Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3170
OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96 (https://dejure.org/1997,3170)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.1997 - 8 A 12820/96 (https://dejure.org/1997,3170)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 8 A 12820/96 (https://dejure.org/1997,3170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Fassadenbemalung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kunstbegriff nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG); Verstoß der Fassadenbemalung eines Hauses gegen Regelungen der Landesbauordnung (LBauO); Vorrang der Kunstfreiheit bei Bemalung der eigenen Hausfassade mit Grafitti Motiven

  • gaius.legal

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Fassadenbemalung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    LBauO/Art. 5 Abs. 3 GG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1422
  • NVwZ 1998, 651 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist das Wesentliche der künstlerischen Betätigung die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfGE 30, 173 [189] = NJW 1971, 1645 - Mephisto; BVerfGE 83, 130 [138] = NJW 1991, 1471; BVerfGE 81, 278 [291] = NJW 1990, 1982 - jeweils m. w. Nachw.).

    Der Bekl. hat auch, wie sich insbesondere aus der Begründung des Widerspruchsbescheides ergibt, gesehen, daß die Kunstfreiheit des Art. 5 III 1 GG nicht unter einem Gesetzesvorbehalt steht und daher nur eingegrenzt ist durch die verfassungsmäßige Ordnung unter Berücksichtigung der Grundrechte anderer und der Einheit des grundgesetzlichen Wertesystems (BVerfGE 30, 173 [193] = NJW 1985, 261).

    Nur wenn deren Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, daß die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat, kann der Verstoß gegen § 5 II RhPfBauO die angefochtene Verfügung stützen (vgl. BVerfGE 30, 173 [195] = NJW 1971, 1645; BVerfGE 67, 213 [228] = NJW 1985, 261; s. auch OVG Koblenz, NVwZ 1997, 1174).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90

    Kunstfreiheit im Bereich der Baugestaltung?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
    Diese Bestimmung, nach der bauliche Anlagen mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen sind, daß sie benachbarte bauliche Anlagen sowie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten, ist zwar eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i. S. von Art. 14 I 2 GG (BVerwG, NVwZ 1991, 938).

    Damit dient die Vorschrift neben der Ortsgestaltung auch dem Schutz der Eigentümer der benachbarten Grundstücke sowie dem allseitigen psychischen Wohlbefinden der Bürger und dem sozialen Frieden in der Gemeinschaft (BVerwG, NVwZ 1991, 938).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
    Der Bekl. hat auch, wie sich insbesondere aus der Begründung des Widerspruchsbescheides ergibt, gesehen, daß die Kunstfreiheit des Art. 5 III 1 GG nicht unter einem Gesetzesvorbehalt steht und daher nur eingegrenzt ist durch die verfassungsmäßige Ordnung unter Berücksichtigung der Grundrechte anderer und der Einheit des grundgesetzlichen Wertesystems (BVerfGE 30, 173 [193] = NJW 1985, 261).

    Nur wenn deren Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, daß die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat, kann der Verstoß gegen § 5 II RhPfBauO die angefochtene Verfügung stützen (vgl. BVerfGE 30, 173 [195] = NJW 1971, 1645; BVerfGE 67, 213 [228] = NJW 1985, 261; s. auch OVG Koblenz, NVwZ 1997, 1174).

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
    Es übt weder selbst einen nachhaltigen und ortsbildprägenden Einfluß aus (vgl. BVerwGE 77, 134 [138] = NVwZ 1987, 590), noch ist es geeignet, das Wohlbefinden von Passanten ernsthaft herabzusetzen.
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist das Wesentliche der künstlerischen Betätigung die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfGE 30, 173 [189] = NJW 1971, 1645 - Mephisto; BVerfGE 83, 130 [138] = NJW 1991, 1471; BVerfGE 81, 278 [291] = NJW 1990, 1982 - jeweils m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist das Wesentliche der künstlerischen Betätigung die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfGE 30, 173 [189] = NJW 1971, 1645 - Mephisto; BVerfGE 83, 130 [138] = NJW 1991, 1471; BVerfGE 81, 278 [291] = NJW 1990, 1982 - jeweils m. w. Nachw.).
  • VG Berlin, 08.05.2002 - 19 A 191.99

    Hauseigentümer müssen Graffiti entfernen

    Im Übrigen kann in Sonderfällen - ein solcher liegt hier nicht vor - eine teleologische Reduktion geboten sein (vgl. Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer a.a.O. Rdnr 24; OVG Koblenz, NJW 1998, 1422).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht