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   BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R   

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BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R (https://dejure.org/2005,3883)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R (https://dejure.org/2005,3883)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 66/04 R (https://dejure.org/2005,3883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Förderung einer allgemeinen Strukturanpassungsmaßnahme; Anforderungen an die Qualifizierung eines Maßnahmeträgers als Wirtschaftsunternehmen im gewerblichen Bereich i.S.d. § 415 Abs. 3 Sozialgesetzbuch -Drittes Buch (SGB III); Sinn und Zweck des § ...

  • Judicialis

    SGB III § 415 Abs 3 F: 1999-07-21; ; SGB III § ... 21; ; SGB III § 36 Abs 1 F: 1997-03-24; ; SGB III § 272 F: 1999-07-21; ; SGB III § 273 F: 1999-07-21; ; SGB III § 274 F: 1999-07-21; ; SGB III § 275 Abs 2 F: 1999-07-21; ; SGB III § 276 F: 1997-03-24; ; SGB III § 277 F: 1997-03-24; ; SGB III § 278 F: 1999-07-21; ; SGB III § 422 Abs 1 Nr 3 F: 1997-03-24; ; SGB III § 217; ; SGB III §§ 217 ff; ; SGB III §§ 225ff; ; SGB III §§ 260ff; ; SGB III § 265 Abs 1 S 1; ; SGB III § 270; ; SGB III § 323 Abs 1; ; SGB III § 324 Abs 1 S 1; ; SGB I § 39 Abs 1 S 2; ; SGB I § 60ff; ; SGB X § 9; ; SGB X § 20; ; SGB X § 34; ; SGB X § 31; ; SGB X § 43; ; SGB X § 45; ; TVG § 4 Abs 3; ; SGG § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur der Zuweisung bei Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 14/01 R

    Förderungsfähigkeit von Strukturanpassungsmaßnahmen - zusätzliche Einstellung -

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
    Die Vorschrift verlangt einen Vergleich des Personalstands an drei Stichtagen (BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 7), und zwar sechs Monate vor Beginn der Förderung, zu Beginn der Förderung und zum Ende der Förderung.

    Denn bei § 415 SGB III handelt es sich um ein großzügiges Angebot an Träger im gesamten gewerblichen Bereich (BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 4 f).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
    Bei der Vielzahl der noch ungeklärten Anspruchsvoraussetzungen und im Hinblick darauf, dass ohne weitere tatsächliche Aufklärung nicht zu beurteilen ist, ob überhaupt ein Tarifvertrag bzw welcher Tarifvertrag anwendbar ist, hält es der Senat für untunlich (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG), schon jetzt diese Frage abstrakt zu beantworten (vgl aber zur Verfassungsmäßigkeit der sog Lohnabstandsklauseln BVerfGE 100, 271 = SozR 3-4300 § 275 Nr. 1).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91

    Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
    Zwar hat der 11. Senat des BSG zum ABM-Recht des Arbeitsförderungsgesetzes entschieden, dass bei einer vor Erlass des Anerkennungsbescheides eigenmächtig durchgeführten Maßnahme kein Anspruch auf nachträgliche Entscheidung über Anerkennung und Kostenerstattung besteht (BSG SozR 3-4100 § 91 Nr. 1).
  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 75/87

    Arbeitsbeschaffung - Zuweisung - Verlängerung

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
    Sie beinhaltet die Feststellung, dass die Arbeitnehmer förderungsbedürftig sind (vgl BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 5 S 15; SozR 4100 § 14 Nr. 5 S 5; BAG AP Nr. 114 zu § 620 BGB).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
    Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Meistbegünstigungsprinzip (vgl dazu Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16 mwN zur Rechtsprechung) ist vielmehr bei der Auslegung des Klageantrags unabhängig vom Wortlaut der wirkliche Wille zu erforschen; das Gericht wird grundsätzlich von der für den Kläger optimalen Leistung ausgehen müssen, wenn jeder vernünftige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei sachgerechter Beratung entsprechend anpassen würde und keine Gründe für ein anderes Verhalten vorliegen (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 21/03 R

    Strukturanpassungsmaßnahme Ost - Förderungsfähigkeit - Wirtschaftsunternehmen im

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
    Der Kläger übt zwar eine Tätigkeit aus, die auf Gewinnerzielung durch Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr gerichtet ist (vgl zum Begriff des Wirtschaftsunternehmens Schlegel/Eicher in Eicher/Schlegel, § 279a RdNr 38, Stand Juli 2005; ansatzweise Bundessozialgericht , Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 21/03 R).
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien -

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
    Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Meistbegünstigungsprinzip (vgl dazu Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16 mwN zur Rechtsprechung) ist vielmehr bei der Auslegung des Klageantrags unabhängig vom Wortlaut der wirkliche Wille zu erforschen; das Gericht wird grundsätzlich von der für den Kläger optimalen Leistung ausgehen müssen, wenn jeder vernünftige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei sachgerechter Beratung entsprechend anpassen würde und keine Gründe für ein anderes Verhalten vorliegen (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Jede andere Entscheidung wäre ermessensfehlerhaft (vgl zur Ermessensreduzierung auf Null zuletzt die Urteile des Senats vom 6. April 2006 - B 7a AL 20/05 R und vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 66/04 R -, SozR 4-4300 § 415 Nr. 1).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auch ohne schriftliche Zusicherung bindet mithin eine mündliche Zusage das Ermessen im Rahmen dessen, was zugesagt ist (vgl Urteil des Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 66/04 R - sowie Grosser, SGb 1994, 610 ff).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und

    Im Rahmen des auszuübenden Ermessens wäre auch von Bedeutung, ob dem Kläger bereits für den Fall der Vorlage einer Einstellungszusage, nicht erst für den Fall der Vorlage eines Arbeitsvertrages, eine Förderung zugesagt worden wäre (vgl für den Fall einer mündlichen Zusage BSG SozR 4-4300 § 415 Nr. 1 RdNr 37) .
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