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   EuGH, 17.01.1980 - 792/79 R   

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EuGH, 17.01.1980 - 792/79 R (https://dejure.org/1980,455)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1980 - 792/79 R (https://dejure.org/1980,455)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 792/79 R (https://dejure.org/1980,455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Camera Care / Kommission

    1 . WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - ABSTELLUNG VON ZUWIDERHANDLUNGEN - BEFUGNIS DER KOMMISSION , EMPFEHLUNGEN AUSZUSPRECHEN - INHALT

  • EU-Kommission

    Camera Care / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Kommission zum Erlass vorläufiger und sichernder Maßnahmen im Fall erwiesener Dringlichkeit, bei drohendem schweren nicht wiedergutzumachenden Schaden für beantragende Partei oder bei unerträglicher Situation für die Allgemeinheit

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 175; ; EWG-Vertrag Art. 186

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - ABSTELLUNG VON ZUWIDERHANDLUNGEN - BEFUGNIS DER KOMMISSION , EMPFEHLUNGEN AUSZUSPRECHEN - INHALT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.10.1975 - 109/75

    National Carbonising Company / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1980 - 792/79
    Wie der Präsident des Gerichtshofes mit Bezug auf den EGKS-Vertrag in seinem Beschluß im Verfahren auf Erlaß einstweiliger Anordnungen vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 109/75 R (Nationell Carbonising Company, Sig. 1975, 1193) ausgeführt hat, ist es mit den Grundsätzen des Aufbaus der Gemeinschaft vereinbar, daß möglicherweise notwendige einstweilige Maßnahmen von demjenigen Gemeinschaftsorgan getroffen werden, dessen Aufgabe es ist, die Beschwerden der Regierungen oder Privatpersonen entgegenzunehmen, Untersuchungen durchzuführen und im Falle festgestellter Zuwiderhandlungen die angemessenen Entscheidungen zu erlassen, wobei die Rolle des Gerichtshofes darin besteht, die gerichtliche Kontrolle über das Vorgehen der Kommission auszuüben.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.01.1980 - 792/79
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes, besonders das Urteil vom 31. März 1971 (Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Europäisches Abkommen über den Straßentransport; Slg. 1971, 263), bestätige diese Auslegung.
  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Die ihr durch diesen Artikel eingeräumte Befugnis sei auf die wirksamste und den Umständen des Einzelfalls am ehesten angemessene Weise auszuüben (Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R, Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119).
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    44 In ihrer Gegenerwiderung führt die Kommission weiter aus, das von der Klägerin herangezogene Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81 (Demo-Studio Schmidt, a. a. O.) befasse sich mit dem Fall eines gleichzeitigen Verstosses gegen Artikel 85 und gegen Artikel 86 EWG-Vertrag; die beiden vom Gerichtshof in seinem Urteil angeführten Präzedenzfälle, nämlich sein Urteil vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6/73 und 7/73 (Commercial Solvents, a. a. O.) und sein Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119) beträfen entweder eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 86 (Commercial Solvents) oder einen Verstoß gegen die Artikel 85 und 86 (Camera Care).
  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    45 Die Kommission bemerkt, daß das angefochtene Schreiben nicht als eine Entscheidung angesehen werden könne, mit der ein Antrag auf Erlaß einstweiliger Maßnahmen im Sinne des Beschlusses vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119) abgelehnt werde, da die Klägerinnen keinen solchen Antrag gestellt hätten.

    72 Die Kommission ist ausserdem befugt, vor ihrer endgültigen Entscheidung über eine Vereinbarung, die bei ihr angemeldet wurde oder gegen die bei ihr eine Beschwerde eingereicht wurde, einstweilige Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, einer Situation entgegenzutreten, die geeignet wäre, dem Beschwerdeführer einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen, oder die für die Allgemeinheit unerträglich ist (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R, Camera Care, a. a. O., 130 f.).

    Dieser Umstand bestätigt die Auffassung des Gerichts, daß mit diesem Schreiben keine einstweiligen Maßnahmen im Sinne des Beschlusses des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care, a. a. O.) ergriffen wurden.

  • EuGH, 29.09.1982 - 228/82

    Ford / Kommission

    Die Kommission habe die Bedingungen, an die der Gerichtshof in seinem Beschluß in der Rechtssache 792/79 R, Camera Care Ltd./Kommission (Slg. 1980, 119) die Gültigkeit der Ausübung der ihr in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 übertragenen besonderen Befugnis zum Erlaß einstweiliger Maßnahmen geknüpft habe, nicht eingehalten.

    Dann sei aber die Kommission befugt, einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, sei es nach Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 17, sei es aufgrund der Ausführungen des Gerichtshofes in seinem Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care Ltd./Kommission, Slg. 1980, 119).

    3 Wie der Gerichtshof in seinem Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care Ltd.) entschieden hat, muß die Kommission im Rahmen der ihr im Vertrag und in der Verordnung Nr. 17 verliehenen Kontrollbefugnis in Wettbewerbsangelegenheiten sichernde Maßnahmen ergreifen können, sofern diese als unerläßlich erscheinen, um zu vermeiden, daß ihre spätere Entscheidung unwirksam gemacht wird.

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Zu diesem Zweck kann die Kommission erforderlichenfalls den beteiligten Unternehmen aufgeben, ihr Vorschläge zu machen, wie der dem Vertrag entsprechende Zustand wiederhergestellt werden kann." Ausserdem hat der Gerichtshof in einem Beschluß vom 17. Januar 1980 ausdrücklich festgestellt, daß die Kommission in der Lage sein muß, die ihr in Artikel 3 Absatz 1 verliehene Entscheidungsbefugnis "auf die wirksamste und den Umständen des Einzelfalls am ehesten angemessene Weise" auszuüben (Rechtssache 792/79 R, Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119, Randnr. 17).
  • EuGH, 28.02.1984 - 228/82

    Ford / Kommission

    Die Entscheidung der Kommission vom 18. August 1982 erfülle nicht alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen für den Erlaß von einstweiligen Anordnungen, insbesondere nicht diejenigen, die der Gerichtshof in seinem Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 729/79 R (Camera Care Ltd./Kommission, Slg. 1980, 119) aufgeführt habe.

