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   BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00   

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https://dejure.org/2001,5945
BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 (https://dejure.org/2001,5945)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 (https://dejure.org/2001,5945)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 (https://dejure.org/2001,5945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin - Anerkennung einer Ausbildung und Prüfung - Eingruppierung in der Privatwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin, Anerkennung einer Ausbildung und Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 128/97

    Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Beim Tätigkeits- oder Zeitaufstieg kommt es lediglich darauf an, daß eine bestimmte Tätigkeit während der vorausgesetzten Dauer ausgeübt worden ist, auf eine tatsächliche Bewährung wie bei beim Bewährungsaufstieg kommt es nicht an (vgl. nur BAG 25. März 1998 - 4 AZR 128/97 - AP BAT § 23 a Nr. 42, zu II 3 b der Gründe).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Allerdings wird das Altenpflegegesetz nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 - vorläufig nicht in Kraft treten.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 843/93

    Erforderliche Dauer einer sozial-psychiatrischen Zusatzausbildung

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung auch bezüglich der - insoweit vergleichbaren - Tätigkeit einer Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers oder Krankenpflegehelfers von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - BAGE 53, 8; 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 147; 26. Oktober 1994 - 4 AZR 843/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 187; 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 214).
  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89

    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung auch bezüglich der - insoweit vergleichbaren - Tätigkeit einer Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers oder Krankenpflegehelfers von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - BAGE 53, 8; 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 147; 26. Oktober 1994 - 4 AZR 843/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 187; 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 214).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung auch bezüglich der - insoweit vergleichbaren - Tätigkeit einer Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers oder Krankenpflegehelfers von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - BAGE 53, 8; 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 147; 26. Oktober 1994 - 4 AZR 843/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 187; 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 214).
  • LAG Hamm, 06.12.1999 - 12 Sa 710/99

    Klage einer Arbeitnehmerin (Altenpflegehelferin) gegen die Eingruppierung in eine

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Dezember 1999 - 12 Sa 710/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 134/95

    Eingruppierung einer Fachkinderkrankenschwester

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung auch bezüglich der - insoweit vergleichbaren - Tätigkeit einer Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers oder Krankenpflegehelfers von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - BAGE 53, 8; 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 147; 26. Oktober 1994 - 4 AZR 843/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 187; 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 214).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung auch bezüglich der - insoweit vergleichbaren - Tätigkeit einer Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers oder Krankenpflegehelfers von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - BAGE 53, 8; 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 147; 26. Oktober 1994 - 4 AZR 843/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 187; 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 214).
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Ein Vergleich mit anderen Tätigkeitsmerkmalen des TV TM AWO macht deutlich, dass die Tarifvertragsparteien an anderer Stelle sehr differenzierte Anforderungen an die geforderte Ausbildung oder Prüfung gestellt haben (vgl. BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 3 b cc der Gründe) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    bb) Weiterhin kann dahinstehen, ob und ggf. wie die Tätigkeit der Klägerin zu Arbeitsvorgängen zusammen zu fassen ist oder ob es sich hier entsprechend der ständigen Rechtsprechung zur Tätigkeit von Altenpflegehelferinnen nur um einen sogenannten großen Arbeitsvorgang handelt (s. nur BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 2 der Gründe mwN, ZTR 2001, 510) .

    Kr. IV BAT nicht verlangt wird (so auch zur insoweit gleichlautenden Vergütungsordnung für den Bereich der Arbeiterwohlfahrt: BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 3 a bb der Gründe mwN, ZTR 2001, 510).

    Weder der Tarifwortlaut noch sonstige Gesichtspunkte bieten einen Anhalt dafür, dass nur ein förmlich durch Verordnung festgelegter Ausbildungsgang das Tarifmerkmal der einjährigen Ausbildung und Abschlussprüfung erfüllt (dazu ausf. BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 3 a cc der Gründe mwN, ZTR 2001, 510).

    Vor diesem Hintergrund hätten die Tarifvertragsparteien in einem bundesweit geltenden Tarifvertrag eindeutig zum Ausdruck bringen müssen, wenn sie gleichwohl nur eine durch Verordnung festgelegte Ausbildung als einschlägig für die Erfüllung des geforderten Tätigkeitsmerkmals verlangen wollten (ausf. BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 3 a cc der Gründe mwN, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16

    Eingruppierung; Arbeiterwohlfahrt

    (a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 19, AP Nr. 25 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 42, juris).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG v. 07.07.2004 und v. 17.05.2001, aaO).

    Die Aufgabe von Altenpflegekräften ist die Beratung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen (BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 40, juris).

    Neben Tätigkeiten wie Arbeiten im Zusammenhang mit Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, An- und Auskleiden und Hilfestellung bei der Körperpflege haben sich die Altenpflegehelferinnen auch um die medizinischen Hilfsmittel zu kümmern (BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 40, juris).

    (aaa) Unter "Ausbildung" versteht man eine zweck- und zielgerichtete Vermittlung der für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang (vgl. BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 51, juris).

  • LAG Hamm, 27.01.2005 - 16 Sa 1274/04

    "Dreijährige Ausbildung" bei Altenpfleger(innen); Vergütungsgruppe Kr. V

    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des BAG den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 -, ZTR 2001, 510 m. w. N.).

    Für Altenpfleger und Altenpflegehelfer existierten unterschiedliche landesrechtliche Bestimmungen, die unterschiedliche Regelungen zu Strukturen, Zielen, Inhalten und Dauer der Ausbildung vorsahen (zur Relevanz dieses Hintergrundes vgl. BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - ZTR 2001, 510).

    e) Darüber hinaus lässt der Aufbau der Vergütungsgruppen für Tätigkeiten im Bereich der Altenpflege erkennen, dass die vergütungsrechtliche Differenzierung nach dem Merkmal der Qualifikation erfolgt (sh. zum dortigen Tarifvertrag auch BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 -, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2007 - 21 Sa 20/07

    MTV Pro Seniore

    Neben Tätigkeiten wie Arbeiten im Zusammenhang mit Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, An- und Auskleiden und Hilfestellung bei der Körperpflege haben sich die Altenpflegehelfer/innen auch um die medizinischen Hilfsmittel zu kümmern (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - ZTR 2001, 510 m.w.N.; zust. Anm. Rossbruch PflR 2004, 365).

    Denn die verschiedenen Tätigkeiten zielen insgesamt auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Förderung und Erhaltung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit der zu betreuenden und zu versorgenden alten Menschen (BAG 17. Mai 2001, a.a.O.).

  • LAG München, 01.07.2008 - 8 Sa 1193/07

    Eingruppierung - Altenpflegehelferin

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Tätigkeiten der Altenpflegehelfer und Altenpfleger nicht in großem Umfang unterscheiden (vgl. BAG Urteil vom 17.05.2001 - 8 AZR 277/00).

    Die vergütungsrechtliche Differenzierung erfolgt nach dem Merkmal der Ausbildung (vgl. BAG Urteil vom 17.05.2001 -8 AZR 277/00).

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