Rechtsprechung
   BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10945
BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20 (https://dejure.org/2021,10945)
BAG, Entscheidung vom 29.04.2021 - 8 AZR 279/20 (https://dejure.org/2021,10945)
BAG, Entscheidung vom 29. April 2021 - 8 AZR 279/20 (https://dejure.org/2021,10945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 15 Abs. 2 AGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 164 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 165 Satz 4 SGB IX, § 165 Satz 3 SGB IX, § 22 AGG, § 165 Satz 1 SGB IX, § 165 Satz 3 und Satz 4 SGB IX, Art. 33 Abs. 2 GG, § 242 BGB, Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 2000/78/EG, § 133 BGB, § 165 SGB IX

  • Wolters Kluwer

    Keine Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch beim öffentlichen Arbeitgeber bei offensichtlichem Fehlen der fachlichen Eignung; Grundsatz der "Bestenauslese" des Art. 33 Abs. 2 GG im öffentlichen Dienst; Inhaltliche Anforderungen an die Erstellung ...

  • bag-urteil.com

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers, Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, Mindestnote der Ausbildung

  • rewis.io

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • datenbank.nwb.de

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmung eines Anforderungsprofils durch Festlegung einer Mindestnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch - Mindestnote der Ausbildung

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch trotz Schwerbehinderung wegen Nichterreichens einer Mindestnote in Stellenprofil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schwerbehinderte Bewerber im öffentlichen Dienst - und die Mindestnote der Ausbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerbehinderte Stellenbewerber - und die Mindestnote in der Stellenausschreibung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mindestnote gilt auch für schwerbehinderte Menschen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei fehlender Einladung zu einem ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Bewerber*innen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Muss ein schwerbehinderter Bewerber bei fehlender fachlicher Eignung eingeladen werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausweitung des Schutzes Schwerbehinderter im Bewerbungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Einladung von Schwerbehinderten zu einem Vorstellungsgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Achtung öffentliche Arbeitgeber, Gefahr Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    In einer Stellenbeschreibung geforderte Mindestnote gilt auch für schwerbehinderte Menschen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einladungspflicht für Stellenbewerber

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einladungspflicht für Stellenbewerber

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mindestnote der Ausbildung beim Vorstellungsgespräch eines Schwerbehinderten

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch trotz Schwerbehinderung wegen Nichterreichens einer Mindestnote in Stellenprofil - LAG muss konsequente Anwendung des Auswahlkriteriums prüfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ; erfolgloser Bewerber; Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch; Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Befreiung von der Verpflichtung zur Einladung zum ...

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ; erfolgloser Bewerber; Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch; Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Befreiung von der Verpflichtung zur Einladung zum ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1553
  • DB 2021, 2566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (51)

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Ob ein schwerbehinderter Mensch für eine zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet ist iSv. § 165 Satz 4 SGB IX, ist demnach anhand eines Vergleichs zwischen dem (fachlichen) Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (vgl. BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 36; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -Rn. 37, BAGE 156, 107; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

    Der Arbeitgeber, der - gestützt auf § 165 Satz 4 SGB IX - von einer Einladung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten behinderten Bewerbers absehen will, muss, da ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass er von der Einladungsverpflichtung befreit ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38, BAGE 156, 107) , demnach nicht nur darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass das fachliche Leistungsprofil des Bewerbers "unzweifelhaft" nicht dem (fachlichen) Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht.

    (a) Zur Beurteilung der fachlichen Eignung des/der Bewerbers/Bewerberin iSv. § 165 Satz 3 und Satz 4 SGB IX ist auf das in der veröffentlichten Stellenausschreibung enthaltene Anforderungsprofil abzustellen (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 156, 107) .

    Der schwerbehinderte Mensch soll nach § 165 Satz 3 SGB IX die Chance haben, sich in einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und den öffentlichen Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 36 mwN, aaO ) .

