Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,839
VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12 (https://dejure.org/2013,839)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.01.2013 - 8 A 1245/12 (https://dejure.org/2013,839)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 8 A 1245/12 (https://dejure.org/2013,839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 BauNVO, Art 297 Abs 1 EGStGB, d. RP Darmstadt z. Schutz d. Jugend u.d. öffentl. Anstandes in Frankfurt a.M. § 2 VO
    Kein Verbot öffentlich nicht wahrnehmbarer Wohnungsprostitution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot öffentlich nicht wahrnehmbarer Wohnungsprostitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGStGB Art. 297 Abs. 1
    Verbot öffentlich nicht wahrnehmbarer Wohnungsprostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zu Wohnungsprostitution in Frankfurt am Main: Hessischer Verwaltungsgerichtshof hebt Verbot auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Verbot der Wohnungsprostitution

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof zur Wohnungsprostitution in Frankfurt am Main - Nutzung eines Massagestudios zu Prostitutionszwecken: VGH hebt Verfügung der Stadt Frankfurt am Main auf

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Entscheidung zur Frankfurter Wohnungsprostitution

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    Auch die Rechtsprechung nimmt mittlerweile an, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2002 - 6 C 16/02 -, NVwZ 2003, S. 603 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2008, 1 S 2256/07 -, ESVGH 59, 243 [juris] Rn. 59 m.w.N.).".

    Handlungen und Zustände, die eine enge Beziehung zum Geschlechtsleben haben, könnten Belange des Allgemeinwohls insbesondere dann beeinträchtigen, wenn durch einen Öffentlichkeitsbezug andere Personen, die hiervon unbehelligt bleiben wollten, erheblich belästigt würden; dies gelte insbesondere für die Begleitumstände der Prostitution, die Dritte in schutzwürdigen Interessen berührten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2008 - 1 S 2256/07 -, juris, Rn. 61).

    Vielmehr haben diese - auch schon vor Erlass des Prostitutionsgesetzes - den unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes dahingehend konkretisiert, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, S. 472; Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, S. 470 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 KN 4073/01 -, juris, Rn. 45 ff.) und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 1978 - I 2576/77 -, DÖV 1978, S. 848 ; Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 72 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990, a.a.O., S. 472).".

    Der VGH Baden-Württemberg hat dazu in einem ähnlich gelagerten Fall mit Urteil vom 15. Dezember 2008 - 1 S 2256/07 - (juris Rn. 80) überzeugend Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    § 2 der Verordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes in Frankfurt am Main ist bundesrechtskonform dahin auszulegen, dass die dort beschriebene Prostitutionsausübung, soweit es sich um sog. Wohnungsprostitution handelt, außerhalb der Toleranzzonen nur noch dann verboten ist, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und eine in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2009 - 1 BvR 224/07 - definierte "milieubedingte Unruhe" befürchten lässt.

    Den mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 12. Oktober 2011 am folgenden Tage eingelegten Widerspruch gegen diese Untersagungsverfügung hat der Kläger unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung, insbesondere den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 -, im wesentlichen mit der Auffassung begründet, nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2002 könne unter Berücksichtigung der gewandelten gesellschaftlichen Ansichten die bloße Prostitutionsausübung außerhalb einer in der Sperrgebietsverordnung ausgewiesenen Toleranzzone nicht mehr ohne Weiteres als Störung der öffentlichen Sicherheit angesehen werden.

    Zwar macht das Prostitutionsgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem im Zulassungsantrag zitierten Kammerbeschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - (EuGRZ 2009, 265 = NVwZ 2009, 905 = juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 C 6.02 -, NVwZ 2004, 743 = juris Rn. 9 m.w.N.) festgestellt hat, die weiterhin gültige Verordnungsermächtigung in Art. 297 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EGStGB nicht obsolet; dieses Gesetz und der darin manifestierte Wandel der gesellschaftlichen Akzeptanz der Prostitution verbieten es jedoch, bei der Anwendung dieser Bestimmung allein ihre Ausübung außerhalb ausgewiesener Toleranzzonen ohne konkrete Bewertung daraus resultierender schädlicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere auf dort lebende Jugendliche und Kinder als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzustufen (BVerf., a.a.O.):.

