Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2015 - 8 A 10050/15.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 29 Abs 2 S 1 LFGB, Art 7 EUV 1169/2011, § 25 Abs 1 S 1 WeinG, § 25 Abs 3 Nr 2 WeinG, § 31 Abs 7 WeinG
Verbraucherirreführung durch Bezeichnung eines Unternehmens als "Weinkellerei" - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Betrieb, der keine eigene Weinbereitung betreibt, darf sich nicht "Weinkellerei" nennen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindung des Verbrauchers hinsichtlich der Angabe "Weinkellerei" mit einem den Prozess der Weinbereitung steuernden Unternehmen; Verwendung der Bezeichnung "Weinkellerei" für den Betrieb im Geschäftsverkehr hinsichtlich Irreführung des Verbrauchers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbindung des Verbrauchers hinsichtlich der Angabe "Weinkellerei" mit einem den Prozess der Weinbereitung steuernden Unternehmen; Verwendung der Bezeichnung "Weinkellerei" für den Betrieb im Geschäftsverkehr hinsichtlich Irreführung des Verbrauchers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zur Verwendung des Begriffs "Weinkellerei"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Irreführung der Verbraucher durch Verwendung der Bezeichnung "Weinkellerei"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführung der Verbraucher durch Verwendung der Bezeichnung "Weinkellerei"
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2015 - 8 A 10050/15.OVG
- BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
- BVerwG, 16.08.2017 - 3 B 53.16
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2019 - 8 A 11522/18
Keine Irreführung der Verbraucher durch "FEDI"-Flaschenetikett für teilweise …
Es kommt weder auf den flüchtigen Verbraucher, noch umgekehrt auf den Weinkenner an (BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 -, juris, Rn. 6;… Urteil vom 18. Juni 2006 - 3 C 5.08 -, NJW 2008, 3589 und juris, Rn. 32; OVG RP…, Urteil vom 11. September 2013 - 8 A 10219/13.OVG -, GewArch 2014, 42 und juris, Rn. 31; Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15.OVG -, RdL 2015, 320 und juris, Rn. 38…, Urteil vom 10. September 2015 - 8 A 10345/15.OVG -, GewArch 2015, 500 und juris, Rn. 39;… Rathke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: Juli 2018, § 25 WeinG, Rn. 22).Diese kann vom Gericht in eigener Sachkunde beurteilt werden, wenn es sich - wie hier - um einen Begriff handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist, die Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und sich die Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2000 - I ZR 126/98 -, NJW-RR 2000, 1640 und juris, Rn. 29; OVG RP, Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15.OVG -, RdL 2015, 230 und juris, Rn. 38).
Ob dies auch für das derzeit geltende europäische Recht gilt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung, da auch § 25 WeinG kein anderer als der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Irreführung zugrunde liegt als den europarechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 -, juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15.OVG -, RdL 2015, 320 und juris, Rn. 36;… Rathke, a.a.O., § 25 WeinG, Rn. 10a und 17).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 8 A 10213/20
Untersagung des Inverkehrbringens von Weines unter Bezeichnung "Weingut" und …
cc) Das Erfordernis einer nicht nur organisatorischen, sondern dauerhaften räumlichen und personellen Zuordnung aller Schritte der Weinbereitung zu einem Weinbaubetrieb hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. April 2015 (Az: 8 A 10050/15 -, RdL 2015, 230 und juris) zum Ausdruck gebracht, das eine Weinkellerei betraf.Hiernach sei ein Betrieb erforderlich, der auch über die Betriebsräume und Einrichtungen verfüge, die der Weinbereitung dienten (vgl. Urteil des Senats vom 21. April 2015, a.a.O., juris, Rn. 41 f.).
Soweit in der Weinwirtschaft einzelne Tätigkeiten verstärkt ausgelagert würden, handele es sich um Tätigkeiten, die - wie etwa die Abfüllung - durch Maschinen erfolgten, deren Anschaffung für den einzelnen Betrieb unwirtschaftlich sei, und die nicht der eigentlichen Weinbereitung zuzurechnen seien (vgl. Urteil des Senats vom 21. April 2015, a.a.O., juris, Rn. 44).
Die Zuordnung der Produktionsmittel sei nicht von ausreichender Bestimmtheit und Dauerhaftigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 21. April 2015, a.a.O., juris, Rn. 50).
- VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
Schweigener Winzer obsiegt im Streit über die Etikettierung seiner Weine
- VG Trier, 03.05.2018 - 2 K 14789/17
Nur gärende Produkte dürfen als "Federweißer" bezeichnet werden
Entscheidend ist hier darauf abzustellen, dass ein Verstoß gegen § 25 WeinG einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 a) der VO (EU) Nr. 1169/2011 einschließt, wonach Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen, insbesondere nicht in Bezug auf die Methode der Herstellung (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15 -, juris Rn. 36; vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 19. September 2016 - 3 B 52/15 -, juris Rn. 6; a. A. BayVGH…, Urteil vom 11. Mai 2017 - 20 B 16.203 -, juris Rn. 44; vgl. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission). - VG Trier, 25.06.2019 - 2 K 624/19
Bezeichnung eines Weins als Perlwein
§ 25 WeinG wird zwar durch die unmittelbar geltende europarechtliche Regelung zur Lauterkeit der Informationspraxis bei der Information der Verbraucher über Lebensmittel verdrängt, gilt jedoch zumindest weiter als tatbestandliche Grundlage der Straf- und Bußgeldvorschriften des Weingesetzes, die durch europarechtliche Vorschriften nicht verdrängt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15.OVG - juris).