Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2016

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   LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER   

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LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER (https://dejure.org/2016,53054)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER (https://dejure.org/2016,53054)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - L 8 AY 31/16 B ER (https://dejure.org/2016,53054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ohne Anspruchseinschränkung; Fehlende Mitwirkung bei der Beschaffung von Passdokumenten; Voraussetzungen der verlangten Mitwirkungshandlung

  • rewis.io

    Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des Asylbewerberleistungsgesetzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen im Wege der einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Verfassungsmäßigkeit von Anspruchseinschränkungen bei vermeidbarem persönlichen Fehlverhalten des Leistungsberechtigten; Voraussetzungen einer erneuten ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen im Wege der einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 08.07.2016 - L 8 AY 14/16

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen im Streit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16
    Das SG halte aufgrund der neuen Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 08.07.2016 und 24.08.2016 (Az. L 8 AY 14/16 B ER, L 8 AY 15/08 B ER) an seinen bisher getroffenen Entscheidungen nicht weiter fest, dass, solange keine höherrichterliche Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des neu gefassten § 1a AsylbLG vorläge, aufgrund einer Folgenabwägung weitere Leistungen vorläufig zuzusprechen seien.

    Der Senat führt seine Rechtsprechung vom 8. Juli 2016 (L 8 AY 14/16 B ER) und vom 24. August 2016 (L 8 AY 15/16 B ER) auch in Kenntnis der zum 06.08.2016 eingetretenen Gesetzesänderung in § 11 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG fort.

    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass der ausreispflichtige Antragsteller den Leistungsmissbrauchstatbestand des § 1 a Abs. 3 AsylbLG erfüllen würde, wenn er sich offen und "aktuell" weigern würde, bei der Beschaffung der fehlenden gültigen Dokumente zur Klärung der Identität und der Ausreispapiere mitzuwirken und hierzu zuvor von der Antragsgegnerin erneut konkret aufgefordert worden wäre (vgl. zum Fall der ausdrücklichen Weigerung, einen Pass zu beantragen, Beschluss des Senats vom 8. Juli 2016, L 8 AY 14/16 B ER, vgl. zu den Anforderungen an eine konkrete Aufforderung zur Mitwirkung Beschluss vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER).

  • LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16

    Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16
    Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.03.2015, mit dem letztmalig ungekürzte Leistungen nach § 3 AsylbLG bewilligt wurden, war kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung i.S. des § 48 SGB X. Der Senat hat diese Rechtsansicht schon in seinen früheren Beschlüssen vom 08.07.2016, L 8 AY 14/14 B ER und vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER, (jeweils veröffentlicht in juris) vertreten und hält daran fest.

    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass der ausreispflichtige Antragsteller den Leistungsmissbrauchstatbestand des § 1 a Abs. 3 AsylbLG erfüllen würde, wenn er sich offen und "aktuell" weigern würde, bei der Beschaffung der fehlenden gültigen Dokumente zur Klärung der Identität und der Ausreispapiere mitzuwirken und hierzu zuvor von der Antragsgegnerin erneut konkret aufgefordert worden wäre (vgl. zum Fall der ausdrücklichen Weigerung, einen Pass zu beantragen, Beschluss des Senats vom 8. Juli 2016, L 8 AY 14/16 B ER, vgl. zu den Anforderungen an eine konkrete Aufforderung zur Mitwirkung Beschluss vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER).

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 8 AY 28/16

    Anspruch auf die vorläufige Gewährung eingeschränkter Leistungen im Asylverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16
    Auch die gesetzgeberisch vorgesehen Möglichkeit der fortgesetzten Leistungseinschränkung auf das reduzierte physische Existenzminimum nach § 14 Abs. 2 AsylbLG hält der Senat für grundsätzlich verfassungsrechtlich vertretbar (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 11.11.2016, L 8 AY 28/16 B ER, juris Rn. 45).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2014 - L 8 AY 14/14
    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16
    Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.03.2015, mit dem letztmalig ungekürzte Leistungen nach § 3 AsylbLG bewilligt wurden, war kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung i.S. des § 48 SGB X. Der Senat hat diese Rechtsansicht schon in seinen früheren Beschlüssen vom 08.07.2016, L 8 AY 14/14 B ER und vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER, (jeweils veröffentlicht in juris) vertreten und hält daran fest.
  • LSG Bayern, 17.09.2018 - L 8 AY 13/18

    Leistungsverkürzung erfordert konkretes Fehlverhalten des Leistungsberechtigten

    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da die zuvor ergangenen Bewilligungsbescheide nur den Zeitraum bis April 2018 zum Gegenstand hatten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.02.2018 - L 8 AY 23/17 B ER, Rdnr. 12, juris; Beschlüsse des Senats vom 08.07.2016 - L 8 AY 14/16 B ER, vom 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER sowie - zur Fassung des § 11 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG ab 06.08.2016 (eingefügt durch Art. 4 des Integrationsgesetzes vom 31.07.2016 (BGBl. 2016, I Nr. 39, S. 1939 ff.)) - Beschluss des Senats vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER, Rdnr. 30 ff., juris).

    Der Senat verweist auf seine bisherige Rechtsprechung zu § 1a AsylbLG, wonach im Hinblick auf das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine restriktive Auslegung des § 1a AsylbLG geboten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER; s. auch Oppermann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-AsylbLG, 2. Auf. 2014, § 1a AsylbLG, 2. Überarbeitung, Rdnr. 154 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 AY 4898/15

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Anwendbarkeit auf Folge- und

    Daher ist der Senat der Auffassung, dass § 1a AsylbLG a.F. auch unter Berücksichtigung des genannten Urteils des BVerfG im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Anspruchseinschränkung, insbesondere hinsichtlich des Geldbetrages zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, zulässt (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rdnr. 48; Beschluss vom 13. September 2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rdnr. 68; Beschluss vom 8. Juli 2016 - L 8 AY 14/16 B ER - juris Rdnr. 45; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Juni 2014 - L 8 AY 15/13 B ER - juris Rdnrn. 34 ff.; Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 AY 16/13 B ER - juris Rdnrn. 34 ff.; Beschluss vom 19. August 2013 - L 8 AY 3/13 B ER - juris Rdnrn. 35 ff.; LSG Hamburg, Beschluss vom 29. August 2013 - L 4 AY 5/13 B ER - juris Rdnr. 6; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 8 AY 70/13 B ER - juris Rdnr. 18; Thüringer LSG, Urteil vom 12. Januar 2013 - L 8 AY 678/13 - juris Rdnr. 40 ff.; Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 8 AY 1801/12 B ER - juris Rdnrn. 24 ff.).
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22

    Asylbewerberleitungsrecht: Fortgesetzte Anspruchseinschränkung bei Verstoß gegen

    Soweit der Senat für ein Vertretenmüssen i.S. § 1a Abs. 3 AsylbLG außerdem verlangt, dass der Leistungsberechtigte vor der Entscheidung über die Einschränkung angehört worden und ihm eine angemessene Frist zur Beendigung des leistungsmissbräuchlichen Verhaltens gesetzt worden ist, damit er die beabsichtigte Einschränkung der Leistungen durch eigenes Zutun noch abwenden kann (Beschluss des Senats vom 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rn. 75 und vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 55), hat der Antragsgegner die Antragstellerin zuletzt mit Schreiben vom 09.11.2021 darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Leistungseinschränkung weiterhin erfüllt seien und ihr die Möglichkeit gegeben, bis zum 22.11.2021 zumindest eine Bestätigung der Botschaft über die Beantragung eines Reisepasses für sich selbst und ihre Kinder vorzulegen.

    § 1a Abs. 3 AsylbLG sanktioniert vermeidbares persönliches Fehlverhalten des Leistungsberechtigten, der die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch in seinen Verantwortungsbereich fallendes vertretbares und vorwerfbares Verhalten verhindert (vgl. BSG vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R - juris Rn. 33 f.; Beschluss des Senats vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 48; vgl. auch Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris; Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 45).