  • VGH Hessen, 19.02.1990 - 11 N 2596/87

    1. Normzweck des StGBEG Art 297 - Sperrgebietsausweisung darf nicht zur

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    Vielmehr haben diese - auch schon vor Erlass des Prostitutionsgesetzes - den unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes dahingehend konkretisiert, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, S. 472; Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, S. 470 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 KN 4073/01 -, juris, Rn. 45 ff.) und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 1978 - I 2576/77 -, DÖV 1978, S. 848 ; Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 72 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990, a.a.O., S. 472).".
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.1978 - I 2576/77
    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    Vielmehr haben diese - auch schon vor Erlass des Prostitutionsgesetzes - den unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes dahingehend konkretisiert, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, S. 472; Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, S. 470 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 KN 4073/01 -, juris, Rn. 45 ff.) und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 1978 - I 2576/77 -, DÖV 1978, S. 848 ; Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 72 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990, a.a.O., S. 472).".
  • VGH Hessen, 31.10.2003 - 11 N 2952/00

    Straßenprostitution; Sperrgebiet; Anlieger einer Straße in einer sog.

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    Vielmehr haben diese - auch schon vor Erlass des Prostitutionsgesetzes - den unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes dahingehend konkretisiert, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, S. 472; Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, S. 470 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 KN 4073/01 -, juris, Rn. 45 ff.) und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 1978 - I 2576/77 -, DÖV 1978, S. 848 ; Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 72 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990, a.a.O., S. 472).".
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2002 - 11 KN 4073/01

    Berufsausübungsfreiheit; Festlegung; Kasernierung; Prostitution; Sperrbezirk;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    Vielmehr haben diese - auch schon vor Erlass des Prostitutionsgesetzes - den unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes dahingehend konkretisiert, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, S. 472; Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, S. 470 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 KN 4073/01 -, juris, Rn. 45 ff.) und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 1978 - I 2576/77 -, DÖV 1978, S. 848 ; Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 72 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990, a.a.O., S. 472).".
  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    Auch die Rechtsprechung nimmt mittlerweile an, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2002 - 6 C 16/02 -, NVwZ 2003, S. 603 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2008, 1 S 2256/07 -, ESVGH 59, 243 [juris] Rn. 59 m.w.N.).".
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 C 6.02

    Sperrbezirk; Prostitution; Einwohner; Ermächtigungsgrundlage.

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12
    Zwar macht das Prostitutionsgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem im Zulassungsantrag zitierten Kammerbeschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - (EuGRZ 2009, 265 = NVwZ 2009, 905 = juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 C 6.02 -, NVwZ 2004, 743 = juris Rn. 9 m.w.N.) festgestellt hat, die weiterhin gültige Verordnungsermächtigung in Art. 297 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EGStGB nicht obsolet; dieses Gesetz und der darin manifestierte Wandel der gesellschaftlichen Akzeptanz der Prostitution verbieten es jedoch, bei der Anwendung dieser Bestimmung allein ihre Ausübung außerhalb ausgewiesener Toleranzzonen ohne konkrete Bewertung daraus resultierender schädlicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere auf dort lebende Jugendliche und Kinder als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzustufen (BVerf., a.a.O.):.
  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung

    [vgl. zu Veränderungen im Sexualverhalten Jugendlicher und des Grades der sexuellen Aufklärung VGH Kassel, Urteil vom 31.1.2013 - 8 A 1245/12 -, ESVGH 63, 193, und bei Juris, wonach eine Gefährdung unter Aspekt des Jugendschutzes für Schülerinnen und Schüler einer in der Nähe gelegenen Realschule verneint wurde, weil Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe jederzeit durch allgemein zugängliche Quellen und geradezu zwangsläufig mit Prostitution konfrontiert werden und sich im Zuge ihres Reifeprozesses mit diesem mittlerweile gesellschaftlich als unvermeidlich akzeptierten Phänomen auch auseinandersetzen sollten] Dass es nach den Markierungen in den Plänen keinen ernsthaften Zweifeln unterliegt, dass in anderen Bereichen des Sperrgebiets wie beispielsweise im Nauwieser Viertel, in dem vor allem in der Nachkriegszeit als "Rotlichtzentrum" bekannten St. Johanner Markt mit Nebenstraßen oder in dem durch mehrere Schulen gekennzeichneten Gebiet um die Kirche St. Michael die Voraussetzungen eines Prostitutionsverbots auch in Bordellen bejaht werden könnten, braucht hier nicht vertieft zu werden.

    [vgl. dazu VGH Kassel, Urteil vom 31.1.2013 - 8 A 1245/12 -, ESVGH 63, 193, und bei Juris, dort angenommen für eine Wohnungsprostitution in den Räumen seines der Straße abgewandten und vom öffentlichen Straßenraum auch nicht wahrnehmbaren Hinterhauses ohne jeden Hinweis auf die konkrete Nutzung des Gebäudes und mit wegen einer beschränkten Zahl der dort tätigen Prostituierten geringem Publikumsverkehr; VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 -, VBlBW 2009, 220, und bei Juris].

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 KN 284/21

    Abstrakte Gefahr; Baurecht; öffentlicher Anstand; ordnungsrechtliches Verbot;

    Indes ermächtigt Art. 297 Abs. 1 EGStGB den Verordnungsgeber nicht nur dazu, nach außen in Erscheinung tretende Formen der Prostitution zu verbieten (BVerwG, Urt. v. 17.12.2014 - 6 C 28/13 - juris Rn. 9 u. 13, m.w.N.; OVG NW, Urt. v. 11.8.2015 - 5 A 1188/13 - juris Rn. 58; VGH BW, Urt. v. 15.12.2008 - 1 S 2256/07 - juris Rn. 71; a.A. offenbar HessVGH, Urt. v. 31.1.2013 - 8 A 1245/12 - juris Rn. 21; OVG Saarland, Urt. v. 30.6.2020 - 2 C 70/20 - juris Rn. 42).
  • VG Minden, 22.07.2014 - 11 K 3847/13

    Kostenregelung bei übereinstimmender Erledigterklärung des Verfahrens in der

    Der HessVGH, vgl. Urteil vom 31.01.2013 - 8 A 1245/12 -, DÖV 2013, 441, hat hierzu ausgeführt, dass im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG Prostitution außerhalb von Sperrgebietszonen auf der Grundlage einer Sperrgebietsverordnung nur noch verboten werden könne, wenn die Prostitution nach außen in Erscheinung trete und eine "milieubedingte" Unruhe befürchten lasse.

    Der HessVGH, vgl. Urteil vom 31.01.2013 - 8 A 1245/12 -, DÖV 2013, 441, hat hierzu ausgeführt, dass im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG Prostitution außerhalb von Sperrgebietszonen auf der Grundlage einer Sperrgebietsverordnung nur noch verboten werden könne, wenn die Prostitution nach außen in Erscheinung trete und eine "milieubedingte" Unruhe befürchten lasse.

  • VG Augsburg, 11.09.2013 - Au 4 K 13.43

    Keine Baugenehmigung bei Prostitutionsverbot; Fortgeltung der SperrgebietsVO im

    Die vom Klägerbevollmächtigten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.4.2009 (Az. 1 BvR 224/07) und des VGH Kassel vom 31.1.2013 (Az. 8 A 1245/12) sind mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da dort jeweils zum einen Sperrgebietsverordnungen für Teile von Stadtgebieten von Großstädten (Mannheim, Frankfurt) und zum anderen zu Wohnungsprostitution überprüft worden ist.

    Der Auffassung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 31.1.2013 (Az. 8 A 1245/12 - juris) kann in diesem Licht nur dahingehend verstanden werden, dass ein geändertes Normverständnis nur dann Auswirkungen haben könne, wenn eine öffentlich nicht wahrnehmbare Prostitutionsausübung, die keine konkrete Belästigung der Öffentlichkeit durch Begleiterscheinungen der Prostitution voraussetzt, nicht mehr durch den Vollzug einer Sperrgebietsverordnung unterbunden werden könnte.

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19

    Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)

    [vgl. VGH Kassel, Urteil vom 31.1.2013 - 8 A 1245/12, EFVGH 63, 193, und bei juris, dort angenommen für eine Wohnungsprostitution in den Räumen eines der Straße abgewandten und vom öffentlichen Straßenraum auch nicht wahrnehmbaren Hinterhaus ohne jeden Hinweis auf die konkrete Nutzung des Gebäudes und mit wegen einer beschränkten Zahl der dort tätigen Prostituierten geringem Publikumsverkehr; Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 - VBlBW 2009, 2020 und bei juris].
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10560/13

    Bauvorbescheid; Einfügen in nähere Umgebung; Wohnungsprostitution; bordellartiger

    Sofern die Klägerin eine konkrete Betrachtungsweise für zutreffend hält und insofern auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - (NVwZ 2009, 905) und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2013 - 8 A 12045/12 - (DÖV 2013, 441) hinweist sowie für eine Untersagung der Prostitutionstätigkeit verlangt, dass sie nach außen in Erscheinung tritt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die beiden Entscheidungen zu Sperrbezirksverordnungen und dem darin verfolgten Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes (Art. 297 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGStGB) ergangen sind.
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 ZB 13.2246

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines

    Die Regierung von Schwaben brauchte daher bei Erlass der Verordnung nicht im Einzelnen zu bewerten, "ob und inwieweit angesichts der konkreten Lage dieser beiden Wohnhäuser jenseits einer Straßenkehre diese schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf dort eventuell lebende Jugendliche und Kinder als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgesetzt wären", wie die Klägerin unter Berufung auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Dezember 2013 (Az. 8 A 1245/12 - juris Rn. 29; vgl. dazu im Übrigen nachfolgend BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 - n.v.) meint.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10558/13

    Baugebietsverträglichkeit; bordellartiger Betrieb; Typisierung

    Sofern der Kläger eine konkrete Betrachtungsweise für zutreffend hält und insofern auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - (NVwZ 2009, 905) und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2013 - 8 A 12045/12 - (DÖV 2013, 441) hinweist sowie für eine Untersagung der Prostitutionstätigkeit verlangt, dass sie nach außen in Erscheinung tritt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die beiden Entscheidungen zu Sperrbezirksverordnungen und dem darin verfolgten Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes (Art. 297 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGStGB) ergangen sind.
  • VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16

    Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000

    Allerdings spielt die Frage, ob in der näheren Umgebung eines Vorhabens tatsächlich schutzwürdige Bebauung vorhanden ist, für die Wirksamkeit der streitgegenständlichen Verordnung keine Rolle, weil es sich hier nicht um eine auf Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 EGStGB (1974) gestützte Sperrbezirksverordnung für eine Teilfläche des Gemeindegebiets oder für bestimmte öffentliche Orte handelt, sondern um eine auf der Grundlage von Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB (1974) erlassene, das gesamte Gemeindegebiet erfassende Verordnung.(Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2015 - 15 ZB 13.2246 -, juris.) Die Landesregierung brauchte daher bei Erlass der Verordnung nicht im Einzelnen zu bewerten, ob und inwieweit angesichts der konkreten Lage des Gemeindegebietes schädliche Auswirkungen, insbesondere auf dort eventuell lebende Jugendliche und Kinder als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgesetzt wären.(Vgl. Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31. Dezember 2013 - Az. 8 A 1245/12 -, juris; vgl. dazu im Übrigen nachfolgend BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 28.13 -, juris.) Für Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern besteht die allgemeine gesetzgeberische Vermutung, dass das gesamte Gemeindegebiet die erforderliche Schutzbedürftigkeit für die Jugend und den öffentlichen Anstand im Hinblick auf mit der Ausübung der nach außen in Erscheinung tretenden Prostitution typischerweise verbundene Belästigungen und milieubedingte Unruhe aufweist.(So Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2015 - 15 ZB 13.2246 -, juris.).
  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 70/20

    (Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken

    [vgl. VGH Kassel, Urteil vom 31.1.2013 - 8 A 1245/12, EFVGH 63, 193, und bei juris, dort angenommen für eine Wohnungsprostitution in den Räumen eines der Straße abgewandten und vom öffentlichen Straßenraum auch nicht wahrnehmbaren Hinterhaus ohne jeden Hinweis auf die konkrete Nutzung des Gebäudes und mit wegen einer beschränkten Zahl der dort tätigen Prostituierten geringem Publikumsverkehr; Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 - VBlBW 2009, 2020 und bei juris].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht