Rechtsprechung
BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 66/06 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 8.2.2007; B 7a AL 38/06 R.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Neubestimmung des Bemessungsentgelts bei Umstellung von einem wöchentlichen auf einen täglichen Betrag; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Absenkung des Arbeitslosengeldes (Alg)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Arbeitslosengeldes ab 1.1.2005 in Altfällen, Verfassungsmäßigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 12.12.2005 - S 20 AL 74/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
- BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 66/06 R
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 38/06 R
Arbeitslosengeld - Berechnung des täglichen Bemessungsentgelt ab 1. 1. 2005 in …
Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 66/06 R
Da sich nach dem 31. Dezember 2004 kein Sachverhalt ergeben hat, der eine Neubemessung dieses Bemessungsentgelts erforderlich machte (s dazu Becker in Eicher/Schlegel, SGB III, § 434j Rz 34, Stand Oktober 2006), ist nach § 434j Abs. 5 SGB III vom Bemessungsentgelt des Jahres 2004 in Höhe von 1.175,00 Euro auszugehen; insoweit hat der frühere Bescheid Feststellungswirkung (BSG SozR 4-4300 § 434j Nr. 2). - Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 66/06 R
Mit Wirkung ab 1. Januar 2005 hat das Bemessungsrecht des Alg aus Vereinfachungsgründen (vgl BT-Drucks 15/1515 S 71) wesentliche Änderungen gegenüber dem früheren Recht erfahren.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2020 - L 9 AL 56/19
SGB III: PKV-Beiträge nicht vollständig zu übernehmen
Es entspricht dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte der Norm und insbesondere auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 3.6.2009, B 12 AL 3/07 R; Urteil v. 5.9.2006, B 7a AL 66/06 R; Beschluss v. 19.2.2013, B 11 AL 94/12; Beschluss v. 11.1.2003, B 12 AL 3/03 B zu der nahezu gleichlautenden Vorgängernorm § 207a SGB III), dass auch die versicherungsfreien Leistungsbezieher wie die Klägerin von der Beschränkung der Beitragsübernahme erfasst werden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - L 13 EG 41/11
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
Soweit die Klägerin schließlich meint, das Gesetz lasse nur eine vollständige Aufhebung zu, aber nicht eine "Abänderung", wie sie hier durch die Reduzierung der Höhe der Leistung vorgenommen worden sei, entspricht auch dies nicht der höchtsrichterlichen Rechtsprechung zu § 48 SGB X. Danach sind auch Änderungen infolge von Neuberechnungsregelungen, die eine Teilaufhebung und Herabsetzung der gewährten Leistung erfordern, von § 48 SGB X umfasst (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 66/06 R = juris). - LSG Hessen, 09.11.2009 - L 7 AL 54/06 Hierfür sieht § 434j Abs. 5a SGB III (angefügt durch das 4. SGB-III-ÄndG) vor, dass bei Ansprüchen, die vor dem 1. Januar 2005 entstanden sind, einheitlich die Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle des Jahres 2004 - nicht des Jahres, in dem der Anspruch (als Stammrecht) entstanden ist - zu errechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2007, B 7/7a AL 66/06 R, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 7 AL 48/07 Entgegen seiner Berechnung im Widerspruchsverfahren wird das tägliche Bemessungsentgelt insbesondere nicht in der Weise ermittelt, dass das gesamte Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum durch 360 Tage zu teilen wäre (BSG vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 66/06 R - Rdz. 14).