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   BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06   

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BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06 (https://dejure.org/2007,2758)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06 (https://dejure.org/2007,2758)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 (https://dejure.org/2007,2758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Identität der übergehenden wirtschaftlichen Einheit als Voraussetzung eines Betriebsübergangs; Übernahme des Betriebs eines Insolvenzschuldners durch ein Rechtsgeschäft; Beurteilung des Vorliegens der rechtswirksamen Veräußerung eines Betriebs

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang setzt Realakt der Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht voraus

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 611; ; BGB § 613a; ; BGB § 854; ; HGB § 19; ; HGB § 124; ; HGB § 161; ; HGB § 176; ; GmbHG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang - Aufschiebend bedingter Kaufvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kriterien für einen Betriebsübergang ? Aufschiebende Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung steht dem Übergang nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1740
  • BB 2008, 1851
  • DB 2008, 1161
  • JR 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Ein Betriebsübergang liegt nur vor, wenn der Inhaber des Betriebs wechselt, indem unter Wahrung der Betriebsidentität an die Stelle des Veräußerers der Erwerber tritt (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Verantwortlich ist die Person, die den Betrieb im eigenen Namen führt (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Es ist unschädlich, wenn der Gewinn an einen anderen abgeführt wird (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Betriebsinhaber ist, wer nach außen als solcher auftritt (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Die Inhaberschaft geht dann über, wenn der neue Betriebsinhaber die wirtschaftliche Einheit nutzt und fortführt (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Es verliert dadurch nicht seine Eignung als taugliche Grundlage des allein anhand tatsächlicher Umstände und der Übernahme der Leitungsmacht durch den Betriebserwerber zu bestimmenden Übergangs des Betriebs auf einen anderen Inhaber (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Zwar ist das Eigentum an den Betriebsmitteln für die Frage, wer die Betriebsmittel in ihrer Gesamtheit nutzt, ohne Bedeutung (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Nur soweit die Möglichkeit bzw. der Umfang der tatsächlichen Nutzung wesentlicher Betriebsmittel von vertraglichen Regelungen abhängt, können diese gegebenenfalls Bedeutung erlangen (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Hinsichtlich der Übernahme materieller Betriebsmittel kann einer solchen in einem Kaufvertrag vorgesehenen (vorgezogenen) Besitzübergabe wesentliche Bedeutung zukommen (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Welche Betriebsmittel für einen Betrieb prägend sind, richtet sich nach der Eigenart des Betriebs (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45), zu welcher das Landesarbeitsgericht noch keine Feststellungen getroffen hat.

    Soweit es auf die Besitzübergabe an materiellen Betriebsmitteln ankommt, wäre die vollständige Übertragung der vom Veräußerer innegehabten besitzrechtlichen Position auf den Erwerber erforderlich, wobei ein möglicherweise vor Ort tätiger Betriebsleiter als Besitzdiener iSv. § 855 BGB anzusehen wäre (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    den Insolvenzverwalter geblieben oder Besitzdiener für den Erwerber geworden ist (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Letzteres wäre der Fall, wenn der Betriebsleiter die Betriebsmittel nach den Anweisungen des Erwerbers verwendet, wobei es nicht darauf ankommt, ob solche Anweisungen tatsächlich erteilt worden sind, sondern lediglich darauf, ob der Erwerber sie hätte erteilen können und ob der Betriebsleiter ihnen gefolgt wäre (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Wesentliches Indiz für die Betriebsinhaberschaft kann außerdem sein, wer auf welche Art und Weise über das Betriebskonto verfügt (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Dies entspricht der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 durch den Europäischen Gerichtshof, wonach der Zeitpunkt des Übergangs im Sinne dieser Bestimmung dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht (EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 - EuGHE I 2005, 4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1).

    Die nach den tatsächlichen Umständen zu entscheidende Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Betriebsübergang vorliegt, unterliegt nicht der Disposition des Veräußerers oder Erwerbers (vgl. EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 - EuGHE I 2005, 4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1).

  • BAG, 12.06.1975 - 3 AZR 355/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erforderlichkeit einer Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Ein übereinstimmender wirklicher Wille der Parteien geht dabei dem Wortlaut vor (BAG 12. Juni 1975 - 3 AZR 355/74 - AP BGB § 133 Nr. 39).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 7).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Bei der Auslegung von Verträgen ist nach §§ 133, 157 BGB in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille maßgeblich (BGH 10. Dezember 1992 - I ZR 186/90 - BGHZ 121, 13, 16).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Weiterhin sind alle Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, die dafür von Bedeutung sind, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt und wie der Empfänger der Erklärung diese verstanden hat oder verstehen musste (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Eine juristische Person ist selbst Besitzerin, die von ihren Organen ausgeübte Sachherrschaft wird ihr als eigene zugerechnet (BGH 31. März 1971 - VIII ZR 256/69 - BGHZ 56, 73; 16. Oktober 2003 - IX ZR 55/02 - BGHZ 156, 310).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Die Auslegung der vorliegenden nichttypisierten Individualvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht darf das Revisionsgericht lediglich daraufhin prüfen, ob dieses gegen allgemeine Denkgesetze, Erfahrungssätze, gesetzliche Auslegungsregeln oder Verfahrensvorschriften verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 433/04 - 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139 mwN).
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 433/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Die Auslegung der vorliegenden nichttypisierten Individualvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht darf das Revisionsgericht lediglich daraufhin prüfen, ob dieses gegen allgemeine Denkgesetze, Erfahrungssätze, gesetzliche Auslegungsregeln oder Verfahrensvorschriften verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 433/04 - 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139 mwN).
  • BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 256/69

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person gegenüber Dritten

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06
    Eine juristische Person ist selbst Besitzerin, die von ihren Organen ausgeübte Sachherrschaft wird ihr als eigene zugerechnet (BGH 31. März 1971 - VIII ZR 256/69 - BGHZ 56, 73; 16. Oktober 2003 - IX ZR 55/02 - BGHZ 156, 310).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

  • LAG München, 19.07.2006 - 10 Sa 1241/05

    Betriebsübergang bei Abschluss eines Kaufvertrags unter einer aufschiebenden -

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 74/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

    Unschädlich ist es daher, wenn der Gewinn an einen anderen abgeführt wird (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24).

