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   EuGH, 17.12.1981 - 791/79   

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EuGH, 17.12.1981 - 791/79 (https://dejure.org/1981,1874)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1981 - 791/79 (https://dejure.org/1981,1874)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 791/79 (https://dejure.org/1981,1874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Demont / Kommission

    1 . BEAMTE - ORGANISATION DER DIENSTSTELLEN - ERMESSEN DER VERWALTUNG - ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER EIN ROTATIONSSYSTEM FÜR DIE IN DRITTSTAATEN TÄTIGEN BEAMTEN - RECHTSNATUR - ANPASSUNG AN EINZELSITUATIONEN - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Demont / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Verwendung und des Dienstortes eines Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Einhaltung des beamtenrechtlichen Rotationssystems bei der Stellenbesetzung mit einem Beamten; Fehlerhafte Wiedereinweisung eines Beamten am Sitz der Kommission in ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 7 Abs. 1; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - ORGANISATION DER DIENSTSTELLEN - ERMESSEN DER VERWALTUNG - ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER EIN ROTATIONSSYSTEM FÜR DIE IN DRITTSTAATEN TÄTIGEN BEAMTEN - RECHTSNATUR - ANPASSUNG AN EINZELSITUATIONEN - ZULÄSSIGKEIT

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 791/79
    2 Wie der Gerichtshof vor allem in den Urteilen vom 14. Juli 1977 (Rechtssache 61/76, Geist, Slg. S. 1419) und vom 12. Oktober 1978 (Rechtssache 86/77, Ditterich, Slg. S. 1855) anerkannt hat, ist die Begründungspflicht im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 des Statuts erfüllt, wenn sich aus den Umständen, unter denen die fragliche Entscheidung erlassen und den Betroffenen mitgeteilt wurde, sowie aus den dienstlichen Vermerken und den übrigen, die Entscheidung begleitenden Mitteilungen die wesentlichen Faktoren erkennen lassen, von denen sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung leiten ließ.
  • EuGH, 12.10.1978 - 86/77

    Ditterich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 791/79
    2 Wie der Gerichtshof vor allem in den Urteilen vom 14. Juli 1977 (Rechtssache 61/76, Geist, Slg. S. 1419) und vom 12. Oktober 1978 (Rechtssache 86/77, Ditterich, Slg. S. 1855) anerkannt hat, ist die Begründungspflicht im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 des Statuts erfüllt, wenn sich aus den Umständen, unter denen die fragliche Entscheidung erlassen und den Betroffenen mitgeteilt wurde, sowie aus den dienstlichen Vermerken und den übrigen, die Entscheidung begleitenden Mitteilungen die wesentlichen Faktoren erkennen lassen, von denen sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung leiten ließ.
  • EuGH, 17.12.1981 - 115/80

    Demont / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 791/79
    Die Entscheidung von Herrn Tugendhat wurde von dem Kläger angefochten; sie ist vor dem Gerichtshof Gegenstand der Rechtssache 115/80.
  • EuGH, 06.07.1983 - 117/81

    Geist / Kommission

    Die Kommission vertritt unter Berufung auf die Urteile vom 24. Februar 1981 (a.a.O.) und 17. Dezember 1981 (Demont/Kommission, Rechtssache 791/79, Slg. S. 3105) die Ansicht, daß unter Berücksichtigung der Rechtsnatur des Beschlusses vom 23. Juli 1975 nur die aus ihm hervorgehenden Einzelfallentscheidungen gegenüber den betroffenen Beamten rechtliche Wirkungen besäßen.

    i9 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 17. Dezember 1981 (Démont/ Kommission, Rechtssache 791/79, Slg. S. 3105) entschieden hat, ist der Beschluß vom 23. Juli 1975 keine allgemeine Durchführungsbestimmung zum Beamtenstatut im Sinne von Artikel 110 dieses Statuts, sondern beruht auf der allgemeinen Befugnis jedes Organs, seine Dienststelle im Interesse ihres einwandfreien Funktionierens zu organisieren.

