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   BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16   

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BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16 (https://dejure.org/2017,5258)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 8 AZN 872/16 (https://dejure.org/2017,5258)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 8 AZN 872/16 (https://dejure.org/2017,5258)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien - unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien - unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 377 Abs 3 S 1 ZPO
    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien - unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Fragerecht der Parteien gegenüber einem schriftlich befragten Zeugen; Unterschied zwischen Sachverständigen- und Zeugenbeweis im Zivilprozess

  • Betriebs-Berater

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebener Ladung des schriftlich befragten Zeugens

  • bag-urteil.com

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien - unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien - unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugenbeweis; schriftliche Befragung des Zeugen; Fragerecht der Parteien; unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien - unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftliche Befragung eines Zeugen - und das Fragerecht der Parteien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht eingeholte Sachverständigengutachten - und das rechtliche Gehör

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien - unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1770
  • NZA 2017, 669
  • BB 2017, 691
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.08.2015 - 2 BvR 2915/14

    Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Dem entspricht die Verpflichtung der Gerichte, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 15; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 11) .

    Verletzungen einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften sind somit im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung des Wirkungszusammenhangs aller einschlägigen Normen der betroffenen Verfahrensordnung durch sie das unabdingbare Mindestmaß des verfassungsrechtlich gewährleisteten rechtlichen Gehörs verkürzt wurde (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 16; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 12) .

    In Betracht kommt insoweit auch, den Zeugen um eine schriftliche Ergänzung seiner schriftlichen Aussage zu bitten (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 19 für den Sachverständigenbeweis) .

    (2) Im Übrigen gilt auch für den Sachverständigenbeweis, dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht verlangt, einem rechtzeitigen und nicht missbräuchlichen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen ausnahmslos Folge zu leisten, sondern dass im Einzelfall andere Möglichkeiten zur Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichen können, indem der Sachverständige stattdessen um eine schriftliche Ergänzung seines Gutachtens gebeten wird oder das Gericht ein weiteres Gutachten einholt (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 19; 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - Rn. 21) .

    Allerdings liegt dann ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, wenn das Gericht einen Antrag auf Erläuterung des Sachverständigengutachtens völlig übergeht oder ihm allein deshalb nicht nachkommt, weil das Gutachten ihm überzeugend und nicht weiter erläuterungsbedürftig erscheint (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - aaO; 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - aaO) .

  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Dem entspricht die Verpflichtung der Gerichte, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 15; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 11) .

    Verletzungen einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften sind somit im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung des Wirkungszusammenhangs aller einschlägigen Normen der betroffenen Verfahrensordnung durch sie das unabdingbare Mindestmaß des verfassungsrechtlich gewährleisteten rechtlichen Gehörs verkürzt wurde (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 16; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 12) .

    Es ist vielmehr verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte die Beteiligten vorrangig darauf verweisen, Fragen und Einwendungen schriftlich vorzutragen, um (sachverständige) Zeugen damit zu konfrontieren (vgl. BVerfG 29. Mai 2013 - 1 BvR 1522/12 - Rn. 2, BVerfGK 20, 319; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 15 mwN) .

    Vor diesem Hintergrund gehört es grundsätzlich zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, dass die Parteien den Sachverständigen Fragen stellen, ihnen Bedenken vortragen und sie um eine nähere Erläuterung von Zweifelspunkten bitten können, weshalb der Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger umfasst (vgl. etwa BVerfG 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - Rn. 19 ff.; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 13 und 15; 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BVerfG, 06.03.2013 - 2 BvR 2918/12

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Vor diesem Hintergrund gehört es grundsätzlich zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, dass die Parteien den Sachverständigen Fragen stellen, ihnen Bedenken vortragen und sie um eine nähere Erläuterung von Zweifelspunkten bitten können, weshalb der Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger umfasst (vgl. etwa BVerfG 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - Rn. 19 ff.; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 13 und 15; 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    (2) Im Übrigen gilt auch für den Sachverständigenbeweis, dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht verlangt, einem rechtzeitigen und nicht missbräuchlichen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen ausnahmslos Folge zu leisten, sondern dass im Einzelfall andere Möglichkeiten zur Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichen können, indem der Sachverständige stattdessen um eine schriftliche Ergänzung seines Gutachtens gebeten wird oder das Gericht ein weiteres Gutachten einholt (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 19; 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - Rn. 21) .

    Allerdings liegt dann ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, wenn das Gericht einen Antrag auf Erläuterung des Sachverständigengutachtens völlig übergeht oder ihm allein deshalb nicht nachkommt, weil das Gutachten ihm überzeugend und nicht weiter erläuterungsbedürftig erscheint (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - aaO; 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - aaO) .

