Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,211
BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92 (https://dejure.org/1992,211)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 8 AZB 6/92 (https://dejure.org/1992,211)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 (https://dejure.org/1992,211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegverweisung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17a; ArbGG §§ 78, 53, 72, § 77, 48; VwGO § 40 Abs. 1; Einigungsvertrag Art. 20 Anl. I Kapitel XIX Sachgeb. B Abschn. II Nr. 2
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Entscheidung über Rechtsweg durch Kammer und Senat ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 84
  • MDR 1993, 660
  • NZA 1993, 619
  • BB 1993, 368
  • DB 1993, 1728
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 63/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit des "Kleinen Senats"

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92
    Deshalb werden im Urteilsverfahren die nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts nicht vom Senatsvorsitzenden allein, sondern vom Senat ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter erlassen (so schon für einen Beschluß über die gesetzlichen Folgen der Zurücknahme der Revision BAGE 1, 13 = AP Nr. 1 zu § 53 ArbGG 1953).

    Deshalb werden im Urteilsverfahren die nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts nicht vom Senatsvorsitzenden allein, sondern vom Senat ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter erlassen (so schon für einen Beschluß über die gesetzlichen Folgen der Zurücknahme der Revision BAGE 1, 13 = AP Nr. 1 zu § 53 ArbGG 1953).

  • BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20

    Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren

    An die Stelle des Vorsitzenden treten im Revisionsverfahren die berufsrichterlichen Mitglieder des Senats (BAG 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - zu II der Gründe, BAGE 72, 84; BeckOK ArbR/Klose Stand 1. Juni 2021 ArbGG § 72 Rn. 25; Helml/Pessinger/Pessinger ArbGG 5. Aufl. § 72 Rn. 70) .
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Durch Beschluß vom 10. Dezember 1992 (BAGE 72, 84 = AP Nr. 4 zu § 17a GVG) hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Verweisung einer Kündigungsschutzklage an das Verwaltungsgericht gebilligt.
  • BAG, 29.04.1994 - 3 AZB 18/93

    Anordnung 1954 - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von § 72 Abs. 6 i.V.m. § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - AP Nr. 4 zu § 17 a GVG; Beschluß vom 15. April 1992 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979).

    Die lückenhafte Regelung des Beschwerdeverfahrens im Arbeitsgerichtsgesetz ist um den entsprechend anzuwendenden § 53 ArbGG zu ergänzen (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - AP Nr. 4 zu § 17 a GVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 78 Rz 13; Oetker, NZA 1989, 201, 205 f.).

    Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von § 72 Abs. 6 i. V. m. § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - AP Nr. 4 zu § 17 a GVG; Beschluß vom 15. April 1992 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979).

    Die lückenhafte Regelung des Beschwerdeverfahrens im Arbeitsgerichtsgesetz ist um den entsprechend anzuwendenden § 53 ArbGG zu ergänzen (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992, BAGE 72, 84 = AP Nr. 4 zu § 17 a GVG; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 78 Rz 13; Oetker, NZA 1989, 201, 205 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht