Rechtsprechung
   BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2611
BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R (https://dejure.org/2005,2611)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R (https://dejure.org/2005,2611)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 10/04 R (https://dejure.org/2005,2611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Erbschaft - Berücksichtigungszeitraum - Teilberücksichtigung - Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung - Einkommensanrechnung - Arbeitgeberleistungen - Rückerstattungsansprüche aus Schenkungen

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Bedürftigkeit eines Arbeitslosen; Bedürftigkeit bei Nichtzahlung durch den Arbeitgeber trotz gegen ihn bestehenden Anspruchs des Arbeitnehmers; Besonderheiten der Bedürftigkeitsprüfung bei vorhandenem Vermögen; Voraussetzungen der fiktiven Annahme des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 49 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Nichts anderes kann dann für evtl Rückerstattungsansprüche des Klägers gegen seine Söhne nach §§ 528, 529 BGB gelten, die ohnedies gemäß § 11 Nr. 1 AlhiV 1974 nicht als Einkommen gelten (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 137 f).

    Die Bedeutung des § 9 AlhiV 1974 liegt insbesondere darin, dass im Gegensatz zu der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nach Ablauf des nach § 9 AlhiV 1974 berechneten Zeitraums das vorhandene Vermögen unabhängig davon als verbraucht gilt, ob es später noch ganz oder teilweise vorhanden ist (BSGE 88, 252 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) und der Anfall des Vermögens als solcher bereits unabhängig davon, ob es erst später "versilbert" wird, die Bedürftigkeit entfallen lässt, wenn Verwertbarkeit vorliegt und die Verwertung zumutbar ist (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 139).

    Diese rechtliche Möglichkeit umfasst jedoch nicht die Befugnis, den Berücksichtigungszeitraum zu verschieben, der von § 8 Satz 2 und 3 AlhiV 1974 zwingend vorgeschrieben ist (s dazu BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 138).

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Der Ausschluss fehlender Bedürftigkeit wegen zu berücksichtigenden Einkommens ist im Hinblick auf die Fiktion fehlender Bedürftigkeit nach § 9 AlhiV 1974 für einen bestimmten Zeitraum (dazu BSGE 88, 252 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) vor der Bedürftigkeitsprüfung wegen vorhandenen Vermögens zu prüfen.

    Die Bedeutung des § 9 AlhiV 1974 liegt insbesondere darin, dass im Gegensatz zu der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nach Ablauf des nach § 9 AlhiV 1974 berechneten Zeitraums das vorhandene Vermögen unabhängig davon als verbraucht gilt, ob es später noch ganz oder teilweise vorhanden ist (BSGE 88, 252 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) und der Anfall des Vermögens als solcher bereits unabhängig davon, ob es erst später "versilbert" wird, die Bedürftigkeit entfallen lässt, wenn Verwertbarkeit vorliegt und die Verwertung zumutbar ist (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 139).

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 22/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Zudem entspricht es dem Sinn des Alhi-Rechts, nur den bestehenden Lebensstandard zu erhalten (dazu die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R, B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 44/04 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Zudem entspricht es dem Sinn des Alhi-Rechts, nur den bestehenden Lebensstandard zu erhalten (dazu die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R, B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 44/04 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Zudem entspricht es dem Sinn des Alhi-Rechts, nur den bestehenden Lebensstandard zu erhalten (dazu die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R, B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 44/04 R).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG sind die Voraussetzungen der Alhi mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums in vollem Umfang zu überprüfen (BSGE 86, 182, 184 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 9; s auch Spellbrink in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 13 RdNr 248 mwN).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Insoweit hat der Senat mit Urteil vom 22. Oktober 1998 (BSGE 83, 88, 93 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6) entschieden, dass im Hinblick auf die Formulierung "Aufrechterhaltung" der mit dem vorhandenen Vermögen erstrebten Alterssicherung auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung (damit auch vor Bezug der Alhi) abzustellen ist.
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Durch die teilweise Umschichtung wird der aus dem Vermögen stammende Erlös nicht zum (vorübergehenden) Einkommen (BSGE 46, 271, 272 f = SozR 4100 § 138 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 1320/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Rückforderungsanspruch des

    bb) Bei einem Schenkungsrückforderungsanspruch aus § 528 Abs. 1 BGB handelt es sich um Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII. Dies hat das BSG bereits zum Vermögensbegriff in § 137 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz in der vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung (BSG, Urteil vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 215/04 B - juris Rdnr. 12) und zum Vermögensbegriff in § 193 Abs. 2 SGB III in der vom 1. August 2001 bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung entschieden (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 10/04 R - juris Rdnr. 25).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Der aus einer bloßen Umschichtung von bestehendem Vermögen, etwa durch Veräußerung oder Geltendmachung einer Forderung, resultierende Zufluss wird dann als Surrogat der Forderung nicht zum (vorübergehenden) Einkommen, sondern behält den Charakter von Vermögen (zum Recht der Arbeitslosenhilfe: BSGE 46, 271, 272 f = SozR 4100 § 138 Nr. 3 S 12; BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 8).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 62/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung von Einkommen und

