Rechtsprechung
BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
- openjur.de
Unterrichtung über einen Betriebsübergang; Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Unterrichtung über einen Betriebsübergang; Beginn der einmonatigen Widerspruchsfrist; Voraussetzungen für die Annahme von Verwirkung; Ausreichende Kenntnis von Betriebsveräußerer oder Betriebserwerber von Verwirkungsumständen
- Betriebs-Berater
Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613a BGB bei Disposition über das Arbeitsverhältnis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6
Ordnungsgemäße Unterrichtung über Betriebsübergang [Bezeichnung des Erwerbers; Haftungsverteilung]; Beginn der einmonatigen Widerspruchsfrist; Voraussetzungen für die Annahme von Verwirkung; Ausreichende Kenntnis von Betriebsveräußerer oder Betriebserwerber von ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verwirkte Widerspruch beim Betriebsübergang
- pwclegal.de (Kurzinformation)
"Arbeitgeberhopping" nicht mehr uneingeschränkt möglich
- pwclegal.de (Kurzinformation)
"Arbeitgeberhopping" nicht mehr uneingeschränkt möglich
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 593/06
- LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (9) Sa 1066/06
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Papierfundstellen
- BAGE 128, 328
- ZIP 2009, 929
- MDR 2009, 813
- NZA 2009, 552
- BB 2009, 1422
- DB 2009, 1075
- NZG 2009, 943
Wird zitiert von ... (117) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Verwirkung nicht aus, denn jedes Recht kann nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64 mwN).Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).
Es müssen besondere Verhaltensweisen des Berechtigten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - aaO. mwN).
Wie der Senat am 15. Februar 2007 (- 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) entschieden hat, ist die Länge des Zeitablaufes in Wechselwirkung zu dem ebenfalls erforderlichen Umstandsmoment zu setzen, was zur Folge hat, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers möglicherweise erst nach einer längeren Untätigkeit verwirken können.
- BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
:30 aa) Soweit der Kläger zunächst ab dem 1. November 2004 ohne Widerspruch bei der A Germany GmbH weitergearbeitet hat, begründet dies aber nach der Rechtsprechung des Senats noch keine Verwirkung des Widerspruchsrechts eines nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichteten Arbeitnehmers (BAG 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).Dies rechtfertigt grundsätzlich das Vertrauen der Beklagten als der früheren Arbeitgeberin in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).
- BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsüberganges (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts beginnt die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment nicht erst mit der umfassenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsübergang und seine Folgen (Senat 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) zu laufen.
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Zu den beim Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).Nach dem Inkrafttreten des § 613a Abs. 5 und Abs. 6 BGB müssen die Hinweise auf die Rechtsfolgen präzise sein und dürfen keinen juristischen Fehler enthalten (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
- BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Die in § 613a Abs. 2 BGB geregelte Haftungsverteilung gehört zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsüberganges, über welche nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu unterrichten ist (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63). - BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Es genügt nicht mehr, wie von der früheren Rechtsprechung gefordert, dass die Belehrung über die rechtlichen Folgen nur "im Kern" richtig ist und lediglich eine "ausreichende" Unterrichtung erfolgen muss (vgl. BAG 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112). - LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (9) Sa 1066/06
Betriebsübergang; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers; Widerspruch der …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2007 - 5 (9) Sa 1066/06 - aufgehoben. - ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 593/06
Verwirkung des Widerspruchsrechts nach Betriebsübergang; Vertrauenstatbestand, …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 18. August 2006 - 2 Ca 593/06 lev - wird zurückgewiesen.
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
Zu den beim Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen abgelöst werden (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) . - BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
Die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment beginnt nicht erst mit der umfassenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsübergang und seine Folgen zu laufen (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552).Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).
Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (…Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO.), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses).
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht
Zu den bei dem Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (vgl. zuletzt BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - Rn. 15, NZA 2009, 552 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - aaO.).
- BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 977/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Die Unterrichtung der Klägerin durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106 zu einer im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtung).Daher war deren Widerspruch nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit dem Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (st. Rspr., vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO).
Die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment beginnt nicht erst mit Kenntnis des Arbeitnehmers von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung zu laufen (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).
Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) oder die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (…Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO).
Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).
- BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Der Widerspruch des Klägers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses war daher nicht verspätet (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).Die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment beginnt nicht erst mit der umfassenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsübergang und seine Folgen zu laufen (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).
Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (…Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses).
Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, immer eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei welcher das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) .Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Einzelfalles zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -) , von über einem Jahr (vgl. 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) oder ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren (vgl. 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 -) genügen.
Neuer und alter Arbeitgeber können sich wechselseitig auf die Kenntnis des anderen vom Arbeitnehmerverhalten berufen, eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (st. Rspr., vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 262 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) .
- BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13
Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass neuer und alter Arbeitgeber sich wechselseitig auf die Kenntnis des anderen vom Arbeitnehmerverhalten berufen können, eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten dagegen nicht erforderlich ist, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - Rn. 35, BAGE 128, 328) .Der Senat hat es aber ausdrücklich offen gelassen, ob und inwieweit dies gilt, wenn Dritte, etwa ein weiterer Betriebserwerber oder ein Insolvenzverwalter in die Arbeitgeberstellung einrücken und sich im Verhältnis zu diesen Verwirkungsumstände ergeben (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - Rn. 36, aaO) .
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Zu den bei dem Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552).Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).
Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (…Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO.), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses).
- BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 872/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Die Unterrichtung des Klägers durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106 und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - NJW 2010, 1302).Daher war dessen Widerspruch im Januar 2006 nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - aaO, zu im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtungen).
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts beginnt die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment nicht erst mit Kenntnis des Arbeitnehmers von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung zu laufen (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).
Eine derartige Disposition kann in dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Betriebserwerber zu sehen sein (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) oder auch darin, dass der Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).
Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).
- LAG Hamburg, 14.01.2010 - 7 Sa 60/09
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Verwirkung nicht aus, denn jedes Recht kann nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden (BAG vom 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552 - 556; vom 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613 a Nr. 320 m. w. N.).Es müssen besondere Verhaltensweisen des Berechtigten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG vom 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO.;… vom 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - aaO., m. w. N.).
Grundsätzlich ist der gesamte Zeitablauf seit der Rechtsentstehung von Bedeutung (BAG vom 27. November 2008 aaO.).
So hat das BAG einen Zeitraum von 15 Monaten (BAG vom 27. November 2008 aaO.).
Daraus folgt, dass immer dann, wenn sich der Betriebserwerber als neuer Arbeitgeber auf Verwirkungsumstände berufen könnte, diese auch der Betriebsveräußerer als früherer Arbeitgeber für sich in Anspruch nehmen kann (BAG vom 27. November 2008 aaO.).
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- LAG Sachsen, 20.08.2009 - 6 Sa 765/08
Umfang der Informationspflicht des Betriebsveräußerers bei geplantem …
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 718/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 530/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
Verwirkbarkeit des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 306/19
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang bei fehlender …
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 277/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 805/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 585/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 699/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1033/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 614/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08
Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 935/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 885/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 25 Sa 657/12
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - …
- BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 469/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- LAG München, 25.11.2015 - 5 Sa 478/15
Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung, Umstandsmoment
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 592/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 63/08
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 289/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 286/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 288/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 7 Sa 1454/07
Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 152/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 287/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 26 Sa 551/16
Betriebsübergang - Berufen auf nicht erfolgten Betriebsübergang
- BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen …
- BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 178/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- LAG Hamm, 25.08.2011 - 17 Sa 498/11
Beschäftigungsanspruch bei Umwandlung eines kommunalen Eigenbetriebes im Wege der …
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 822/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
- LAG Sachsen, 27.08.2009 - 9 Sa 739/08
Umfang der Informationspflicht des Betriebsveräußerers bei geplantem …
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 612/08
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09
Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 613/08
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 45/08
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 7 Sa 726/08
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Abwicklungsvereinbarung mit …
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 496/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- ArbG Essen, 28.11.2019 - 1 Ca 1874/19
- LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 333/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
- LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 335/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
- LAG München, 05.07.2010 - 3 Sa 141/10
Widerspruchsrecht, Verwirkung
- LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 337/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 180/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen …
- ArbG Hagen, 09.02.2010 - 5 Ca 1286/09
Betriebsübergang, Widerspruchsrecht, Verwirkung.
- LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 336/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
- BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 318/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 3/10
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der …
- LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 332/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
- LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 334/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
- LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17
Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang
- LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 309/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
- LAG Niedersachsen, 13.02.2012 - 8 Sa 263/11
Anspruch aus einzelvertraglich vereinbarten tariflichen Bestimmungen nach …
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 424/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit …
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 417/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- ArbG Stralsund, 09.02.2011 - 3 Ca 352/10
VCS muss Arbeitnehmerin von arvato "zurücknehmen"
- LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 19/09
Betriebsübergang
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 10 Sa 86/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterrichtung über einen Betriebsübergang
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.04.2016 - 2 Sa 2118/15
Betriebsübergang - Verwirkung
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 10 Sa 88/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterrichtung über einen Betriebsübergang
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 10 Sa 87/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterrichtung über einen Betriebsübergang
- LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2011 - 5 Sa 212/11
Zahlungsklage, Verzugslohn, Verwirkung, Zeitmoment, Umstandsmoment, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 25 Sa 470/10
Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsfehler - betriebsbedingte …
- LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang
- LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang; …
- LAG Hessen, 03.09.2010 - 19 Sa 2012/09
Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel mit der "Vergütung in Anlehnung an den …
- LAG Hessen, 03.09.2010 - 19 Sa 2011/09
Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel mit der "Vergütung in Anlehnung an den …
- LAG Thüringen, 02.10.2013 - 6 Sa 373/12
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2012 - 2 Sa 265/11
- LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 21/09
Betriebsübergang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 126/12
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung
- LAG Hessen, 01.10.2013 - 13 Sa 395/13
Widerspruch gegen Betriebsübergang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 127/12
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung
- LAG Hessen, 01.10.2013 - 13 Sa 274/13
Widerspruch gegen Betriebsübergang
- LAG München, 12.01.2011 - 11 Sa 658/10
Betriebsübergang
- LAG Thüringen, 19.05.2011 - 6 Sa 265/10
Verwirkter Fetststellungsanspruch zur Fortgeltung der Tarifwerke der Deutschen …
- ArbG Solingen, 11.04.2008 - 5 Ca 2056/07
Folgeprozess Zahlungsklage, Ausschluss Ansprüche nach Aufhebungsvertrag, …
- LAG Sachsen, 28.02.2013 - 6 Sa 582/12
Arbeitsverhältnis besteht fort