    Da die vorliegende Situation mit dem Sachverhalt vergleichbar sei, bei dem Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe d angewandt werden könnte, und da die vom Gerichtshof in seinem Beschluß vom 17. Januar 1980 (Rechtssache 892/79 R, Camera Care Ltd./Kommission, Slg. 1980, 119) für den Erlaß einstweiliger Anordnungen genannten Voraussetzungen erfüllt seien, könne die Kommission anordnen, das von der Ford AG bis zum 1. Mai 1982 praktizierte Vertriebssystem wiederherzustellen.

  • EuG, 27.02.1992 - T-19/91

    Société d'hygiène dermatologique de Vichy gegen Kommission der Europäischen

    Der Gerichtshof habe in seinem Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119) entschieden, daß die Kommission bei Erlaß von vorläufigen Maßnahmen verpflichtet sei, "die den beteiligten Parteien in der Verordnung Nr. 17, insbesondere in Artikel 19, eingeräumten wesentlichen Verfahrensgarantien zu beachten".

    Im übrigen finden vorläufige Maßnahmen der Kommission bei Wettbewerbsverstössen ihre gesetzliche Grundlage in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 (vgl. den Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980, a. a. O.), der sich, ebenso wie Artikel 10 Absatz 1, auf die Feststellung von Vertragsverstössen bezieht.

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Zu diesem Zweck kann die Kommission erforderlichenfalls den beteiligten Unternehmen aufgeben, ihr Vorschläge zu machen, wie der dem Vertrag entsprechende Zustand wiederhergestellt werden kann." Ausserdem hat der Gerichtshof in einem Beschluß vom 17. Januar 1980 ausdrücklich festgestellt, daß die Kommission in der Lage sein muß, die ihr in Artikel 3 Absatz 1 verliehene Entscheidungsbefugnis "auf die wirksamste und den Umständen des Einzelfalls am ehesten angemessene Weise" auszuüben (Rechtssache 792/79 R, Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119, Randnr. 17).

    Zu diesem Zweck kann die Kommission erforderlichenfalls den beteiligten Unternehmen aufgeben, ihr Vorschläge zu machen, wie der dem Vertrag entsprechende Zustand wiederhergestellt werden kann." Ausserdem hat der Gerichtshof in einem Beschluß vom 17. Januar 1980 ausdrücklich festgestellt, daß die Kommission in der Lage sein muß, die ihr in Artikel 3 Absatz 1 verliehene Entscheidungsbefugnis "auf die wirksamste und den Umständen des Einzelfalls am ehesten angemessene Weise" auszuüben (Rechtssache 792/79 R, Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119, Randnr. 17).

  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Sie ist auf die Verordnung Nr. 17 und insbesondere auf die Befugnis der Kommission nach Artikel 3 dieser Verordnung zum Erlass einstweiliger Maßnahmen gestützt, die der Gerichtshof erstmals im Beschluss vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119, im Folgenden: Beschluss Camera Care) anerkannt und in einer Reihe von späteren Urteilen bestätigt hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1984 in den Rechtssachen 228/82 und 229/82, Ford/Kommission, Slg. 1984, 1129, im Folgenden: Urteil Ford; Urteile des Gerichts vom 12. Juli 1991 in der Rechtssache T-23/90, Peugeot/Kommission, Slg. 1991, II-653, im Folgenden: Urteil Peugeot, und vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, im Folgenden: Urteil La Cinq).
  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

    So hat der Gerichtshof zum einen in seinem Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119) keine prozessualen Wirkungen materieller Bestimmungen, im entschiedenen Fall der Artikel 85 und 86 des Vertrages, anerkannt, sondern die Tragweite einer Bestimmung ermittelt, die der Kommission bereits eine besondere Zuständigkeit zuweist, nämlich Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204).
  • EuGH, 11.04.2002 - C-481/01

    NDC Health / IMS Health und Kommission

  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van

  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93

    Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2003 - C-418/01

    IMS Health

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2006 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Öffentliche Beschaffung von mit der CE-Kennzeichnung

  • EuG, 10.08.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

  • EuG, 16.03.1998 - T-235/95

    Goldstein / Kommission

  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • EuG, 23.03.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1982 - 7/82

    Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) gegen Kommission

  • EuG, 12.07.1991 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1986 - 53/85

    AKZO Chemie BV und AKZO Chemie UK Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 06.09.1982 - 229/82

    Ford AG / Kommission

  • EuG, 02.12.1994 - T-322/94

    Union Carbide Corporation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1983 - 228/82

    Ford of Europe Incorporated und Ford-Werke Aktiengesellschaft gegen Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-262/97

    Goldstein / Kommission

  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 21.05.1990 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 06.12.1989 - T-131/89

    Cosimex GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Einstweilige

  • EuG, 14.12.1993 - T-543/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ;

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82

    Hasselblad (GB) Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1982 - 188/80

    Französische Republik, Italienische Republik und Vereinigtes Königreich

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Rechtsprechung
   RG, 09.01.1880 - 792/79   

Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist eine Ausspielung im Sinne des §. 286 Abs. 2 St.G.B.'s vorhanden, wenn der für die Beteiligung an den Unternehmer zu erlegende Preis mit der Gegenleistung für eine andere Leistung der Art verbunden ist, daß er seiner Höhe nach sich nicht erkennen läßt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 53
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