Rechtsprechung
BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Wagenmeisters in eine bestimmte Entgeltgruppe - Vereinbarung der Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Bahn AG - Voraussetzungen der Zustimmungsfiktion - Möglichkeit der Verlängerung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich der technischen Wagenbehandlung (TWB) nach Wegfall des Richtlinienbeispielkatalogs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 09.10.2001 - 2 BV 14/01
- LAG Düsseldorf, 28.06.2002 - 9 TaBV 60/01
- BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe). - BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Wochenfrist zumindest vor Fristablauf (vgl. 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - mwN) einvernehmlich verlängert werden.Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).
c) Die Richtbeispiele des durch den KonzernETV abgelösten ETV sind nicht mehr heranzuziehen (vgl. ausführlich BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - mwN).
Die von ihm abgeschlossene betriebliche Ausbildung zum Wagenmeister G vermittelte ihm lediglich "über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten" iSv. Entgeltgruppe E 7. Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) entschieden, dass die bei der Arbeitgeberin durchgeführte betriebliche Ausbildung zum Wagenmeister nicht einer "beruflichen Spezialausbildung" in Entgeltgruppe E 8 entspricht.
Der Senat hat im Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) ausgeführt, dass der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein müsse, damit sich Tätigkeiten - durch gesteigerten Arbeitsinhalt - von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen.
- LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines mit Kontrollaufgaben …
Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (ständige Rechtsprechung des BAG; BAG, Beschl. v. 30.10.2003 - 8 ABR 33/02; BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582). - ArbG Hamburg, 06.04.2016 - 22 BV 17/15 Die Beteiligte zu 1. beruft sich in ihrer Replik auf die Entscheidung des BAG vom 20.4.2004 zum Aktenzeichen 8 ABR 33/02, gemeint ist wohl die Entscheidung vom 22. April 2004 zum Aktenzeichen 8 ABR 10/03, und geht von einer Darlegungslast des Beteiligten zu 2 für die höhere Eingruppierung in Gruppe 3 aus.