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BAG, 23.06.2016 - 8 AS 2/16 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Prozessverbindung - gesetzlicher Richter
Einer Vorlage an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts nach § 45 Abs. 2 ArbGG bedurfte es nicht, da der Achte Senat auf eine Anfrage des Zehnten Senats gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG am 23. Juni 2016 (- 8 AS 2/16 -) beschlossen hat, nicht mehr an seiner im Urteil vom 22. März 2001 (- 8 AZR 565/00 - zu A I und II der Gründe) geäußerten Rechtsauffassung festzuhalten, wonach eine spruchkörperübergreifende Verbindung von Rechtsstreitigkeiten als Ermessensentscheidung nach § 147 ZPO wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter iSv. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich unzulässig und ein solches Vorgehen nur mit Einverständnis der Parteien möglich ist.