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   VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08   

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VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08 (https://dejure.org/2009,41848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04.11.2009 - 8 A 19/08 (https://dejure.org/2009,41848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04. November 2009 - 8 A 19/08 (https://dejure.org/2009,41848)
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Wird zitiert von ... (60)

  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

    b.) Setzt sich das (einheitliche) Dienstvergehen (vgl. zur Einheit des Dienstvergehens nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08 m. w. Nachw.; juris) aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urt. v. 23.02.2005, 1 D 1.04; juris).
  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    a.) Setzt sich das (einheitliche) Dienstvergehen (vgl. zur Einheit des Dienstvergehens nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08 m. w. Nachw.; juris) aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil v. 23.02.2005, 1 D 1.04; VG Magdeburg, Urteil v. 30.04.2013, 8 A 18/12 MD; alle juris).

    Der dort begangene Verstoß gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht zieht sich durch die gesamten Geschehnisse und bildet gleichsam die "böse Wurzel" des einheitlichen Dienstvergehens (vgl. zur "bösen Wurzel" nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2008, 8 A 19/08; juris).

  • VG Magdeburg, 12.04.2017 - 15 B 7/17

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung und Einbehalt von Dienstbezügen;

    Erst bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten lässt sich mit der gebotenen Sicherheit beurteilen, ob der Beamte aus disziplinarrechtlicher Sicht noch erziehbar erscheint oder ob hierfür eine bestimmte Disziplinarmaßnahme als notwendig, aber auch als ausreichend zu erachten ist, oder ob der Beamte für die Allgemeinheit und den Dienstherrn untragbar geworden und deshalb seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urt. v. 04.11.2009, 8 A 19/08 m. w. N.; juris).
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