    Wie im Recht der Arbeitslosenhilfe (Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4) sei eine Erbschaft als Vermögen zu betrachten.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 7 SO 85/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    (3) Bei einem Schenkungsrückforderungsanspruch aus § 528 Abs. 1 BGB handelt es sich um Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII. Dies hat das BSG bereits zum Vermögensbegriff in § 137 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz in der vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung (BSG, Urteil vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 215/04 B - juris Rdnr. 12) und zum Vermögensbegriff in § 193 Abs. 2 SGB III in der vom 1. August 2001 bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung entschieden (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 10/04 R - juris Rdnr. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AS 58/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft

    Dies habe auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 - zur Arbeitslosenhilfe entschieden.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R - zur Arbeitslosenhilfe, denn das BSG habe lediglich entschieden, dass Einnahmen aus der Veräußerung von Erbschaftsgegenständen nicht zunächst für den Bezugsmonat zu Einkommen würden, sondern den Charakter von Vermögen behielten.

    Das hier gefundene Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (Urteil vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R -), nach der die aus einer Erbschaft zufließenden Barmittel ohne weiteres als Vermögen anzusehen seien.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 13 AS 237/07

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder

    Durch das neu geschaffene SGB II ist im materiellen Recht auch eine Änderung gegenüber dem früher geltenden Recht der Arbeitslosenhilfe eingetreten, zu der das BSG noch die Ansicht vertreten hat, Erbschaften seien kein Einkommen (vgl. BSG, Urteil v. 17. März 2005 - B 7 a/7 AL 10/04 R - in: SozR 4 - 4300 § 193 Nr. 4 = SGb 2005, 282).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Bargeld

    Dies ist zwar unter Geltung der AlhiV 1974 im Hinblick auf die Regelung des § 9 AlhiV nicht zulässig, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 7); denn die fehlende Bedürftigkeit wegen Erzielung von Einkommen ist nach der AlhiV 1974 vor der fehlenden Bedürftigkeit wegen zu berücksichtigenden Vermögens zu prüfen (BSG aaO).

    Vorliegend ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte bei der Beurteilung der Bedürftigkeit die Prüfung zunächst für den Kläger erkennbar auf das Kapitalvermögen beschränkt hat (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 12).

  • SG Aachen, 11.09.2007 - S 11 AS 124/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch das Bundessozialgericht hatte zur Arbeitslosenhilfe entschieden, dass eine Erbschaft Vermögen und kein Einkommen darstellt (BSG, Urteil vom 17.03.2005, B 7a/7 AL 10/04 R).

    Es entsprach bereits höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Arbeitslosenhilfe, dass der Veräußerungserlös aus einem im Vermögen befindlichen Gegenstand zum Verkehrswert kein Einkommen darstellt, sondern weiterhin Vermögen ist (BSG, Urteil vom 17.03.2005, B 7a/7 AL 10/04 R; BSG, Urteil vom 20.06.1978, 7 Rar 47/77).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

    Zum Vermögen zu rechnen sind dagegen solche Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensumschichtung, d.h. aus der Verwertung des Vermögens zum Verkehrswert, erfolgen, weil diese den Vermögensbestand nicht verändern (z.B. der Erlös beim Verkauf von Grundvermögen; vgl. BSGE 46, 271, 272 ff.; ferner BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 Rdnrn. 15, 18; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2008 - L 8 B 298/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung Einkommens- oder

    Im Falle des erbrechtlichen Erwerbs von Grundvermögen ist allein auf den Zeitpunkt des Erbfalls als Zuflusszeitpunkt im Sinne des SGB II abzustellen, vgl. BSG vom 17. März 2005, B 7a/7 AL 10/04 R (zur AlhiV 2002).

    Auf die Maßgeblichkeit des Erbfalls als Zuflusszeitpunkt und nicht des Veräußerungsgewinns hat im Übrigen bereits das BSG (zur AlhiV 2002) mit vom 17. März 2005, B 7a/7 AL 10/04 R, hingewiesen.

  • LSG Bayern, 11.02.2009 - L 8 AL 142/05

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe gem. § 190 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch

  • BSG, 18.12.2008 - B 7 AL 6/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - L 7 AS 690/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 40/04 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Verlängerung der Erlöschensfrist - Bezug von

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 5846/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überleitung von Ansprüchen - Abgrenzung der

  • LSG Bayern, 22.01.2009 - L 8 AL 142/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Unterbrechung der Bedürftigkeit -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 5 AS 309/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 38/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

  • BSG, 02.03.2007 - B 11a AL 129/06 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 19 AS 1845/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Hessen, 20.02.2006 - L 9 AL 896/03

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

  • LSG Bayern, 14.08.2008 - L 7 AS 53/08

    Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen bei Erhalt einer Erbschaft und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - L 5 AS 832/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Hausgrundstück -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2009 - L 13 AS 106/09

    Versagung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

  • SG Lüneburg, 01.03.2007 - S 24 AS 212/07

    Berücksichtigung einer Erbschaft bei Bestimmung des sozialhilferechtlichen

  • BSG, 28.01.2014 - B 4 AS 334/13 B
  • SG Lüneburg, 16.05.2007 - S 24 AS 202/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2013 - L 13 AS 165/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
  • VG Bremen, 20.07.2007 - S8 K 1096/05

    Eine im Bedarfszeitraum zugeflossene Erbschaft ist Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 13 B 34/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht