Rechtsprechung
BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Betriebsübergang - Arztpraxis
- openjur.de
Betriebsübergang; Arztpraxis; Kündigung während der Elternzeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 4 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 18 Abs 1 S 2 BEEG, § 103 Abs 4 SGB 5
Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 4 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 18 Abs 1 S 2 BEEG, § 103 Abs 4 SGB 5
Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitserklärung der obersten Landesbehörde nach § 18 Abs. 1 BEEG; Fehlen einer Kündigungsfrist nach erfolgter Zulassungserklärung; Darlegungslast und Beweislast des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang (Arztpraxis)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Elternzeit - Kündigung
- bag-urteil.com
Kündigung - Betriebsübergang - Arztpraxis
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- Betriebs-Berater
Arztpraxis - Kündigungsfrist bei Elternzeit und Betriebsübergang
- rewis.io
Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit
- Bundesarbeitsgericht
(Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit)
- ra.de
- rewis.io
Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit
- christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)
Haftung des Erwerbers einer Arztpraxis für Arbeitsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeitserklärung der obersten Landesbehörde nach § 18 Abs. 1 BEEG; Fehlen einer Kündigungsfrist nach erfolgter Zulassungserklärung; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang [Arztpraxis]
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zum Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung bei Praxisaufgabe oder Betriebsübergang
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Arztpraxis - Kündigungsfrist bei Elternzeit und Betriebsübergang
- auw.de (Kurzinformation)
Was passiert mit Arbeitnehmern bei einem Praxisverkauf?
- staufer.de (Kurzinformation)
Praxisübernahme (k)ein Betriebsübergang?
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)
Haftung des Erwerbers einer Arztpraxis für Arbeitsvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 05.11.2008 - 29 Ca 4133/08
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 2 Sa 92/08
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
Papierfundstellen
- NJW 2012, 28
- NZS 2012, 437 (Ls.)
- BB 2011, 2420
- DB 2011, 2553
- NZA-RR 2012, 119
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11
Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und …
aa) An diesen bestandskräftigen Verwaltungsakt sind die Arbeitsgerichte gebunden (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 20, AP BGB § 613a Nr. 408 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 126; 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - zu II 1 a der Gründe, AP BErzGG § 18 Nr. 8 = EzA BErzGG § 18 Nr. 7) .Der "vorsorgliche Verwaltungsakt" wirkt rechtlich nur dann, wenn die Arbeitsgerichte einen Betriebsübergang in einer rechtskräftigen Entscheidung verneint haben (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 20 f. mwN, AP BGB § 613a Nr. 408 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 126) .
Der Arbeitnehmer muss also auch vortragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs erfüllt sind (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 32, AP BGB § 613a Nr. 408 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 126; 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 29, AP BGB § 613a Nr. 409 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125) .
- BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
Die Vorschrift sieht ihrerseits eine Frist für das Gebrauchmachen von der eröffneten Kündigungsmöglichkeit nicht vor (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 408) . - LAG Hessen, 20.08.2015 - 5 Sa 463/15
Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a Abs. 1 BGB
Zu diesen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang materieller Betriebsmittel sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und deren vorhandene Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferanten sowie die Dauer der eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (vgl. z. B. BAG 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 - Rn 35, zit. nach juris; BAG 18.3.2015 - 8 AZR 150/14 - Rn 18, zit. nach juris).Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen, der neue Betriebsinhaber die Betriebsführung aufnehmen (vgl. BAG 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 - Rn 36, zitiert nach juris).
- LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18
Ärztliche überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - Betriebsübergang - …
Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.06.2012 (8 AZR 107/10; juris) ausführt, kann dies zwar anders sein, wenn die Praxis vor allem wegen der medizinischen Untersuchungs- bzw. Behandlungsgeräte aufgesucht wird.In diesen Fällen führt der Verkauf einer Praxis nicht zu einem Betriebsübergang (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 22.06.2011 - 8 AZR 107/10; juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2012 - L 4 KA 13/10 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch die im Praxisübernahmevertrag vereinbarte Übernahme von zwei der drei Angestellten der Arztpraxis des Beigeladenen zu 8) durch den Kläger mit der Weitergabe der Zulassung und damit des Patientenstammes an seinen Arbeitgeber, die Berufsausübungsgemeinschaft A und Partner, in Frage gestellt würde, weil einiges dafür spräche, dass die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen gem. § 613a Abs. 1 BGB nicht auf den Kläger, sondern auf die Berufsausübungsgemeinschaft als Nachfolger übergingen (vgl. BAG, 22. Juni 2011 8 AZR 107/10, GesR 2011, 695).
- LAG Hessen, 07.06.2013 - 14 Sa 1076/12
Betriebsübergang - Klagefrist - Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang - …
Zu diesen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang materieller Betriebsmittel sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer der evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit ( BAG std. Rechtspr. etwa 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 - NZA-RR 2012, 119 ). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19
(Teil-) Betriebsübergang
In jedem Fall muss es sich aber zur Wahrung der wirtschaftlichen Einheit um einen "nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personals" handeln, damit dem Merkmal der Personalübernahme überhaupt eine Indizwirkung zukommt (BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6; 28.04.2011 NZA-RR 2012, 119). - LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15
Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - …
Der Arbeitnehmer muss also auch vortragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs erfüllt sind (BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - AP Nr. 408 zu § 613a BGB). - ArbG Herne, 27.02.2013 - 5 Ca 2866/12
Eine unter dem Vorbehalt der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
zu beweisen (BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 126; Urteil vom 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 125). - LAG Hamm, 18.11.2014 - 15 Sa 1017/14
Ausschließliche Übernahme von Kundendaten samt platzierter Angebote an diese …
bb) Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer, der sich auf die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613 a Abs. 4 BGB beruft, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die Kündigung wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochen wurde und demzufolge auch, dass überhaupt ein Betriebsübergang vorgelegen hat (BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10, NZA-RR 2012, 119; vgl. auch BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07, AP BGB § 613 a Nr. 355; BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, AP BGB § 613 a Nr. 47). - VG Oldenburg, 20.02.2012 - 13 A 451/11
Zulassung der Kündigung in einem besonderen Fall im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 2 …
- ArbG Bonn, 05.12.2018 - 4 Ca 1458/18