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   BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06   

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BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 (https://dejure.org/2008,4827)
BAG, Entscheidung vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 (https://dejure.org/2008,4827)
BAG, Entscheidung vom 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 (https://dejure.org/2008,4827)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines Sozialplananspruchs; Fehlerhafte Unterrichtung bei Betriebsübergang und Schadensersatzanspruch

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan - Schadensersatzanspruch

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 613a; ; ZPO § 708; ; ZPO § 717

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen eines Sozialplananspruchs; Fehlerhafte Unterrichtung bei Betriebsübergang und Schadensersatzanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 109/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan- und

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsache zu Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91 und 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -.

    Vielmehr ist die Erwähnung der Beklagten als mögliche Abfindungsgegnerin nur der in diesem Abschnitt behandelten grundsätzlichen Rechtsfolge geschuldet, dass sie bei einem Widerspruch des Arbeitnehmers dessen Arbeitgeberin bliebe (vgl. Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -).

    Dies würde unterstellen, die Beklagte hätte im Falle des Klägers bewusst falsch über die Abfindungsfrage bei einem Widerspruch informiert und - gewissermaßen zur Schadensbegrenzung - eine eigene Einstandspflicht für künftige Abfindungsforderungen des Klägers gegen die A GmbH begründen wollen (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -).

    Wenn - wie hier - der Kläger die Person seines Anspruchsschuldners als Ursache für seinen Schaden benennt, er jedoch durch Ausübung seines noch bestehenden Widerspruchsrechtes gerade diesen Schaden in dem von ihm gewünschten Sinne hätte vermeiden können, fehlt es an der Kausalität zwischen der Falschinformation und der Nichtausübung des Widerspruchsrechtes und deshalb auch an einer Kausalität zwischen dieser unzulänglichen Information und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91; 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -).

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Abfindungs- und

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsache zu Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91 und 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -.

    Nach dem Wortlaut sowohl der ÜLV als auch der GBV ist vielmehr nur von einer teilweise "entsprechenden" Behandlung, also nur von einer partiellen Gleichbehandlung auszugehen (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91).

    Wenn - wie hier - der Kläger die Person seines Anspruchsschuldners als Ursache für seinen Schaden benennt, er jedoch durch Ausübung seines noch bestehenden Widerspruchsrechtes gerade diesen Schaden in dem von ihm gewünschten Sinne hätte vermeiden können, fehlt es an der Kausalität zwischen der Falschinformation und der Nichtausübung des Widerspruchsrechtes und deshalb auch an einer Kausalität zwischen dieser unzulänglichen Information und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91; 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -).

  • LAG Düsseldorf, 08.08.2006 - 8 (6) Sa 245/06
    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2006 - 8 (6) Sa 245/06 - aufgehoben.
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 57) bleibt dem Arbeitnehmer bei einer falschen oder fehlerhaften Unterrichtung iSd. § 613a Abs. 5 BGB die Widerspruchsmöglichkeit dadurch erhalten, dass die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB erst mit Kenntnis von der Falschinformation zu laufen beginnt.
  • ArbG Solingen, 11.01.2006 - 3 Ca 1972/05

    Für die Zahlung einer Abfindung nach dem Übergang des Arbeitsverhältnisses haftet

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11. Januar 2006 - 3 Ca 1972/05 lev - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Bei Verletzungen von Aufklärungspflichten kann zwar eine Vermutung bestehen, dass sich der Geschädigte aufklärungsgerecht verhalten hätte (BGH 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73 - BGHZ 61, 118).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06
    Nach der Rechtsprechung des Senat handelt es sich bei der Unterrichtungspflicht des § 613a Abs. 5 BGB um eine echte Rechtspflicht, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen kann (Senat 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 85).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Kläger durch die fehlerhafte Unterrichtung ein ihr entsprechender Schaden entstanden ist (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

    Was deren eigene Information angeht, so bleibt ein Verstoß gegen die Unterrichtung nicht sanktionslos, sondern begründet uU eine Haftung nach § 280 Abs. 1, § 249 BGB (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Kläger durch die fehlerhafte Unterrichtung ein ihr entsprechender Schaden entstanden ist (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

    Was deren eigene Information angeht, so bleibt ein Verstoß gegen die Unterrichtung nicht sanktionslos, sondern begründet uU eine Haftung nach § 280 Abs. 1, § 249 BGB (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Kläger durch die fehlerhafte Unterrichtung ein ihr entsprechender Schaden entstanden ist (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

    Was deren eigene Information angeht, so bleibt ein Verstoß gegen die Unterrichtung nicht sanktionslos, sondern begründet uU eine Haftung nach § 280 Abs. 1, § 249 BGB (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 592/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Dies kann weder dem TransferSozialplan noch der Gesamtbetriebsvereinbarung Sozialplan von 1995, die bei der Beklagten abgeschlossen wurden, entnommen werden (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 22 bis 36) .