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Vor diesem Hintergrund gehört es grundsätzlich zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, dass die Parteien den Sachverständigen Fragen stellen, ihnen Bedenken vortragen und sie um eine nähere Erläuterung von Zweifelspunkten bitten können, weshalb der Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger umfasst (vgl. etwa BVerfG 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - Rn. 19 ff.; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 13 und 15; 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Je wichtiger ein Sachverständigengutachten für das Ergebnis eines Prozesses ist, desto mehr Gewicht kommt dem Recht der Verfahrensbeteiligten zu, Einwendungen dagegen vorzubringen und die Sachverständigen mit ihnen zu konfrontieren (BVerfG 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 - zu II 2 b der Gründe) , um so das Gutachten oder dessen Auslegung durch das Gericht in Frage zu stellen und damit die Überzeugungsbildung des Gerichts zu beeinflussen.

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt allerdings erst dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141; BAG 5. November 2009 - 2 AZR 487/08 - Rn. 34; BGH 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13 - Rn. 4).
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt allerdings erst dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141; BAG 5. November 2009 - 2 AZR 487/08 - Rn. 34; BGH 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13 - Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2000 - 3 L 4844/99

    Dolmetscher Vereidigung; Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Vereidigung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Es ist schon unklar, inwieweit sich aus einer fehlenden Vereidigung - insbesondere beim Arbeitsgericht - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Berufungsinstanz ergeben könnte (grds. ablehnend für die fehlende Vereidigung eines Dolmetschers OVG Lüneburg 2. März 2000 - 3 L 4844/99 - ablehnend für die fehlende Vereidigung einer Partei BayVerfGH 26. Oktober 1999 - Vf. 66-VI-98 -) .
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Weitergehende Ausführungen sind auch nicht von Verfassungs wegen geboten (vgl. BVerfG 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - BVerfGK 18, 301) .
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 273/13

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Anspruch auf mündliche Anhörung eines

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt allerdings erst dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141; BAG 5. November 2009 - 2 AZR 487/08 - Rn. 34; BGH 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13 - Rn. 4).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16
    Der Beklagte hatte keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass das Gericht die Beweisfrage ohne zusätzliche sachverständige Hilfe - neben dem insoweit vom Gericht als sachverständigen Zeugen angesehenen Dr. E - nicht würde beurteilen können, weshalb das Landesarbeitsgericht dem Antrag auf Einholung eines zusätzlichen Sachverständigengutachtens nicht entsprechen musste (vgl. hierzu BVerfG 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 - Rn. 55) .
  • VerfGH Bayern, 26.10.1999 - 66-VI-98
  • LG Berlin, 25.11.1996 - 62 S 387/96
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 19.11.2014 - IV ZR 47/14

    Rechtliches Gehör: Ablehnung einer mündlichen Anhörung des gerichtlichen

  • OLG Hamburg, 08.05.2003 - 6 U 38/00
  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1522/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Form der

  • LAG Sachsen, 10.08.2016 - 2 Sa 62/16

    Verwertung schriftlicher Beantwortungen einer Beweisfrage durch einen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16

    Zwangsvollstreckung - Verhängung von Ordnungsgeld - Höhe - schriftlicher

    Das Fragerecht nach § 397 ZPO begründe nicht unbedingt das Recht auf mündliche Fragen (LAG Köln 03.08.2001 - 11 Sa 1339/00 - juris Rn. 28; Baumbach § 397 ZPO Rn. 6; zuletzt BAG 26.01.2017 - 8 AZN 872/16 - juris, EzA Schnelldienst vom 27.03.2017, S. 16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    Diese Umstände sind demgegenüber nicht unmittelbarer Wahrnehmung zugänglich (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZN 872/16 - Rn. 10 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Das Gericht folgt nämlich den überzeugenden, nicht in Spezifika des Arbeitsprozessrechts wurzelnden Feststellungen des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Fragerecht nach § 397 ZPO nicht stets mündlich ausgeübt werden dürfe und damit einem Antrag auf persönliche Vernehmung eines bereits schriftlich vernommenen Zeugen stets gefolgt werden müsste (vgl. BAG, Beschluss vom 26.Januar 2017, 8 AZN 872/16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20

    Vollstreckungsbescheid - Ersatzzustellung - verspäteter Einspruch -

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob das Arbeitsgericht dem Antrag der Beklagten auf persönliche Vernehmung der zuvor schriftlich befragten Zeugin U. zu Recht nicht nachgekommen ist oder ob es deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. hierzu BAG 26. Januar 2017 - 8 AZN 872/16 - Rn. 6 ff., zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Sonstige Gründe, aus denen sich eine Notwendigkeit für eine Vereidigung ergeben würden (vgl. BAG Beschl. v. 26.01.2017 - 8 AZN 872/16 - juris Rn. 22), sind weder ersichtlich noch vom Kläger vorgetragen worden.
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