  • EuGöD, 11.04.2016 - F-41/15

    FN u.a. / CEPOL

    Pareille initiative était de nature à prendre en compte l'intérêt du bon fonctionnement du service et l'intérêt de chaque agent à voir les particularités de sa situation individuelle donner lieu à des aménagements (voir, en ce sens, arrêt du 17 décembre 1981, Demont/Commission, 791/79, EU:C:1981:307, points 8 et 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    ( 5 ) Urteile vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76 (Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 26), vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 791/79 (Dcmont/Kommission, Slg. 1981, 3105, Randnr. 12) und vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-169/88 (Prelle/Kommission, Slg. 1989, 4335, Randnr. 10).
  • EuGH, 13.12.1989 - 169/88

    Prelle / Kommission

    Dezember 1981 in der Rechtssache 791/79 ( Demont, Slg . 1981, 3105 ) ausgeführt, daß die Begründungspflicht im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 des Statuts erfuellt ist, wenn sich aus den Umständen, unter denen die fragliche Entscheidung erlassen und den Betroffenen mitgeteilt wurde, sowie aus den dienstlichen Vermerken und den übrigen, die Entscheidung begleitenden Mitteilungen die wesentlichen Faktoren erkennen lassen, von denen sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung leiten ließ .
  • EuG, 06.07.1993 - T-32/92

    Lars Bo Rasmussen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    18 Nach Ansicht der Beklagten ist das streitige Verfahren ein Rotationsverfahren, aufgrund dessen die Beamten mitsamt ihrer Planstelle zugewiesen würden und das daher im Gegensatz zu einem Versetzungsverfahren nicht das Vorhandensein einer freien Planstelle im Sinne der Artikel 4 und 29 des Statuts voraussetze (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 24. Februar 1981 in den Rechtssachen 161/80 und 162/80, Carbognani und Coda Zabetta/Kommission, Slg. 1981, 543, Randnr. 19, und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 791/79, Demont/Kommission, Slg. 1981, 3105).
  • EuG, 20.11.2007 - T-103/05

    P / Kommission

    Verweisung auf: Gerichtshof, 17. Dezember 1981, Demont/Kommission, 791/79, Slg. 1981, 3105, Randnr. 12; Gerichtshof, 7. März 1990, Hecq/Kommission, C-116/88 und C-149/88, Slg. 1990, I-599, Randnr. 26; Gerichtshof, 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, Slg. 1996, I-5863, Randnr. 35; Gericht, 22. Januar 1998, Costacurta/Kommission, T-98/96, Slg. ÖD 1998, I-A-21 und II-49, Randnr. 86.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1994 - C-398/93

    Lars Bo Rasmussen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (3) ° Vgl. Urteile vom 24. Februar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 161/80 und 162/80 (Carbognani und Coda Zabetta, Slg. 1981, 543), vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 791/79 (Demont, Slg. 1981, 3105) und vom 6. Juli 1983 in der Rechtssache 117/81 (Geist, Slg. 1983, 2191).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 169/88

    Maurice Prelle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    - Vgl. das Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36.2 - Vgl. das Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 791/79, Démont, Slg. 1981, 3105, Randnr. 12.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 176/82

    Théo Nebe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    - Urteil vom 17. Dezember 1981, Rechtssache 791/79, Dcmont/Kommission, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 3116.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1983 - 117/81

    Jean-Jacques Geist gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Wie in der Rechtssache 791/79, Démont/ Kommission, Slg. 1981, S. 3105 (unter Hinweis auf die Rechtssachen 161 und 162/80, Carbognani und Coda Zabetta/ Kommission, Slg. 1981, S. 543) ausgeführt wird, beruhen die allgemeinen Vorschriften über das Rotationssystem "auf der allgemeinen Befugnis jedes Organs, seine Dienststellen im Interesse ihres einwandfreien Funktionierens zu organisieren; .
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Rechtsprechung
   RG, 17.01.1880 - 791/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1880,746
RG, 17.01.1880 - 791/79 (https://dejure.org/1880,746)
RG, Entscheidung vom 17.01.1880 - 791/79 (https://dejure.org/1880,746)
RG, Entscheidung vom 17. Januar 1880 - 791/79 (https://dejure.org/1880,746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Die Voraussetzungen, unter welchen eine beleidigende Äußerung nach §. 193 St.G.B.'s nicht strafbar ist, sind nicht rein thatsächlicher, vielmehr zugleich rechtlicher Natur.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 83
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