    Lassen allerdings bereits die Bewerbungsunterlagen zweifelsfrei erkennen, dass die durch das Anforderungsprofil zulässig vorgegebenen fachlichen Kriterien nicht erfüllt werden, besteht für den öffentlichen Arbeitgeber nach § 165 Satz 4 SGB IX grundsätzlich keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 37; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37 mwN, aaO) .

    Bei § 165 Satz 4 SGB IX handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38 mwN, aaO ) , der als solcher eng aufzufassen ist.

    Den öffentlichen Arbeitgeber trifft in einem Prozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der/die schwerbehinderte Bewerber/in offensichtlich fachlich ungeeignet ist (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38 mwN, aaO ; vgl. auch bereits Rn. 35) .

    Der Arbeitgeber, der - gestützt auf § 165 Satz 4 SGB IX - von einer Einladung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten behinderten Bewerbers absehen will, muss, da ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass er von der Einladungsverpflichtung befreit ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38, BAGE 156, 107) , demnach nicht nur darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass der Bewerber "unzweifelhaft" nicht dem (fachlichen) Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht, also offensichtlich fachlich ungeeignet ist.

    Die Widerlegung der aus einem Verstoß gegen § 165 Satz 3 SGB IX folgenden Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fehlende fachliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin berühren (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 50, BAGE 156, 107; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 45) .

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Ob ein schwerbehinderter Mensch für eine zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet ist iSv. § 165 Satz 4 SGB IX, ist demnach anhand eines Vergleichs zwischen dem (fachlichen) Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (vgl. BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 36; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -Rn. 37, BAGE 156, 107; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

    (1) Mit der Bestimmung eines Anforderungsprofils für die zu vergebende Stelle legt der Dienstherr die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen fest, die ein/e Bewerber/in für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG 3. März 2011- 5 C 16.10 - Rn. 21, BVerwGE 139, 135) .

    Damit nimmt er allerdings nicht nur einen wesentlichen Teil der Auswahlentscheidung vorweg (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 15 mwN; BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 38; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, aaO) .

    Vielmehr beeinflusst der öffentliche Arbeitgeber mit dem Anforderungsprofil zugleich den Umfang seiner - der eigentlichen Auswahlentscheidung vorgelagerten - verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 165 Satz 3 und Satz 4 SGB IX. Denn schwerbehinderte Menschen und die ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nach ihren Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei und auch im Übrigen zulässig bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung nicht erfüllen, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, müssen ggf. nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 38; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, aaO; vgl. auch BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 24 ff., BAGE 131, 232) .

    Danach hat nur die für die zu besetzende Stelle am besten geeignete Bewerberin oder der am besten geeignete Bewerber einen Anspruch auf Einstellung oder Beförderung, sobald und solange sich der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt dafür entschieden hat, verfügbare Stellen im Wege der Bewerberauswahl zu besetzen (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 14 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 41; 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135) .

    Es bleibt für den öffentlichen Arbeitgeber zudem während des gesamten Auswahlverfahrens verbindlich (vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 23 mwN, BVerwGE 139, 135) .

    Soweit - wie hier für eine Ersteinstellung im öffentlichen Dienst - dienstliche Beurteilungen von fachlichen Leistungen nicht vorliegen können, ist indes anerkannt, dass der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen kann, dass die für die konkrete Stelle erforderliche fachliche Eignung etwa durch eine bestimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses, beispielsweise - wie hier - eine Mindestabschlussnote des geforderten wissenschaftlichen Hochschulstudiums, nachzuweisen ist (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135; 1. Februar 2006 - 2 PKH 3.05 - Rn. 11; vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 36; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 47 f.; auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem die Richterbesoldung betreffenden Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 ua. - die Praxis der Justizverwaltungen, für die Einstellung in den höheren Justizdienst das Erreichen einer Mindestnote in der ersten Prüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung vorauszusetzen, erwähnt, ohne diese in Frage zu stellen, vgl. insbesondere Rn. 150 ff., BVerfGE 139, 64) .