  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Sie ist auch nicht erforderlich (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 229/04 - juris Rn. 28; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2005 - L 7 AY 3115/05 ER-B - juris Rn. 7; a.A. SG München, Beschluss vom 31. Januar 2017 - S 51 AY 122/16 ER - juris Rn. 40; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 59).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 AY 19/18

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Einreise zum Zweck des

    Auch in Rspr. und Literatur werden demgegenüber verhaltensbedingte Leistungskürzungen als verfassungskonform angesehen (BSG 12.5.2017 - B 7 AY 1/16 R, Rn. 27 ff.; BayLSG 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER; Korff in BeckOK SozR AsylbLG § 1 a Rn. 1-2; Deibel/Hohm § 1a AsylbLG Rn. 18; Wahrendorf AsylbLG § 1 a Rn. 71).
  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Sie ist auch nicht erforderlich (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 229/04 - juris Rn. 28; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2005 - L 7 AY 3115/05 ER-B - juris Rn. 7; a.A. SG München, Beschluss vom 31. Januar 2017 - S 51 AY 122/16 ER - juris Rn. 40; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 59).
  • SG München, 10.02.2020 - S 42 AY 82/19

    Teleologische Reduktion der Anspruchseinschränkung nach dem

    Die Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung setzt dabei voraus, dass der Leistungsberechtigte zuvor konkret angehört wurde und, dass dargestellt wird, welches Verhalten von ihm verlangt wird (vgl. zu § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG a.F.: Bayer. LSG, Beschluss vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER - Rn. 59).
  • SG Detmold, 27.06.2019 - S 16 AY 16/19
    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang auch einmal darauf hin, dass unabhängig von der Frage der Vorlage des Passes in der Folgezeit auch weitere Mitwirkungshandlungen von der Antragstellerseite verlangt werden können, so beispielswiese die Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren, wobei es dann ggf. bei fehlender Mitwirkung erneut zu Leistungskürzungen kommen könnte, wobei es hierfür einer erneuten Aufforderung und konkreten Bezeichnung der Mitwirkungshandlung unter angemessener Fristsetzung bedarf (vergleiche hier zu den Beschluss des Bayrischen Landessozialgerichtes vom 21.12.2016, L 8 AY 31/16 B ER bei Juris).

    Soweit die Obergerichte zwischenzeitlich nicht eventuell sogar von der Verfassungswidrigkeit des § 1 a AsylbLG ausgehen (diesbezüglich ist aktuell noch ein Verfahren bei dem Bundesverfassungsgericht anhängig) sind Vorgenannte jedenfalls zumindest der Auffassung, dass das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine restriktive Auslegung des § 1 a AsylbLG gebieten (siehe auch hierzu den Beschluss des Bayrischen Landesozialgerichtes vom 21.12.2016, L 8 AY 31/16 BER).

  • SG Würzburg, 09.09.2022 - S 18 AY 140/21

    Rechtmäßige Einschränkung von Asylbewerberleistungen bei pflichtwidrigem

    dd) Die Leistungseinschränkung des § 1a AsylbLG als solche begegnet entgegen SG Leipzig Az.: S 5 AY 13/16 ER auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, so auch ständige Rechtsprechung LSG München vom 11.11.2016, L 8 AY 29/16 B ER, Beschluss vom 12.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER, Beschluss vom 21.12.2016 - L 8 AY 51/16 B ER, zur § 1a AsylbLG, da kein Recht auf voraussetzungsloses Existenzminimum besteht.
  • SG München, 19.10.2021 - S 52 AY 278/21

    Leistungseinschränkung wegen unterbliebener freiwilliger Ausreise

    Hierbei muss er konkret erfahren, welches Verhalten von ihm verlangt wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2016, Az. L 8 AY 31/16 B ER).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2016 - L 8 AY 31/16 B   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2016 - L 8 AY 31/16 B (https://dejure.org/2016,99206)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.10.2016 - L 8 AY 31/16 B (https://dejure.org/2016,99206)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - L 8 AY 31/16 B (https://dejure.org/2016,99206)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2016 - L 8 AY 31/16
    Zur Begründung verwies er darauf, dass die Leistungen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf die Urteile vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R - u.a.) nach der Regelbedarfsstufe 1 und nicht nach Regebedarfsstufe 3 zu bemessen seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 55/15

    Vorläufige Leistungen nach § 3 AsylbLG; Bedarfsstufen 1 und 3; Im Haushalt der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2016 - L 8 AY 31/16
    Ein insoweit am 23. September 2015 beim Sozialgericht (SG) Stade gestellter Antrag des Antragstellers auf Eilrechtsschutz blieb ohne Erfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2015 - L 8 AY 55/15 B ER -).
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