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   VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048   

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VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048 (https://dejure.org/2012,20855)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2012 - 8 A 10.40048 (https://dejure.org/2012,20855)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2012 - 8 A 10.40048 (https://dejure.org/2012,20855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    1. Ein auf die Anordnung aktiver Verkehrslärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der in § 2 16. BImSchV festgesetzten Grenzwerte gerichteter Klageantrag, der sich auf eine das gesamte Gemeindegebiet querende Autobahn bezieht, ist mangels hinreichender Bestimmtheit ...

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lärmbelastung vom Autobahnseitenstreiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Lärmschutz auf der A 9 - Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    A 9-Umbau und Bauplanungsrecht: Umbau eines Seitenstreifens stellt keine wesentliche Änderung der Autobahn dar - Seitenstreifen auf der A 9 darf weiter umgebaut werden / Keine Steigerung der Lärmbelästigung nach Ausbau zu erwarten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. der Verkehrslärmschutzverordnung nur deshalb nicht anzuwenden ist, weil seine tatbestandlichen Voraussetzungen zu verneinen sind (vgl. BVerwG vom 9.2.1995 BVerwGE 97, 367/371; vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/156; vom 15.12.2011 ZfBR 2012, 386 [nur Leitsatz] RdNr. 29; Jarass, BImSchG, 9. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 42).

    Ein Anspruch aus dem Abwägungsgebot des § 17 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) wegen Beeinträchtigung der Planungshoheit (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/157) besteht ebenfalls nicht, weil die Planungshoheit der Klägerin, wie ausgeführt (vgl. oben B.1.), nicht verletzt ist.

    Das insoweit geltende Lärmschutzniveau entspricht den Immissionsgrenzwerten für Dorf- und Mischgebiete nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV von 64 dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts, weil auch diese Gebiete neben der Unterbringung von (nicht wesentlich) störenden Gewerbebetrieben dem Wohnen dienen und die hierauf zugeschnittenen Immissionsgrenzwerte für den Regelfall gewährleisten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/157; vom 11.11.2008 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 51; OVG NRW vom 29.9.2011 DVBl 2012, 36 RdNr. 120).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 11 D 93/09

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Freigabe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Die nur abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der gemeindlichen Belange genügt nicht (vgl. BVerwG vom 1.7.1988 BVerwGE 80, 7/14; OVG NRW vom 29.9.2011 DVBl 2012, 36 RdNr. 119).

    Vielmehr soll die temporäre Öffnung der Standspur lediglich zeitweise bei hohem Verkehrsaufkommen zu einer Verflüssigung und Erleichterung des vorhandenen Verkehrs durch dessen andere Verteilung auf der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche führen, somit die Durchflusskapazität der Autobahn temporär erhöht werden (so bereits BayVGH vom 1.2.2000 Az. 8 B 99.1069 ; ebenso OVG NRW vom 29.9.2011 DVBl 2012, 36 RdNrn. 66 ff. mit weiteren Nachweisen; nachfolgend BVerwG vom 4.4.2012 Az. 9 B 95/11 ).

    Das insoweit geltende Lärmschutzniveau entspricht den Immissionsgrenzwerten für Dorf- und Mischgebiete nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV von 64 dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts, weil auch diese Gebiete neben der Unterbringung von (nicht wesentlich) störenden Gewerbebetrieben dem Wohnen dienen und die hierauf zugeschnittenen Immissionsgrenzwerte für den Regelfall gewährleisten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/157; vom 11.11.2008 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 51; OVG NRW vom 29.9.2011 DVBl 2012, 36 RdNr. 120).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    In der beabsichtigten Steigerung der Leistung der Straße als aufnehmender Verkehrsweg liegt der gesetzgeberische Grund, nunmehr erneut sicherzustellen, dass durch die Änderung keine nach dem Stand der Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden (vgl. BVerwG vom 9.2.1995 BVerwGE 97, 367/369; vom 5.6.2003 BRS 66 Nr. 57).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. der Verkehrslärmschutzverordnung nur deshalb nicht anzuwenden ist, weil seine tatbestandlichen Voraussetzungen zu verneinen sind (vgl. BVerwG vom 9.2.1995 BVerwGE 97, 367/371; vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/156; vom 15.12.2011 ZfBR 2012, 386 [nur Leitsatz] RdNr. 29; Jarass, BImSchG, 9. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 42).

  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Obwohl es sich hierbei lediglich um eine Sollvorschrift handelt, muss der Antrag zur Bestimmung des Klageziels (§ 88 VwGO) und des Streitgegenstands (§ 121 VwGO) spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden und dabei grundsätzlich so bestimmt oder bei entsprechender Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB (vgl. BVerwG vom 17.5.2004 Az. 9 B 29/04 RdNr. 5) so bestimmbar gefasst sein, dass der ihm entsprechende Urteilstenor vollstreckungsfähig ist (vgl. BGH vom 14.12.1998 NJW 1999, 954; vom 28.9.2011 NJW 2012, 63; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 10 zu § 82; Aulehner in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, RdNr. 27 zu § 124a).

    Anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn sonst die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, unzumutbar erschwert würde (vgl. BGH vom 28.9.2011 NJW 2012, 63; BAG vom 22.6.2010 NZA 2010, 1365).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Ein solches Recht könnte sich hier allenfalls aus der im Selbstverwaltungsrecht enthaltenen Planungshoheit ergeben, d.h. dem Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl. BVerwG vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 95/106).

    Gemeinden können nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn - erstens - durch das Vorhaben eine hinreichend konkrete und verfestigte Planung nachhaltig gestört wird oder zumindest konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten unnötigerweise verbaut werden (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/394; vom 18.9.1998 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141 S. 284; vom 9.2.2005 NVwZ 2005, 813), wenn - zweitens - durch das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden, etwa weil die Gemeinde aufgrund von Bauverboten in Fluglärm-Schutzzonen nach § 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) gehindert ist, solche Gebiete zu überplanen (vgl. BVerwG vom 11.4.1986 BVerwGE 74, 124/132; vom 15.12.2006 BVerwGE 127, 259/265; BVerfG vom 7.10.1980 BVerfGE 56, 298/315), oder wenn - drittens - kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 95/106; vom 26.3.2007 Az. 7 B 75.06 RdNr. 6); vom 13.10.2011 DVBl 2012, 365 [nur Leitsatz]).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Gemeinden können nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn - erstens - durch das Vorhaben eine hinreichend konkrete und verfestigte Planung nachhaltig gestört wird oder zumindest konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten unnötigerweise verbaut werden (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/394; vom 18.9.1998 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141 S. 284; vom 9.2.2005 NVwZ 2005, 813), wenn - zweitens - durch das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden, etwa weil die Gemeinde aufgrund von Bauverboten in Fluglärm-Schutzzonen nach § 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) gehindert ist, solche Gebiete zu überplanen (vgl. BVerwG vom 11.4.1986 BVerwGE 74, 124/132; vom 15.12.2006 BVerwGE 127, 259/265; BVerfG vom 7.10.1980 BVerfGE 56, 298/315), oder wenn - drittens - kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 95/106; vom 26.3.2007 Az. 7 B 75.06 RdNr. 6); vom 13.10.2011 DVBl 2012, 365 [nur Leitsatz]).

    Der Fachplanungsträger kann auf die planerischen Belange einer Gemeinde erst dann Rücksicht nehmen und sich bestimmten Planungsabsichten anpassen, wenn diese hinreichend konkretisiert sind (BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/394).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Zwar sind im Fachplanungsrecht an die Klagebefugnis in Bezug auf geltend gemachte gemeindliche Belange keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG vom 20.5.1998 NVwZ 1999, 67/68; vom 26.3.2007 Az. 7 B 75/06 RdNr. 6).

    Wegen bloßer planerischer Erschwernisse oder eines planerischen Anpassungsbedarfs für ihre Bauleitplanung kann sich eine Gemeinde im Hinblick auf den Grundsatz der Priorität nicht auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen (vgl. BVerwG vom 20.5.1998 NVwZ 1999, 67/69; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207/208).

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 75.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Zwar sind im Fachplanungsrecht an die Klagebefugnis in Bezug auf geltend gemachte gemeindliche Belange keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG vom 20.5.1998 NVwZ 1999, 67/68; vom 26.3.2007 Az. 7 B 75/06 RdNr. 6).

    Gemeinden können nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn - erstens - durch das Vorhaben eine hinreichend konkrete und verfestigte Planung nachhaltig gestört wird oder zumindest konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten unnötigerweise verbaut werden (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/394; vom 18.9.1998 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141 S. 284; vom 9.2.2005 NVwZ 2005, 813), wenn - zweitens - durch das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden, etwa weil die Gemeinde aufgrund von Bauverboten in Fluglärm-Schutzzonen nach § 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) gehindert ist, solche Gebiete zu überplanen (vgl. BVerwG vom 11.4.1986 BVerwGE 74, 124/132; vom 15.12.2006 BVerwGE 127, 259/265; BVerfG vom 7.10.1980 BVerfGE 56, 298/315), oder wenn - drittens - kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 95/106; vom 26.3.2007 Az. 7 B 75.06 RdNr. 6); vom 13.10.2011 DVBl 2012, 365 [nur Leitsatz]).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Die nach § 2 Abs. 1 16. BImSchV maßgebenden Beurteilungspegel sind grundsätzlich nicht aus der Summe von Vor- und Zusatzbelastung zu ermitteln; vielmehr kommt es für die Beurteilung der Lärmbelastung regelmäßig nur auf den von der genehmigten Änderung ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1/4; vom 23.2.2005 BVerwGE 123, 37/45; vom 24.11.2010 BRS 76 Nr. 19).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
    Das gleiche Schutzniveau gilt für Wohngrundstücke im Außenbereich (BVerwG vom 1.10.1997 DVBl 1998, 330; vom 26.2.2003 Az. 9 A 1/02 ).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 04.04.2012 - 9 B 95.11

    Planfeststellungsrecht; überörtliches Straßenbauvorhaben; Verfahrensposition des

  • VGH Bayern, 01.02.2000 - 8 B 99.1069
  • BVerwG, 26.02.2003 - 9 A 1.02

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - Fehlen aktiver Lärmschutzmaßnahmen

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06

    Straßenausbau; Verkehrslärm; Immissionsschutz; Lärmschutzwand; Lärmsanierung

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 1 ZB 08.3231

    Zu den Anforderungen an eine ein Bahngelände erfassende Vorkaufsrechtssatzung

  • VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • VG Koblenz, 17.11.2017 - 5 K 1284/16

    Klage auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen an

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn in eine begehrte Entscheidung tatsächliche oder planerische Erwägungen der Behörde einzustellen sind, die vom Kläger nicht abgeschätzt werden können oder vorweggenommen werden dürfen (Bayerischer VGH, Urteil vom 9. August 2012 - 8 A 10.40048 -, juris, Rn. 17, m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Auflage 2017, § 82, Rn. 10).
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.601

    Sicherung von Überschwemmungsgebieten

    Eine Anfechtungsklage ist nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.1964 - VII C 10.61 - BVerwGE 18, 154; BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 10.40048 - juris Rn. 21).

    Von einer Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (entsprechend der Kriterien für die Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit im Rahmen fachplanerischer Entscheidungen und Regelungen) nur dann ausgegangen werden, wenn für den maßgeblichen Gemeindebereich eine hinreichend konkrete Planung nachhaltig gestört wird, wenn wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden, oder wenn kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18.98, 4 A 45.98 - NVwZ-RR 1999, 554; U.v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95.106; vgl. auch BayVGH, U.v. 9.8.2012 m.w.N. - 8 A 10.40048 - KommunalPraxis BY 2012, 395, VG Augsburg, U.v. 19.2.2013 - Au 3 K 12.1265 - juris Rn. 47).

  • VG Augsburg, 19.02.2013 - Au 3 K 12.1265

    Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Klagebefugnis der Gemeinde

    Von einer Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (entsprechend der Kriterien für die Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit im Rahmen fachplanerischer Entscheidungen und Regelungen) nur dann ausgegangen werden, wenn für den maßgeblichen Gemeindebereich eine hinreichend konkrete Planung nachhaltig gestört wird, wenn wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden, oder wenn kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18/98, 4 A 45/98 - NVwZ-RR 1999, 554; U.v. 16.12.1988 - 4 C 40/86 - BVerwGE 81, 95/106; vgl. auch BayVGH, U.v. 9.8.2012 m.w.N. - 8 A 10.40048 - KommunalPraxis BY 2012, 395).
  • VG München, 10.02.2015 - M 2 K 14.2914

    Verpflichtung zum Ergreifen von Maßmnahmen zur Umleitung des Wassers

    Dies ist etwa der Fall, wenn in eine begehrte Entscheidung tatsächliche und planerische Erwägungen der Behörde einzustellen sind, die vom Kläger nicht abgeschätzt werden können oder vorweggenommen werden dürfen (BayVGH, U. v. 9.8.2012 - 8 A 10.40048 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.547

    Klage einer Gemeinde gegen vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

    Eine Anfechtungsklage ist nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.1964 - VII C 10.61 - BVerwGE 18, 154; BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 10.40048 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.552

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes

    Eine Anfechtungsklage ist nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.1964 - VII C 10.61 - BVerwGE 18, 154; BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 10.40048 - juris Rn. 21).
  • VG Gelsenkirchen, 11.02.2022 - 14 K 6359/16

    Bestimmtheit des Klageantrages, Klagebefugnis, Fahrradstraße

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 9. August 2021 - 8 A 10.40048 -, juris m.w.N.; Sodann/Ziekow, Verwaltungs-gerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 82 Rn. 22; Wysk/Bamberger, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2020, § 82 Rn. 6ff.
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.554

    Erfolglose Anfechtungsklage - vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiet

    Eine Anfechtungsklage ist nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.1964 - VII C 10.61 - BVerwGE 18, 154; BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 10.40048 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 9 K 21.92

    Unzulässige Gemeindeklage gegen Geltungsdauer einer wasserrechtlichen Gestattung

    Eine Anfechtungsklage ist allerdings nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.1964 - VII C 10.61 - BVerwGE 18, 154; BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 10.40048 - juris Rn. 21).
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