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   BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 und   

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BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 und (https://dejure.org/2015,29965)
BAG, Entscheidung vom 21.05.2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 und (https://dejure.org/2015,29965)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 und (https://dejure.org/2015,29965)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers - Arbeitnehmerhaftung - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten - Mitverschulden - Beweislast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 ZPO, § 249 BGB, § 254 BGB, § 278 BGB, § 276 BGB
    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers - Arbeitnehmerhaftung - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten - Mitverschulden - Beweislast

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 286 ZPO, § 619a BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 254 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, § 563 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 254 Abs. 2, § 278 BGB, § 249 BGB

  • Wolters Kluwer

    Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers; Beweislast bei Anwendung der Grundsätze des Mitverschuldens

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz - Mitverschulden des Arbeitgebers bei Kontrolldefizit

  • hensche.de

    Haftung des Arbeitnehmers, Schaden, Arbeitnehmerhaftung

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers - Arbeitnehmerhaftung - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten - Mitverschulden - Beweislast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag; Mitwirkendes Verschulden des Arbeitgebers - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten; Freigabe überhöhter Vorgabezeiten; Kontrolldefizit; Organisationsmängel

  • rechtsportal.de

    Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweislastverteilung bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers - und das mitwirkende Verschulden des Arbeitgebers

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für die Ursächlichkeit eines Mitverschuldens trägt grundsätzlich der Schädiger

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung von organisatorischem Mitverschulden des Arbeitgebers bei Schadensersatzanspruch

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz und Mitverschulden des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1517
  • BB 2015, 2868
  • BB 2015, 3005
  • DB 2015, 2882
  • JR 2017, 447
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08

    Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. dazu BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - aaO; 19. März 1992 - 8 AZR 370/91 - zu II 3 a der Gründe; BGH 17. November 2009 - VI ZR 58/08 - Rn. 11; 21. November 2006 - VI ZR 115/05 - Rn. 11 mwN) .

    Sind trotz Vorkommnissen in der Vergangenheit keine der Sorgfaltspflicht (dazu ua. BGH 27. November 2008 - VII ZR 206/06 - Rn. 31, BGHZ 179, 55) entsprechenden Kontrollmaßnahmen ergriffen worden und hat die Beklagte dafür einzustehen (zu letzterem Gesichtspunkt BGH 17. November 2009 - VI ZR 58/08 - Rn. 14) bzw. ist ihr pflichtwidriges Unterlassen von Hilfspersonen gemäß § 254 Abs. 2, § 278 BGB analog zuzurechnen, ist dies je nach den Umständen im Hinblick auf Dauer und Umfang des Fehlverhaltens zu Lasten der Beklagten zu berücksichtigen.

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Die Frage des mitwirkenden Verschuldens gemäß § 254 Abs. 1 BGB muss von Amts wegen (BGH 26. Juni 1990 - X ZR 19/89 - zu I 4 b der Gründe) auch noch in der Revisionsinstanz geprüft werden (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 24; 12. November 1998 - 8 AZR 221/97 - zu II der Gründe, BAGE 90, 148; 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 101) .

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. dazu BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - aaO; 19. März 1992 - 8 AZR 370/91 - zu II 3 a der Gründe; BGH 17. November 2009 - VI ZR 58/08 - Rn. 11; 21. November 2006 - VI ZR 115/05 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Dabei ist die Frage des mitwirkenden Verschuldens nicht mit den gleichfalls zu berücksichtigenden Grundsätzen über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung bzw. privilegierten Arbeitnehmerhaftung "durch entsprechende Anwendung" des § 254 BGB (vgl. BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56) zu vermengen.

    a) Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 17) .

  • LAG Bremen, 19.06.2013 - 2 Sa 91/11
    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 19. Juni 2013 - 2 Sa 91/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 19. Juni 2013 - 2 Sa 91/11 - insoweit aufgehoben, als der Kläger zur Zahlung von 11.662,89 Euro verurteilt wurde.

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Für die Einhaltung von tarifvertraglichen Verfallfristen, die das Landesarbeitsgericht nach einer Beweisaufnahme im Hinblick auf den Eintritt der Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs gewürdigt hat, kann im Rahmen der Beurteilung der Frage eines "schuldhaften Zögerns" (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 30) zu berücksichtigen sein, ob angesichts des allgemein bekannten Stands moderner EDV-Systeme - wie des bei der Beklagten genutzten SAP - deren Analyse- und Kontrollmöglichkeiten genutzt worden sind, beispielsweise um - jedenfalls im zweiten Nachprüfungszeitraum (bis Dezember 2010) - gezielt nach lange nicht veränderten Werten (zB seit 1997) oder nach den der Beklagten jedenfalls seit ihrem Schreiben vom 23. Oktober 2009 bekannten vielfach verwendeten "Alt-Zeiten" "123 Minuten" und "18 Minuten" zu suchen.
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    a) Die Rüge, das Landesarbeitsgericht habe nicht alle verfügbaren Beweismittel ausgeschöpft, ist unzulässig, da schon nicht nach Beweisthema und Beweismittel angegeben worden ist, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht eine gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese voraussichtlich erbracht hätte (zu den Voraussetzungen ua. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 28 mwN) .
  • BGH, 16.07.2013 - VI ZR 442/12

    Schutzgesetzverletzung durch Verwendung von Subventionen entgegen der

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Die Berechnung des Schadens hat im Allgemeinen nach der Differenzmethode zu erfolgen durch einen rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (ua. BGH 16. Juli 2013 - VI ZR 442/12 - Rn. 20, BGHZ 198, 50) .
  • BAG, 13.12.2012 - 8 AZR 432/11

    Berufskraftfahrer - Selbstbehalt des Arbeitgebers bei der

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Die Beteiligung des Arbeitnehmers an den Schadensfolgen ist durch eine Abwägung der Gesamtumstände zu bestimmen, wobei insbesondere Schadensanlass, Schadensfolgen, Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen (näher ua. BAG 13. Dezember 2012 - 8 AZR 432/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    a) Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
    Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 17 mwN) .
  • BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89

    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei

  • BAG, 19.03.1992 - 8 AZR 370/91

    Haftung einer Kassiererin - Abgrenzung der groben Fahrlässigkeit gegenüber der

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 296/97

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Verlust der Arbeitsstelle

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Danach ist ein rechnerischer Vergleich der durch das schädigende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, anzustellen (etwa BAG, Urteil vom 21.05.2015 - 8 AZR 116/14 = NZA 2015, 1517 ff.; BGH, Urteil vom 16.07.2013 - VI ZR 442/12 = DB 2013, 2017 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2017 - 14 Sa 334/17

    Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig

    Dies konnte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Haftungsprivilegierungen im Arbeitsverhältnis (grundlegend BAG, Beschl. v. 27.09.1994 - GS 1/89, (A), AP Nr. 103 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; zuletzt BAG, Urt. v. 21.05.2015 - 8 AZR 116/14 und 8 AZR 867/13, AP Nr. 141 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers) und dem Verschuldenserfordernis (§§ 280 Abs. 1 S. 2, 276 Abs. 1 u. 2, 619a BGB) von der Klägerin nicht als Schuldanerkenntnis in dem Sinne aufgefasst werden, die Beklagte werde den Schaden in jedem Fall erstatten.

    Soweit die Klägerin die Angaben der Beklagten bestritten hat, sie sei lediglich in ein bis zwei Schichten und "nicht vernünftig" eingearbeitet worden, verkennt sie, dass sie für den Grad des Verschuldens der Beklagten gem. § 619a BGB die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. BAG, Urt. v. 21.05.2015 - 8 AZR 116/14 und 8 AZR 867/13, AP Nr. 141 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers) und es daher notwendig und zumutbar gewesen wäre, die konkrete Dauer der Einarbeitung und dabei erfolgte Schulungen darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen.

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Die Verteilung der Verantwortlichkeit für einen entstandenen Schaden im Rahmen des § 254 BGB ist jedoch in erster Linie Sache tatrichterlicher Würdigung und in der Revision nur eingeschränkt überprüfbar (BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 32; 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 - Rn. 25) .
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