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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14.OVG   

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https://dejure.org/2015,3856
OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14.OVG (https://dejure.org/2015,3856)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.02.2015 - 8 A 10959/14.OVG (https://dejure.org/2015,3856)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 8 A 10959/14.OVG (https://dejure.org/2015,3856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 2 Abs 1 Buchst a UAbs 3 EWGV 1601/91, § 25 Abs 2 Nr 1 WeinG
    Irreführung durch Etikettierung eines aromatisierten weinhaltigen Getränks als "Aperitivo Sprizz"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk darf als "Aperitivo Sprizz" bezeichnet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weinrechtliche Täuschung durch die Verwendung des Ausdrucks "Aperitif" oder "Aperitivo" bei der Etikettierung eines aromatisiertem weinhaltigen Getränks oder Cocktails

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausdruck "Aperitif" für aromatisierte weinhaltige Getränke ist nicht irreführend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausdruck "Aperitif" für aromatisierte weinhaltige Getränke ist nicht irreführend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Weinrechtliche Täuschung durch die Verwendung des Ausdrucks "Aperitif" oder "Aperitivo" bei der Etikettierung eines aromatisiertem weinhaltigen Getränks oder Cocktails

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14
    Es kommt also weder auf den flüchtigen Verbraucher noch umgekehrt auf den Weinkenner an (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 -, GewArch 2008, 501 und juris, Rn. 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG - DVBl. 2009, 1587 und juris, Rn. 23).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14
    Diese kann vom Gericht in eigener Sachkunde beurteilt werden, wenn es sich um einen Begriff handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist, die Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und sich die Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht (BGH, Urteil vom 10. August 2000 - I ZR 126/98 - NJW-RR 2000, 1640 und juris, Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2013 - 8 A 10219/13.OVG - LKRZ 2013, 524 sowie DÖV 2014, 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 40 in Tunnellage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14
    Es kommt also weder auf den flüchtigen Verbraucher noch umgekehrt auf den Weinkenner an (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 -, GewArch 2008, 501 und juris, Rn. 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG - DVBl. 2009, 1587 und juris, Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10809/08

    Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14
    Es kommt also weder auf den flüchtigen Verbraucher noch umgekehrt auf den Weinkenner an (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 -, GewArch 2008, 501 und juris, Rn. 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG - DVBl. 2009, 1587 und juris, Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2013 - 8 A 10219/13

    Winzerschorle nicht nur vom Winzer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14
    Diese kann vom Gericht in eigener Sachkunde beurteilt werden, wenn es sich um einen Begriff handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist, die Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und sich die Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht (BGH, Urteil vom 10. August 2000 - I ZR 126/98 - NJW-RR 2000, 1640 und juris, Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2013 - 8 A 10219/13.OVG - LKRZ 2013, 524 sowie DÖV 2014, 45).
  • VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534

    Wird auf einem Weinetikett der Name einer Weinlage (hier: Julius-Echter-Berg)

    Dies ergibt sich zudem daraus, dass der Weinerzeuger keinen Einfluss darauf hat, welchen Verbrauchern sein Erzeugnis angeboten werden könnte (vgl. zur gesamten Problematik OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 11.2.2015 - 8 A 10959/14 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • VG Trier, 25.06.2019 - 2 K 624/19

    Bezeichnung eines Weins als Perlwein

    Diese kann vom Gericht in eigener Sachkunde beurteilt werden, wenn es sich um einen Begriff handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist, die Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und sich die Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht (BGH, Urteil vom 10. August 2000 - I ZR 126/98 -, juris, Rn. 29; OVG RP, Urteil vom 11. Februar 2015 - 8 A 10959/14 -, juris, Rn. 32).
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