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   VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13   

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VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13 (https://dejure.org/2018,212)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.01.2018 - 8 A 1485/13 (https://dejure.org/2018,212)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 (https://dejure.org/2018,212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10, § 92, § 93, § 139, § 140 HGO, § 11 KAG
    Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANLIEGERBEITRÄGE; ANWEISUNG; BESTIMMTHEIT; DEFIZIT; DEFIZITÄRER HAUSHALT; GEMEINDEHAUSHALT; HAUSHALTSAUSGLEICH; HAUSHALTSGRUNDSÄTZE; HAUSHALTSLAGE; KOMMUNALAUFSICHT; KOMMUNALAUFSICHTSRECHTLICHE ERSATZVORNAHME; RÜCKWIRKUNG; STRAßENBEITRAG; STRAßENBEITRAGSSATZUNG; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • faz.net (Pressebericht, 28.02.2018)

    Straßenbaubeiträge: Kleinstadt-Klage geht vor Bundesgericht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anweisung und Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch Kommunalaufsichtsbehörde sind rechtlich zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung von Gemeinde zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung wegen defizitärer Haushaltslage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hauseigentümer dürfen von Kommune nicht vor Straßenbeiträgen verschont werden

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ist eine Kommune verpflichtet Straßenbeiträge zu erheben?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12

    Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    In diesem Fall soll ein Abweichen von der Verpflichtung zum ausgeglichenen Haushalt (ausnahmsweise) möglich sein, ohne dass hierin eine Gesetzesverletzung liegt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013 - 8 A 617/12 - juris Rdnr. 27).

    Mit der Regelung in § 93 Abs. 2 HGO 2012 wird den Gemeinden eine Rangfolge zur Einnahmebeschaffung vorgegeben, wobei die speziellen Deckungsmittel vorrangig eingesetzt werden müssen und Steuern als allgemeine Deckungsmittel nur subsidiär herangezogen werden können (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 34).

    Bei einer defizitären Haushaltslage kann von einem Ausnahmetatbestand regelmäßig nicht ausgegangen werden, vielmehr wird gerade dann die Möglichkeit zur Beitragserhebung zur Pflicht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 35; Beschluss vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 - juris Rdnr. 13; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

    Demgegenüber würden bei einer Finanzierung der von der Gemeinde erbrachten Leistung durch Steuern die Grundstückseigentümer die von dieser Leistung ausgelösten zusätzlichen Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit, also gleichsam entgeltlos erhalten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 27; Driehaus, a.a.O., § 28 Rdnr. 8; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

  • VG Gießen, 26.09.2011 - 8 L 2643/11

    Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Den von der Klägerin bei dem Verwaltungsgericht Gießen im September 2011 gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung vom 23.05.2011 lehnte dieses mit Beschluss vom 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI - ab.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Schriftsätze der Beteiligten im gesamten Verwaltungsstreitverfahren sowie die Behördenvorgänge des Beklagten (1 Ordner) und die Akten des Eilverfahrens 8 L 2643/11.GI / 5 B 2017/11 (2 Bände, einschließlich Anlagen) Bezug genommen, die allesamt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Zudem wurde erstmals eine durchgehende Straßenbeleuchtung installiert (vgl. Schriftsatz des Beklagten im Eilverfahren 8 L 2643/11.GI/7 B 2071/11 vom 20.09.2011, Bl. 122 ff. der dortigen Gerichtsakte und die dazu vorgelegten Fotografien in der Anlage 2, grüner Hefter).

    Das Verwaltungsgericht Gießen hatte den Eilantrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs mit Beschluss vom 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI - zurückgewiesen.

  • VGH Hessen, 14.02.2013 - 8 A 816/12

    Anweisung zur Anhebung der Kreisumlage; Gemeindebelange als Begrenzung der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Der Grundsatz des Haushaltsausgleichs ist ein elementarer Grundsatz des Rechts der öffentlichen Haushalte, der auch und gerade bei angespannter Finanzlage nichts an Bedeutung verliert (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.02.2013 - 8 A 816/12 - juris Rdnr. 41).