    Auch dies hat der Senat schon mehrfach klargestellt (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 37 bis 42) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 10 Sa 86/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    Bei der Verletzung der Unterrichtungspflicht wird ein Verschulden gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 52; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 56; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 44; zu im Wesentlichen gleichgelagerten Parallelsachen).

    Das setzt jedoch voraus, dass nur eine Handlungsmöglichkeit besteht (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 52; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 56; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 44).

    Wenn - wie hier - der Kläger die Person seines Anspruchsschuldners als Ursache für seinen Schaden benennt, er jedoch durch Ausübung seines Widerspruchsrechtes gerade diesen Schaden in dem von ihm gewünschten Sinne hätte vermeiden können, fehlt es an der Kausalität zwischen der Falschinformation und der Nichtausübung des Widerspruchsrechtes und deshalb auch an einer Kausalität zwischen der unzulänglichen Information und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 54; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 57; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 45).

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 977/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Dies kann weder dem Transfersozialplan noch der Gesamtbetriebsvereinbarung Sozialplan von 1995, die bei der Beklagten abgeschlossen wurden, entnommen werden (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 22 bis 36).

    Auch dies hat der Senat schon mehrfach klargestellt (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 37 bis 42).

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 Sa 828/10

    Betriebsbedingte Kündigung nach wirksamen Widerspruch gegen einen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG Urteil v. 27.11.2008 - 8 AZR 1023/08- AP Nr. 8 zu § 613a BGB Unterrichtung m.w.N.) handelt es sich bei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in mehreren Entscheidungen (vgl u.a. BAG v. 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06- AP Nr. 8 zu § 613 a BGB Unterrichtung) mit der GBV 1995 und deren Anwendung auch in Ansehung der Überleitungsvereinbarung auseinandergesetzt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 10 Sa 88/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    Bei der Verletzung der Unterrichtungspflicht wird ein Verschulden gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 52; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 56; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 44; zu im Wesentlichen gleichgelagerten Parallelsachen).

    Das setzt jedoch voraus, dass nur eine Handlungsmöglichkeit besteht (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 52; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 56; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 44).

    Wenn - wie hier - der Kläger die Person seines Anspruchsschuldners als Ursache für seinen Schaden benennt, er jedoch durch Ausübung seines Widerspruchsrechtes gerade diesen Schaden in dem von ihm gewünschten Sinne hätte vermeiden können, fehlt es an der Kausalität zwischen der Falschinformation und der Nichtausübung des Widerspruchsrechtes und deshalb auch an einer Kausalität zwischen der unzulänglichen Information und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 54; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 57; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 45).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 10 Sa 87/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    Bei der Verletzung der Unterrichtungspflicht wird ein Verschulden gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 52; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 56; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 44; zu im Wesentlichen gleichgelagerten Parallelsachen).

    Das setzt jedoch voraus, dass nur eine Handlungsmöglichkeit besteht (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 52; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 56; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 44).

    Wenn - wie hier - der Kläger die Person seines Anspruchsschuldners als Ursache für seinen Schaden benennt, er jedoch durch Ausübung seines Widerspruchsrechtes gerade diesen Schaden in dem von ihm gewünschten Sinne hätte vermeiden können, fehlt es an der Kausalität zwischen der Falschinformation und der Nichtausübung des Widerspruchsrechtes und deshalb auch an einer Kausalität zwischen der unzulänglichen Information und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - Juris, Rn. 54; Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 109/07 - Juris, Rn. 57; Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06 - Juris, Rn. 45).

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    b) Es besteht auch kein Anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB iVm. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 592/08 - Rn. 30; 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44) .
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 17 Sa 1678/10

    Betriebsbedingte Kündigung durch Betriebsveräußerin nach Widerspruch des

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 691/14

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 7 Sa 443/07

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2011 - 7 Sa 677/11

    Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2012 - 17 Sa 277/11

    Umfang des Vollstreckungsschadens

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 17 Sa 1391/10

    Betriebsbedingte Kündigung durch Betriebsveräußerin nach Widerspruch des

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 1026/06

    Betriebsübergang

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 1024/06

    Betriebsübergang

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 1028/06

    Betriebsübergang

  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 2775/09

    Schadensersatz, Kausalität, Arbeitsunfähigkeit, behinderungsgerechte Einrichtung

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