Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2158
BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R (https://dejure.org/2006,2158)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R (https://dejure.org/2006,2158)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R (https://dejure.org/2006,2158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Wiederöffnung durch Betriebsvereinbarung - Nichteinhaltung der fiktiven Kündigungsfrist

  • openjur.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs; Sozialplanabfindung; Außerkraftsetzung der tariflichen ordentlichen Unkündbarkeit durch Vereinbarung; Nichteinhaltung der fiktiven Kündigungsfrist; Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund; teleologische Reduktion; Verfügungssatz des ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Aufhebung der Unkündbarkeit eines Arbeitsverhältnisses; Rechtsfolgen der Mitwirkung nicht tariffähiger Parteien an einer Änderung eines Tarifvertrags; Voraussetzungen für die Aufhebung eines Sonderkündigungsschutzes; Beendigung eines ...

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sozialplanabfindung, Verfügungssatz des Ruhensbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 62/99 R

    Sozialplanabfindung, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Denn sowohl der alte Vertrag als auch die neue Vereinbarung setzen für das Entfallen des Kündigungsschutzes zwingend einen Sozialplan voraus, so dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) § 117 Abs. 2 Satz 4 AFG zur Anwendung kommt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 15; BSGE 87, 250 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 22).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 87, 250, 254 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 22), erfasst diese Regelung von vornherein nicht die Fälle, in denen der Arbeitgeber im Hinblick auf das Kündigungsschutzgesetz mangels ausreichender Kündungsgründe im Einzelfall nicht (wirksam) ordentlich kündigen kann und sich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Abfindung "erkaufen" muss.

    Der Senat hat bereits entschieden (vgl BSGE 87, 250, 259 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 22), dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, die fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr des § 117 Abs. 2 Satz 4 AFG in Fällen anzuwenden, in denen die Möglichkeit bestanden hätte, dem betroffenen Arbeitnehmer mit sozialer Auslauffrist zu kündigen, wenn er unkündbar gewesen wäre.

  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 65/97 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - Abfindung -Kündigungseinschränkung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Denn sowohl der alte Vertrag als auch die neue Vereinbarung setzen für das Entfallen des Kündigungsschutzes zwingend einen Sozialplan voraus, so dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) § 117 Abs. 2 Satz 4 AFG zur Anwendung kommt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 15; BSGE 87, 250 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 22).

    Ob das der Fall ist, hat der Senat jedoch mangels entsprechenden Vorbringens der Beteiligten nicht zu prüfen (BSGE 56, 45, 50 f = SozR 2100 § 70 Nr. 1; BSGE 79, 197, 198 f = SozR 3-4100 § 69 Nr. 3; SozR 4100 § 117 Nr. 14 S 63; SozR 3-4100 § 117 Nr. 15 S 103).

    Ausgehend von der Systematik und Gesetzgebungsgeschichte hat die Rechtsprechung in typisierender Betrachtungsweise die Anwendbarkeit des § 117 Abs. 2 Satz 4 AFG auf die Fälle erweitert, in denen dem Arbeitgeber die ordentliche Kündigung für den Fall des Bestehens eines Sozialplanes vorbehalten ist (ebenso BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 15).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl BAGE 60, 94, 98; BAGE 103, 312, 314) sind Betriebsvereinbarungen wie Gesetze auszulegen.

    Ferner sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (vgl BAG AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 103, 312, 314).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Dies kann nach der Rechtsprechung des BAG gerechtfertigt sein, wenn eine Versetzung innerhalb des Unternehmens nicht möglich gewesen ist und der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zur unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers würde, weil dieser die Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen in der Lage ist, andererseits aber über Jahre hinweg zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet bliebe (BAGE 48, 220, 226 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; BAGE 88, 10, 17 = AP Nr. 143 zu § 626 BGB).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Dies kann nach der Rechtsprechung des BAG gerechtfertigt sein, wenn eine Versetzung innerhalb des Unternehmens nicht möglich gewesen ist und der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zur unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers würde, weil dieser die Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen in der Lage ist, andererseits aber über Jahre hinweg zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet bliebe (BAGE 48, 220, 226 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; BAGE 88, 10, 17 = AP Nr. 143 zu § 626 BGB).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79

    Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    So gilt diese Vereinbarung nicht nur in Hessen, sondern auch in Bayern (vgl BSGE 50, 121, 123 f = SozR 4100 § 117 Nr. 3).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Mit diesem Bescheid hat die Beklagte allerdings nicht (nur) über den Eintritt einer Sperrzeit bzw über das Vorliegen von Ruhenszeiträumen entschieden, sondern gleichzeitig die Gewährung von Alg für den Zeitraum vom 1. Oktober 1998 bis 4. Februar 1999 abgelehnt (vgl BSGE 84, 225, 227 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17, BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 62 f mwN).
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Zwar hat das BAG seine frühere Rechtsprechung, wonach die auf Grund bisheriger Kollektivregelung vom Arbeitnehmer bereits fest erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine spätere tarifvertragliche Regelung nicht entzogen werden könne (BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip, Bl 172 ff; vgl auch BAGE 43, 305, 310 f = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung), insoweit (wohl) aufgegeben, als ein Sonderschutz gegen Veränderungen sog wohlerworbener Rechte nicht mehr bestehe (vgl BAGE 78, 309, 326 f = AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa, Bl 1041).
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Insoweit schließt sich der Senat dem Urteil des 11. Senats (BSG, Urteil vom 3. Juni 2004 - B 11 AL 71/03 R) an, der entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl dazu nur: Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN) einen eigenen Verfügungssatz über die Feststellung des Ruhens angenommen hat (vgl auch zur entsprechenden Situation beim Sperrzeitbescheid das Urteil des Senats vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 46/05 R -, zur Veröffentlichung im SozR vorgesehen).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschen wegen Eintritt einer Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
    Insoweit schließt sich der Senat dem Urteil des 11. Senats (BSG, Urteil vom 3. Juni 2004 - B 11 AL 71/03 R) an, der entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl dazu nur: Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN) einen eigenen Verfügungssatz über die Feststellung des Ruhens angenommen hat (vgl auch zur entsprechenden Situation beim Sperrzeitbescheid das Urteil des Senats vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 46/05 R -, zur Veröffentlichung im SozR vorgesehen).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 41/96

    § 69 AFG verfassungsgemaß

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 313/82

    Wohlerworbene Rechte - Rückwirkung von Tarifvertrag

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93

    Gruppenführervertreter bei der Bundesbahn: Eingruppierung

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Nicht zu beanstanden ist, dass das LSG die vom Kläger angegriffenen Bescheide vom 15. November 2001/14. Mai 2002/6. Juni 2002 sowie die verschiedenen Alg-Bewillligungsbescheide als Einheit angesehen hat (vgl ua BSGE 84, 270, 271 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19; BSG, Urteil vom 9. Februar 2006, B 7a/7 AL 48/04 R; BSGE 96, 64 = SozR 4-4300 § 143a Nr. 1, RdNr 12).
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Verletzung von Pflichten

    Beide Bescheide bilden eine rechtliche Einheit (zur einheitlichen rechtlichen Regelung von Sperrzeitbescheid und Leistungsablehnung: BSG vom 16.9.1999 - B 7 AL 32/98 R - BSGE 84, 270, 271 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 93 und BSG vom 9.2.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - juris RdNr 12) .
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu einer isolierten Feststellung der Sperrzeit berechtigt ist, denn nach stRspr stellen beide Regelungen - die Feststellung der Sperrzeit und die zeitgleiche Aufhebung der Bewilligung von Alg und Minderung der Anspruchsdauer - eine rechtliche Einheit dar (BSG vom 9.2.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - juris RdNr 12; BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21; BSG vom 2.5.2012 - B 11 AL 6/11 R - BSGE 111, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 23) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht