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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1985 - 8 A 2924/83   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1985 - 8 A 2924/83 (https://dejure.org/1985,2261)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.07.1985 - 8 A 2924/83 (https://dejure.org/1985,2261)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 8 A 2924/83 (https://dejure.org/1985,2261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1707
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Oldenburg, 14.10.2020 - 11 UF 100/20

    Schenkung von den Schwiegereltern

    Ein gerichtliches Verfahren kann auch namens der unbekannten Erben einer bestimmten Person durch einen von dem Erblasser bestellten Verfahrensbevollmächtigten betrieben werden (OVG Münster NJW 1986, 1707).
  • OLG München, 01.02.1990 - 5 W 630/90

    Möglichkeit dem Klägervertreter die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, wenn

    Eine Klage ist nicht unzulässig, wenn sie namens der unbekannten Erben einer bestimmten Person durch einen vom Erblasser bestellten Prozeßbevollmächtigten erhoben wird (BGH MDR 1958, 319/320; OVG Münster NJW 1986, 1707).

    Ebenso hat die Einlegung eines Rechtsmittels für eine verstorbene Prozeßpartei die Wirkung, daß das Rechtsmittel als für die Erben eingelegt anzusehen ist (RG JW 1936, 810; OVG Münster NJW 1986, 1707).

    Alle diese in ständiger Rechtsprechung entschiedenen Fälle haben gemeinsam, daß der Prozeßbevollmächtigte namens seines verstorbenen Auftraggebers teils schon bei Prozeßbeginn und teils sogar noch nach Instanzbeendigung bei Beginn eines weiteren Rechtszuges Prozeßhandlungen vorgenommen hat, die - als in Wirklichkeit für die Rechtsnachfolger geschehen - für wirksam erachtet werden (RGZ 68, 390/391; RG JW 1936, 810; BGH MDR 1958, 319/320; OLG Dresden JW 1919, 327; OLG Saarbrücken NJW 1973, 854/857; OVG Münster NJW 1986, 1707).

  • BFH, 22.07.2005 - V B 84/02

    NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins

    Das gilt mit Rücksicht auf den Fortbestand der Prozessvollmacht der vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten auch für die Rechtsmittelinstanz (BGH-Urteil vom 15. März 2004 II ZR 247/01, Betriebs-Berater 2004, 1244; Oberverwaltungsgericht Münster vom 25. Juli 1985 8 A 2924/83, NJW 1986, 1707).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer

    vgl. zur Fortführung des Verfahrens namens der unbekannten Erben: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2009 - 20 F 6.09 -, Juris, m. w. N.; BFH, Beschluss vom 26. Februar 2002 - X B 79/01 -, BFH/NV 2002, 1035; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 1985 - 8 A 2924/83 -, a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1997 - 8 B 483/97
    In einem solchen Fall besteht keine Notwendigkeit für eine Unterbrechung des Verfahrens, da eine derartige Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkt (§ 173 VwGO iVm § 86 Halbsatz 1 ZPO), vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteil vom 25. Juli 1985 - 8 A 2924/83 - Beschluß vom 13. Juni 1994 - 8 A 3200/92 - m.w.N.

    Wird nämlich ein Aussetzungsantrag nach § 173 VwGO iVm § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO nicht von einem der danach Berechtigten gestellt, so setzt sich der Prozeß trotz des eingetretenen Todes einer Partei fort, ohne daß es hierzu einer besonderen Anzeige bedarf, vgl. OVG NW, Urteil vom 25. Juli 1985, aaO., m.w.N.; Beschluß vom 13. Juni 1994 - 8 A 3200/92 -.

  • OVG Sachsen, 18.01.2001 - 5 BS 272/00
    Vielmehr ermöglicht die Regelung des § 86 ZPO, dass das gemäß § 173 VwGO, § 246 Abs. 1 Satz 1 ZPO infolge der Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten nicht schon kraft Gesetzes unterbrochene Verfahren für die - ggfs. auch unbekannten - Rechtsnachfolger der Klägerin in Gestalt ihrer Erben fortgeführt werden kann (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 86 RdNr. 8; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 86 RdNr. 12; OVG NW, Urt. v. 25.7.1985, NJW 1986, 1707).
  • OLG Oldenburg, 11.10.2020 - 11 UF 100/20

    Rückforderung einer sog. Schwiegerelternschenkung

    Ein gerichtliches Verfahren kann auch namens der unbekannten Erben einer bestimmten Person durch einen von dem Erblasser bestellten Verfahrensbevollmächtigten betrieben werden ( OVG Münster, Urteil vom 25.07.1985 - 8 A 2924/83 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - L 3 R 53/09

    Voraussetzungen der Verwirkung einer Beitragsnachforderung

    Das Verfahren ist mithin im Namen der unbekannten Erben nach der verstorbenen Partei fortzuführen (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster NJW 1986, 1707).
  • KG, 11.05.1998 - 25 VA 14/97

    Auszahlung eines hinterlegten Betrages ; Abwendung der Zwangsvollstreckung aus

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  • VG Gera, 30.05.2000 - 6 K 1087/95

    Rückübertragung eines mit einem Mietshaus bebauten Grundstückes auf dem Gebiet

    (vgl. OVG Münster, Urteil vom 25.07.1985 - 8 A 2924/83 -, NJW 1986, 1707).
  • VG Saarlouis, 29.08.2013 - 6 K 727/11

    Beihilfefähigkeit; Regionale Chemotherapie nach Prof. Dr. Aigner

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - 19 B 2313/02

    Ausgestaltung der Erledigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die

  • BVerwG, 04.03.1994 - 11 B 13.94

    Kostenlast bei Einstellung des Verfahrens wegen Todes der klagenden Partei

  • BVerwG, 21.03.1994 - 5 B 52.93

    Einstellung eines Verfahrens wegen Todes des Klägers

  • BVerwG, 21.03.1994 - 5 B 51.93

    Übereinstimmende Erledigterklärung der Revision

  • BVerwG, 21.05.1991 - 1 B 45.91

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache

  • BVerwG, 21.03.1994 - 5 B 53.93

    Einstellung eines Verfahrens wegen Todes des Klägers

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