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   BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88   

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BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88 (https://dejure.org/1989,652)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1989 - 8 AZR 251/88 (https://dejure.org/1989,652)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 (https://dejure.org/1989,652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Vergütung - Keine Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen auf das Arbeitsverhältnis eines Angestellten - § 50 Abs. 2 Bundesangestelltentarivertrag (BAT) als sogenannte "Bestimmungsklausel" - Betreuung von Kleinkindern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT zwecks Betreuung von Kleinkindern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 50 Abs. 2; BGB § 315; HessBG § 92a
    Sonderurlaub zur Kinderbetreuung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 362
  • MDR 1989, 848
  • NZA 1989, 848 (Ls.)
  • BB 1989, 1127
  • BB 1989, 1272
  • BB 1989, 220
  • DB 1989, 1425
  • DB 1989, 230
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88
    Allerdings kommt die Anwendung des § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB nur in Betracht, soweit der Tarifvertrag selbst nach Wortlaut, Gesamtzusammenhang und Sinn keine engere Grenze vorsieht (vgl. dazu Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 296 bis 301; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, § 1 Rz 200; Reichel, TVG, § 1 Anm. 98 b; BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht; BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88
    Allerdings kommt die Anwendung des § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB nur in Betracht, soweit der Tarifvertrag selbst nach Wortlaut, Gesamtzusammenhang und Sinn keine engere Grenze vorsieht (vgl. dazu Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 296 bis 301; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, § 1 Rz 200; Reichel, TVG, § 1 Anm. 98 b; BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht; BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).
  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 170/67

    Beweislast für die Billigkeit einer Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88
    Tatsachen für eine solche oder ähnliche Fallgestaltung hat die Beklagte, die für die Billigkeit ihrer Bestimmung beweispflichtig ist (vgl. BGH NJW 1969, 1809; MünchKomm-Söllner, aaO, Rz 43), nicht vorgetragen.
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 335/82

    Sprungrevision - Tarifrechtliche Streitigkeit - Kollektivrechtliche Streitigkeit

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88
    Das Arbeitsgericht hat auch zu Recht die Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ArbGG bejaht; die Entscheidung über die Zulassung der Revision ist somit auch unter diesem Gesichtspunkt für das Bundesarbeitsgericht bindend (vgl. dazu BAG Beschluß vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 335/82 - AP Nr. 4 zu § 76 ArbGG 1979).
  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht anwendbar (vgl. BAG Urteil vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.04.1975 - 4 AZR 351/74

    Arbeitsbedingungen: Anforderungen an Übernachtungsräume auf Schiffen

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88
    Er kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff verkannt hat, den äußeren Ermessensrahmen nicht überschritten und auch keine inneren Ermessensfehler begangen hat, also von unsachlichen Erwägungen ausgegangen ist oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (BAG Urteil vom 30. April 1975 - 4 AZR 351/74 - AP Nr. 8 zu § 38 MTB II; MünchKomm-Söllner, BGB, § 315 Rz 28; BGB-RGRK-Ballhaus, 12. Aufl., § 315 Rz 20).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Hingegen hatte Achte Senat bereits in einer Entscheidung vom 12. Januar 1989 (- 8 AZR 251/88 - zu B I 2 d cc der Gründe, BAGE 60, 362) im Hinblick auf eine tarifliche Klausel über die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub (§ 50 Abs. 2 BAT) angenommen, dass eine Leistungsbestimmung, die der Tatrichter getroffen habe, nur der eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliege.
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Hingegen hatte Achte Senat bereits in einer Entscheidung vom 12. Januar 1989 (- 8 AZR 251/88 - zu B I 2 d cc der Gründe, BAGE 60, 362) im Hinblick auf eine tarifliche Klausel über die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub (§ 50 Abs. 2 BAT) angenommen, dass eine Leistungsbestimmung, die der Tatrichter getroffen habe, nur der eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliege.
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auch § 28 TV-Charité stellt nur eine "Kann-Regelung" dar (vgl. zu § 50 BAT: BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 60, 362) .
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00

    Sonderurlaub für Angestellte

    a) Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend erkannt, daß es sich bei der vom Kläger angezogenen Tarifnorm des § 50 Abs. 2 BAT-O um eine sog. "Bestimmungsklausel" (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362) handelt.

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, die den Tatsacheninstanzen vorbehaltene Leistungsbestimmung durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO).

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 50 Abs. 2 BAT entschieden hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch nach § 55 Abs. 2 MTArbL über den Antrag des Arbeiters nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB zu entscheiden (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16; zuletzt Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - ZTR 2002, 33), sofern der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hat, der Arbeit für die Dauer des gewünschten Sonderurlaubs fernzubleiben und die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse seine Abwesenheit gestatten.

    Das erfordert eine faire Analyse und Bewertung der Interessen beider Teile durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO).

    Dabei sind die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht wie auch die Entscheidung des bestätigenden Tatsachengerichts nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff billigen Ermessens verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer acht gelassen worden ist (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; BGH 24. Juni 1991 - II ZR 268/90 - NJW-RR 1991, 1248 mwN).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Hat der Arbeitgeber eine Entscheidung nach 50 billigem Ermessen zu treffen, so sind die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362, 366 f.).

    Auch unter Berücksichtigung der eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 -BAGE 97, 373, 379) ist die Beklagte diesen Anforderungen nicht gerecht geworden.

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Dass die Betreuung von Kleinkindern einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub ohne Bezüge nach § 50 BAT auslösen könne, sei erst durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 1989 (8 AZR 251/88, BAGE 60, 362) klargestellt worden.
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Die Tarifvertragsparteien haben die Entscheidung über die vom Arbeitnehmer verlangte Vertragsänderung vielmehr in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 28. Februar 1989 - 3 AZR 468/87 - AP VRG § 2 Nr. 7 = EzA VRG § 2 Bankgewerbe Nr. 1, zum Vorruhestands-Tarifvertrag Bankgewerbe).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91

    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen

    Bei der Subsumtion unter den Begriff wichtiger Grund ist deshalb eine Interessenabwägung mit den widerstreitenden dienstlichen Interessen des Arbeitgebers entbehrlich (vgl. BAGE 60, 362, 366 [BAG 12.01.1989 - 8 AZR 251/88] = AP Nr. 14 zu § 50 BAT zu B I 2d bb der Gründe).

    Die revisionsgerichtliche Prüfung ergibt, daß das Tatsachengericht weder den Rechtsbegriff des billigen Ermessens noch den Ermessensrahmen überschritten und auch keine Ermessensfehler begangen hat, also von unsachlichen Erwägungen ausgegangen ist oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (BAGE 60, 362, 366 [BAG 12.01.1989 - 8 AZR 251/88] = AP, aaO, zu B I 2d cc der Gründe).

  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89

    Teilzeitarbeit; Lehrer; Ersatzschule; Urlaub

    Dabei findet § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB dann Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag und das Gesetz selbst nach Wortlaut, Gesamtzusammenhang und Sinn keine engeren Grenzen vorgeben (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 BB 1989, 1272 = PersR 1989, 172).

    Danach ist der Klägerin dahingehend beizupflichten, daß nach dem im Arbeitsvertrag erkennbaren Willen der Parteien in Übereinstimmung mit den rechtlichen Regelungen im Gegensatz zur Rechtslage bei einem normalen Arbeitsverhältnis eines Angestellten des öffentlichen Dienstes, der nicht verlangen kann, daß beamtenrechtliche Bestimmungen auf sein Arbeitsverhältnis angewendet werden (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O.), durch die Verweisung auf das Beamtenrecht dessen Vorschriften für die privatrechtlichen Beziehungen der Parteien bis zur Grenze heranzuziehen sind, von der ab ihre Anwendung auf Nichtbeamte sinnwidrig wäre (BAG, Urteil vom 14.07.1970 3 AZR 410/69 AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 2 c der Gründe; BGH, Urteil vom 20.10.1977 II ZR 25/77 AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 1 a der Gründe).

    Ausgehend hiervon hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O., gerade entschieden, daß der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer/seiner Arbeitnehmerin bei Geltung des BAT nach § 50 Abs. 2 BAT nach billigem Ermessen zur Betreuung von Kleinkindern Sonderurlaub zu gewähren habe, sofern die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse nicht entgegenstünden.

    Ließ sich für die erste Antragstellerin eine Ersatzkraft finden, kann dies bei einem späteren Antrag anders sein (vgl. insoweit: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O.).

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 151/10

    Widerruf einer tariflichen Leistungszulage

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.11.1999 - 4 Sa 462/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Sonderurlaub aus § 50 Abs. 2 des Tarifvertrags

  • ArbG Kassel, 22.10.2008 - 4 Ca 85/08
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

  • ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07

    Sonderurlaub; Ermessen, TVöD

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

  • BAG, 25.04.1996 - 3 AZR 316/95

    Anfrage des Dritten Senats nach § 45 Abs. 3 ArbGG : Bindungswirkung der

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.1996 - 2 Sa 423/96

    Anspruch eines Grundschullehrers auf Gewährung von Sonderurlaub ; Ableistung des

  • BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 625/92

    Fortführung einer Mitgliedschaft bei einer Pensionskasse

  • BAG, 12.06.1996 - 4 ABR 1/95

    Anschlußsprungrechtsbeschwerde im Beschlußverfahren

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97
  • LAG Berlin, 18.07.1994 - 9 Sa 32/94

    Arbeitszeit: Reduzierung im Öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.11.1989 - 8 AZR 430/88

    Arbeitszeit: Bestimmungsklausel - Begriff - Billigkeitskontrolle

  • LAG Bremen, 15.08.2000 - 1 Sa 94/00

    Sonderurlaub - Umschulung

  • LAG Hessen, 14.12.1990 - 13 SaGa 1248/90

    Vorliegen eines wichtigen Grunds für die Gewährung von Sonderurlaub

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