    Es kommt, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt deutlich gemacht hat, gerade nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 58/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag -

    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

    Unschädlich ist es daher, wenn der Gewinn an einen anderen abgeführt wird (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24).

    Es kommt, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt deutlich gemacht hat, gerade nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 35/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

    Unschädlich ist es daher, wenn der Gewinn an einen anderen abgeführt wird (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24).

    Es kommt, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt deutlich gemacht hat, gerade nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 46/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

    Unschädlich ist es daher, wenn der Gewinn an einen anderen abgeführt wird (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24).

    Es kommt, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt deutlich gemacht hat, gerade nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebs nach außen (vgl. BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 21; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 27, 49; 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 28; 13. Dezember 2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 24; 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - Rn. 43).

  • LAG Niedersachsen, 06.10.2008 - 9 Sa 1075/07

    Wirksamkeit eines Betriebsüberganges bei Bestehen eines Verfügungsverbotes im

    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebes nach außen (BAG vom 31.01.2008 - 8 AZR 2/07 -, zitiert nach Juris Rn. 28, BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 29, Der Betrieb 2008, Seite 989 und BAG vom 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 35 im Anschluss an EuGH vom 26. Mai 2005 - C 4 478/03 - Rn. 44, AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1 Rn. 44).

    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebes nach außen (BAG vom 31.01.2008 - 8 AZR 2/07 -, zitiert nach Juris Rn. 28, BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 29, Der Betrieb 2008, Seite 989 und BAG vom 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 35 im Anschluss an EuGH vom 26. Mai 2005 - C 4 478/03 - Rn. 44, AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1 Rn. 44).

    Es kommt nicht allein darauf an, wer im Verhältnis zur Belegschaft als Inhaber auftritt, sondern auf die umfassende Nutzung des Betriebes nach außen (BAG vom 31.01.2008 - 8 AZR 2/07 -, zitiert nach Juris Rn. 28, BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 29, Der Betrieb 2008, Seite 989 und BAG vom 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06 - Rn. 35 im Anschluss an EuGH vom 26. Mai 2005 - C 4 478/03 - Rn. 44, AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1 Rn. 44).

  • ArbG Berlin, 19.07.2018 - 41 Ca 15666/17

    Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit -

    Dies ist der Zeitpunkt "zu dem die Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht" (EuGH [26.05.2005] - C-478/03 - "Celtec" - Leitsatz = NZA 2005, 681 = AP Nr. 1 zu Richtlinie Nr. 77/187/EWG; BAG [13.12.2007] - 8 AZR 1107/06 - Rn. 25 m.w.N. = AP Nr. 338 zu § 613a BGB).
  • ArbG Berlin, 01.11.2018 - 41 Ca 1674/18

    Betriebs(teil)übergang - Zeitpunkt - Zuordnung des Arbeitsverhältnisses -

    Dies ist ein genau bestimmter Zeitpunkt, der nicht nach Gutdünken des Veräußerers oder Erwerbers auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden kann" (EuGH [26.05.2005] - C-478/03 - "Celtec" - juris Leitsatz und Tenor zu 1. = NZA 2005, 681 = AP Nr. 1 zu Richtlinie 77/187/EWG); folgend BAG [13.12.2007] - 8 AZR 1107/06 - Rn. 25 = AP Nr. 338 zu § 613a BGB; BAG [21.02.2008] - 8 AZR 77/07 - Rn. 19 = NZA 2008, 825 = AP Nr. 343 zu § 613a BGB (Hotel); BAG [27.10.2005] - 8 AZR 568/04 - Rn. 24 = NZA 2006, 668 = AP Nr. 292 zu § 613a BGB = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 42).

    Mit anderen Worten des BAG: "Die Inhaberschaft geht dann über, wenn der neue Betriebsinhaber die wirtschaftliche Einheit nutzt und fortführt" (BAG [13.12.2007] - 8 AZR 1107/06 - Rn. 25 m.w.N., a.a.O.).

  • LAG München, 09.07.2008 - 10 Sa 323/08

    Handelndenhaftung für eine GmbH & Co.KG i. G. die einen Betrieb übernimmt

    Durch Urteil vom 13.12.2007 hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 1107/06) diese Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit an die Kammer zurückverwiesen.

    60a)Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 13.12.2007 (8 AZR 1107/06) ausgeführt, dass eine Haftung des Beklagten für Entgeltansprüche als Kommanditist gem. § 176 Abs. 1 HGB ausscheide.

  • ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz

    Dies ist der Zeitpunkt "zu dem die Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht" (EuGH [26.05.2005] - C-478/03 - "Celtec" - Leitsatz = NZA 2005, 681 = AP Nr. 1 zu Richtlinie Nr. 77/187/EWG; BAG [13.12.2007] - 8 AZR 1107/06 - Rn. 25 m.w.N. = AP Nr. 338 zu § 613a BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2009 - 6 Sa 298/08

    Kündigung, Wartezeit, Betriebsübergang, Betriebsübergang (Teil-), Rechtsgeschäft,

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (std. Rspr. des 8. Senats des BAG vgl. nur 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613a Nr. 320; 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06 -).
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