    Fehlen einer Bewerberin oder einem Bewerber die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, eröffnet ihnen weder das Benachteiligungsverbot des AGG noch § 165 SGB IX einen Anspruch darauf, von bestimmten Qualifikationsmerkmalen befreit zu werden (vgl. auch BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    (2) Im Hinblick auf das fachliche Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes ist das in der Ausschreibung mitgeteilte Anforderungsprofil maßgebend, sofern es den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG hinreichend Rechnung trägt (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 29 ff.) und auch im Übrigen rechtlich nicht zu beanstanden ist.

    Dies fällt in sein Organisationsermessen, das gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 16 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Rn. 25 mwN; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 13 mwN) .

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jeder sich bewerbenden Person auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 27; 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 33, BAGE 161, 157) .

    Öffentliche Ämter im Sinne dieser Vorschrift sind dabei nicht nur Beamtenstellen, sondern auch - wie im Streitfall - solche Stellen, die ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - wie die Beklagte - mit Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen zu besetzen beabsichtigt (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 26; 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 20, BAGE 160, 280) .

    (d) Als Grundlage der leistungsbezogenen Auswahl muss das Anforderungsprofil zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt werden (vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 32, BAGE 119, 262) .

    Es bleibt für den öffentlichen Arbeitgeber zudem während des gesamten Auswahlverfahrens verbindlich (vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 23 mwN, BVerwGE 139, 135) .

    Ob der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 19. Juli 2018 - 1 WB 3.18 - Rn. 31) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36 mwN, BAGE 169, 302; 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 26 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Damit muss der öffentliche Arbeitgeber einem sich bewerbenden schwerbehinderten Menschen die Chance eines Vorstellungsgesprächs auch dann gewähren, wenn dessen fachliche Eignung zwar zweifelhaft, aber nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (st. Rspr. des BAG, vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 48, BAGE 169, 302; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Soweit - wie hier für eine Ersteinstellung im öffentlichen Dienst - dienstliche Beurteilungen von fachlichen Leistungen nicht vorliegen können, ist indes anerkannt, dass der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen kann, dass die für die konkrete Stelle erforderliche fachliche Eignung etwa durch eine bestimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses, beispielsweise - wie hier - eine Mindestabschlussnote des geforderten wissenschaftlichen Hochschulstudiums, nachzuweisen ist (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135; 1. Februar 2006 - 2 PKH 3.05 - Rn. 11; vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 36; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 47 f.; auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem die Richterbesoldung betreffenden Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 ua. - die Praxis der Justizverwaltungen, für die Einstellung in den höheren Justizdienst das Erreichen einer Mindestnote in der ersten Prüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung vorauszusetzen, erwähnt, ohne diese in Frage zu stellen, vgl. insbesondere Rn. 150 ff., BVerfGE 139, 64) .

    Es begegnet grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber für zu besetzende Stellen von vornherein nur solche Bewerber/innen in den Blick nehmen will, die aufgrund ihrer dokumentierten Ausbildungsergebnisse in besonderem Maße befähigt erscheinen (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 47) .

    Im Übrigen wäre es Sache des Klägers gewesen, im Prüfungsverfahren eine etwaige Behinderung durch Barrieren geltend zu machen (vgl. auch BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 50) .

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Damit nimmt er allerdings nicht nur einen wesentlichen Teil der Auswahlentscheidung vorweg (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 15 mwN; BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 38; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, aaO) .

    Dies fällt in sein Organisationsermessen, das gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 16 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Rn. 25 mwN; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 13 mwN) .

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 14 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 41; 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135) .

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Dies fällt in sein Organisationsermessen, das gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 16 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Rn. 25 mwN; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 13 mwN) .

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 14 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 41; 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135) .