    Denn mit der Pflicht, einen ausgeglichenen Haushalt bereitzustellen, geht die Pflicht einher, ein eventuelles Defizit so gering wie möglich zu halten und ein vorhandenes abzubauen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.02.2013 - 8 A 816/12 - juris Rdnr. 50; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 - juris Rdnr. 41).

    Es wird unter anderem durch die gesetzlichen Regelungen zur Kommunalaufsicht, also auch durch § 139 HGO eingeschränkt, denn die staatliche Rechtsaufsicht über die Gemeinden ist ein von Verfassungs wegen vorgesehenes Korrelat der kommunalen Selbstverwaltung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.02.2013 - 8 A 816/12 - juris Rdnr. 52).

  • VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11

    Anordnung auf Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 - zurück.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Schriftsätze der Beteiligten im gesamten Verwaltungsstreitverfahren sowie die Behördenvorgänge des Beklagten (1 Ordner) und die Akten des Eilverfahrens 8 L 2643/11.GI / 5 B 2017/11 (2 Bände, einschließlich Anlagen) Bezug genommen, die allesamt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Bei einer defizitären Haushaltslage kann von einem Ausnahmetatbestand regelmäßig nicht ausgegangen werden, vielmehr wird gerade dann die Möglichkeit zur Beitragserhebung zur Pflicht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 35; Beschluss vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 - juris Rdnr. 13; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

  • VG Gießen, 06.06.2013 - 8 K 152/12

    Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 6. Juni 2011 - 8 K 152/12.GI - abgeändert und die Androhung der Ersatzvornahme in Nr. 3 des angegriffenen Bescheids vom 23. Mai 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Januar 2012 aufgehoben.

    Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage der Klägerin mit Urteil vom 06.06.2013 - 8 K 152/12.GI -, der Klägerin zugestellt am 19.06.2013, abgewiesen und die Berufung zugelassen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 6. Juni 2013 - 8 K 152/12.GI -.

  • VGH Hessen, 12.01.2011 - 8 B 2106/10
    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Bei einer defizitären Haushaltslage kann von einem Ausnahmetatbestand regelmäßig nicht ausgegangen werden, vielmehr wird gerade dann die Möglichkeit zur Beitragserhebung zur Pflicht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 35; Beschluss vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 - juris Rdnr. 13; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

    Soweit das Berufungsgericht in der Vergangenheit auf die kommunalaufsichtsrechtliche Ersatzvornahme ohne nähere Begründung verwaltungsvollstreckungsrechtliche Regelungen ergänzend angewandt hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 10.08.2006 - 8 TG 592/06 - und vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 -, jeweils juris), wird hieran nicht festgehalten.

  • VGH Hessen, 17.06.2015 - 8 B 759/15

    Beanstandung durch die Kommunalaufsicht gegen Beschlüsse und Anordnungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Die Pflichtverletzung im Sinne von § 139 HGO 2012 setzt ein Unterlassen der Gemeinde bezogen auf eine konkret ausgestaltete Handlungspflicht voraus (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.06.2015 - 8 B 759/15 - juris Rdnr. 12; Schmidt, in: Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Mai 2017, - KVRH -, § 138 HGO Rdnr. 7; Schneider/Dreßler, HGO, Stand: 2015, § 139 Anm. 4).

    Der Begriff der Anweisung der Aufsichtsbehörde in § 140 HGO bezieht sich dabei in erster Linie auf die Anweisung nach § 139 HGO, erfasst darüber hinaus aber auch ein Verlangen nach § 138 HGO wegen dessen funktionaler Parallelität zur Anweisung nach § 139 HGO (vgl. Senatsbeschluss vom 17.06.2015 - 8 B 759/15 - juris Rdnr. 12).

  • VGH Hessen, 15.03.1991 - 5 TH 642/89

    Aufwand für öffentliche Einrichtungen; Nichterhebung von Beiträgen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Nach § 93 Abs. 1 HGO 2012 erhebt die Gemeinde Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften, das heißt, sie ist zur Abgabenerhebung verpflichtet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.03.1991 - 5 TH 642/89 - juris Rdnr. 27).

    Diese Bestimmungen stellen keine bloßen Zielvorgaben dar, die die Gemeinde auf Grund von Zweckmäßigkeitsüberlegungen befolgen oder auch nicht befolgen kann, sondern sie enthalten gesetzliche Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung das Recht verletzt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.03.1991, a.a.O., juris Rdnr. 27).

  • VGH Hessen, 10.08.2006 - 8 TG 592/06

    Kommunalaufsicht; Ersatzvornahme; Änderung der Haushaltssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Soweit das Berufungsgericht in der Vergangenheit auf die kommunalaufsichtsrechtliche Ersatzvornahme ohne nähere Begründung verwaltungsvollstreckungsrechtliche Regelungen ergänzend angewandt hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 10.08.2006 - 8 TG 592/06 - und vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 -, jeweils juris), wird hieran nicht festgehalten.
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14

    Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
    Auch wenn ein vollständiger Haushaltsausgleich nicht möglich ist, muss sich die Kommune diesem durch Einsparmaßnahmen und Einnahmenerhöhungen soweit wie möglich annähern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 - BVerwG 10 C 13.14 - juris Rdnr. 24).
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 18/78
  • VGH Hessen, 09.03.2017 - 8 A 295/15
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09

    Ermessensausübung im Rahmen einer Beanstandungsverfügung

  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche

  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 2954/86

    Untersagung eines von einer GmbH betriebenen Bordells in einem Sperrgebiet, in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2002 - 15 E 980/02

    Bewertung der Anlegung eines zweiten Gehweges als kommunalabgabenrechtliche

  • BVerwG, 21.06.2018 - 9 C 2.17

    Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig

    Wie sich mittelbar auch aus § 11a Abs. 6 Satz 3 und 4 KAG HE erschließt, liegt diese Nutzungsdauer bei rund 25 Jahren (VGH Kassel, Urteil vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 - juris Rn. 52).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

    Aus diesen gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen folgert der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Bezug auf die Erhebung von Straßenbeiträgen nach § 11 Abs. 1 KAG zum einen, dass bei Vorliegen eines defizitären Haushalts die Gemeinden zum Erlass einer Beitragssatzung und damit zur Beitragserhebung verpflichtet seien, wenn sie ihren haushaltsrechtlichen Pflichten nicht nachkämen oder nachkommen könnten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, juris, Rn. 6 ; Urteil vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, juris, Rn. 35 ; Urteil vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 -, juris, Rn. 46 f.).

    Zum anderen sei es defizitären Gemeinden verwehrt, von den in § 11 Abs. 4 Satz 1 KAG festgelegten Mindestsätzen, welche die Gemeinde zu tragen hat, zu ihren Lasten abzuweichen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, juris, Rn. 26 ff.; Urteil vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 -, juris, Rn. 59 ff.).

    Denn insofern wurden erstmals Gehwege angelegt, welche einen positiven Effekt für die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage im Vergleich zum früheren Zustand bedeuten (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 -, juris, Rn. 54 ).

  • VG Wiesbaden, 18.09.2020 - 7 K 3933/17
    Zu der Frage, ob bzw. unter welchen Umständen eine Pflicht der Gemeinden zur Straßenbeitragserhebung besteht, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgende Grundsätze aufgestellt, denen sich das erkennende Gericht aus den dort angeführten Gründen vollumfänglich anschließt (vgl. Urteil vom 12.01.2018 - 8 A 1485/13 - juris Rn. 39 -49):.
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