende Verbot willkürlicher Entscheidungen verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf und Art. 3 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 40-IV-00
    Aus seinem Vorbringen ist entgegen der aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG folgenden Verpflichtungen nicht hinreichend deutlich die Möglichkeit zu entnehmen, dass das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 25. Mai 2000 entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers unberücksichtigt gelassen und dadurch sein Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) verletzt hat (vgl. zu den Begründungsanforderungen: SächsVerfGH JbSächsOVG 3 (1995) 93 [96]; Beschluss vom 03. Juni 2000 - Vf. 79-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 41-IV-00
    [96]; Beschluss vom 11.03.1999 - Vf. 42-IV-98 - Beschluss vom 23.06.2000 - Vf. 79-IV-99 -).
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