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   EuGH, 17.06.1980 - 789/79, 790/79   

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https://dejure.org/1980,309
EuGH, 17.06.1980 - 789/79, 790/79 (https://dejure.org/1980,309)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1980 - 789/79, 790/79 (https://dejure.org/1980,309)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1980 - 789/79, 790/79 (https://dejure.org/1980,309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Calpak / Kommission

    1 . ANFECHTUNGSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFENDE HANDLUNGEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - ZWECK DES KLAGERECHTS

  • EU-Kommission

    Calpak / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Gewährung von Produktionsbeihilfen für in Sirup haltbar gemachte Birnen; Wahl eines fehlerhaften Durchschnittsmaßstabs als Fehler; Individualbetroffenheit als Voraussetzung für die Klage gegen eine Verordnung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 189; ; VO 1731/79 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ANFECHTUNGSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFENDE HANDLUNGEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - ZWECK DES KLAGERECHTS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 515
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.05.1977 - 101/76

    Koniklijke Scholten Honig / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.06.1980 - 789/79
    Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76 (Koninklijke Scholten Honig/Rat und Kommission, Sig. 797) ausgeführt habe, daß "eine Maßnahme ihren Charakter als Verordnung nicht dadurch [verliert], daß sich diejenigen Personen, auf die sie in einem gegebenen Zeitpunkt anzuwenden ist, der Zahl nach oder sogar namentlich mit mehr oder weniger großer Genauigkeit bestimmen lassen .

    Die Klägerinnen betonen, das Zitat der Kommission aus dem Urteil in der Rechtssache 101/76 (Koninklijke Scholten Honig) sei unvollständig; unverkürzt laute die betreffende Passage wie folgt:.

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Mit dieser Bestimmung soll insbesondere verhindert werden, dass die Gemeinschaftsorgane allein durch die Wahl der Form der Verordnung die Klage eines Einzelnen gegen eine Entscheidung ausschließen können, die ihn unmittelbar und individuell betrifft; auf diese Weise soll klargestellt werden, dass die Wahl der Form die Rechtsnatur einer Handlung nicht ändern kann (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7, und des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91

    Abertal SAT Ltda und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (16) ° Urteil vom 17. Juni 1980 in den verbundenen Rechtssachen 789/79 und 790/79 (Calpak/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7); wieder aufgenommen in zahlreichen späteren Entscheidungen, zuletzt im Beschluß vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R (Fédération Européenne de la Santé Animale/Rat, Slg. 1988, 4121, Randnr. 26).

    (18) ° Zum Beispiel: Urteil vom 16. April 1970 in der Rechtssache 64/69 (Compagnie française commerciale/Kommission, Slg. 1970, 221), Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76 (Koninklijke Scholten Honig NV/Rat und Kommission, Slg. 1977, 797), Urteil Calpak/Kommission, a. a. O., und Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 40/84 (Casteels/Kommission, Slg. 1985, 667).

    (27) ° Urteil Calpak/Kommission, a. a. O. (Fußnote 16), Randnr. 10.

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Mit dieser Bestimmung soll insbesondere verhindert werden, dass die Gemeinschaftsorgane allein durch die Wahl der Form der Verordnung die Klage eines Einzelnen gegen eine Entscheidung ausschließen können, die ihn unmittelbar und individuell betrifft; auf diese Weise soll klargestellt werden, dass die Wahl der Form die Rechtsnatur einer Handlung nicht ändern kann (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7, und des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 35).
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   EuGH, 17.06.1980 - 790/79   

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EuGH, 17.06.1980 - 790/79 (https://dejure.org/1980,5192)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1980 - 790/79 (https://dejure.org/1980,5192)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1980 - 790/79 (https://dejure.org/1980,5192)
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-274/12

    Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    20/22), und vom 17. Juni 1980, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission (789/79 und 790/79, Slg. 1980, 1949, Randnr. 9), sowie Beschlüsse vom 28. Juni 2001, Eridania u. a./Rat (C-352/99 P, Slg. 2001, I-5037, Randnr. 42), und vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission (C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 71); vgl. ähnlich auch Urteile vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré (C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 43), und vom 17. März 2011, AJD Tuna (C-221/09, Slg. 2011, I-1655, Randnr. 51).
  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

    37 Die Gemeinschaftsorgane können im Übrigen den gerichtlichen Rechtsschutz, den Artikel 230 Absatz 4 EG für die Einzelnen vorsieht, nicht allein durch die Wahl der Form der betreffenden Handlung ausschließen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7, und oben in Randnr. 36 zitierter Beschluss Vannieuwenhuyze-Morin/Parlament und Rat, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    60 - Ich greife hiermit auf die Formulierung zurück, die von der Rechtsprechung rituell zur Charakterisierung einer Rechtsnorm verwendet wird: vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juni 1980, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission (789/79 und 790/79, Slg. 1980, 1949, Randnr. 9), Beschluss vom 20. Mai 1987, Champlor u. a./Kommission (233/86 bis 235/86, Slg. 1987, 2251, Randnr. 9), und Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996, Kahn Scheepvaart/Kommission (T-398/94, Slg. 1996, II-477, Randnr. 39).
  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

    Mit dieser Bestimmung soll insbesondere verhindert werden, dass die Gemeinschaftsorgane allein durch die Wahl der Form der Verordnung die Klage eines Einzelnen gegen die Entscheidung ausschließen können, die ihn unmittelbar und individuell betrifft; auf diese Weise soll klargestellt werden, dass die Wahl der Form die Rechtsnatur einer Handlung nicht ändern kann (Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juni 1980, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission, 789/79 und 790/79, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7, Beschlüsse des Gerichts vom 8. Juli 1999, Area Cova u. a./Rat und Kommission, T-12/96, Slg. 1999, II-2301, Randnr. 24, und vom 8. September 2005, Lorte u. a./Rat, T-287/04, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 36).
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Rechtsprechung
   RG, 10.01.1880 - 790/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1880,764
RG, 10.01.1880 - 790/79 (https://dejure.org/1880,764)
RG, Entscheidung vom 10.01.1880 - 790/79 (https://dejure.org/1880,764)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1880 - 790/79 (https://dejure.org/1880,764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne des §. 377 Ziff. 8 St.P.O.? 2. Dürfen Referendare in Preußen als Gerichtsschreiber fungieren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 138
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