    Ob der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 19. Juli 2018 - 1 WB 3.18 - Rn. 31) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Ob ein schwerbehinderter Mensch für eine zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet ist iSv. § 165 Satz 4 SGB IX, ist demnach anhand eines Vergleichs zwischen dem (fachlichen) Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (vgl. BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 36; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -Rn. 37, BAGE 156, 107; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

    Lassen allerdings bereits die Bewerbungsunterlagen zweifelsfrei erkennen, dass die durch das Anforderungsprofil zulässig vorgegebenen fachlichen Kriterien nicht erfüllt werden, besteht für den öffentlichen Arbeitgeber nach § 165 Satz 4 SGB IX grundsätzlich keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 37; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37 mwN, aaO) .

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    (1) Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, was nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung ua. nicht nur den Zugang zur Beschäftigung, sondern auch den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten  (vgl. EuGH 17. Juli 2008 -   C-303/06 - [Coleman] Rn. 39; dazu, dass Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG im AGG keine wortgleiche Umsetzung erfahren hat, BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 42, BAGE 148, 158) .

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 39; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.)  und damit zugleich Bestandteil des - unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60; vgl. auch BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 42, BAGE 148, 158) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
    Damit nimmt er allerdings nicht nur einen wesentlichen Teil der Auswahlentscheidung vorweg (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 15 mwN; BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 38; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, aaO) .

    Vielmehr beeinflusst der öffentliche Arbeitgeber mit dem Anforderungsprofil zugleich den Umfang seiner - der eigentlichen Auswahlentscheidung vorgelagerten - verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 165 Satz 3 und Satz 4 SGB IX. Denn schwerbehinderte Menschen und die ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nach ihren Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei und auch im Übrigen zulässig bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung nicht erfüllen, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, müssen ggf. nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 38; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, aaO; vgl. auch BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 24 ff., BAGE 131, 232) .

  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 1 A 438/18
  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - 1 A 1112/17
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - 6 B 922/20

    Anspruch auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über eine

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2020 - 12 Sa 1671/19
  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Nur der für die zu besetzende Stelle am besten geeignete Bewerber hat einen Anspruch auf Einstellung oder Beförderung, sobald und solange sich der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt dafür entschieden hat, verfügbare Stellen im Wege der Bewerberauswahl zu besetzen (BAG 29. April 2021 - 8 AZR 279/20 - Rn. 32, BAGE 175, 39; vgl. BVerwG 17. November 2016 - 2 C 27.15 - Rn. 26 f. mwN, BVerwGE 156, 272) .
  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    Art. 33 Abs. 2 GG macht den Zugang zu einem öffentlichen Amt damit davon abhängig, dass ein Bewerber über die erforderliche Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) verfügt, und beschränkt damit den Zugang zu öffentlichen Ämtern in Abhängigkeit von diesen drei Merkmalen (vgl. OVG NW v. 16.07.2020 - 1 A 438/18; BAG v. 29.04.2021 - 8 AZR 279/20).

    "Fachliche Leistung" bedeutet Fachwissen, Fachkönnen und Bewährung im Fach (vgl. BVerfG v. 23.06.2015 - 2 BvR 161/15; BVerfG v. 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12; BVerfG v. 27.05.2013 - 2 BvR 462/13; BAG v. 29.04.2021 - 8 AZR 279/20).

    Denn der Dienstherr / Arbeitgeber übt den ihm offenstehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignung der Bewerber/innen mit einem Anforderungsprofil in typisierender Weise aus und muss sich daher in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG bewegen (BAG v. 29.04.2021 - 8 AZR 279/20).

    Die Festlegung der Erforderlichkeit eines Abschlusses ist - unabhängig von der konkreten Note bzw. einem konkreten Punktwert - immer leistungsbezogen und wird insoweit den Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich gerecht (29.04.2021 - 8 AZR 279/20).

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin

    Stellenausschreibungen sind deshalb - wie typische Willenserklärungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen potentiellen Bewerbern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten der durchschnittlichen sich bewerbenden Person zugrunde zu legen sind (BAG 29. April 2021 - 8 AZR 279/20 - Rn. 42 mwN, BAGE 175, 39) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2023 - 1 Sa 295/22

    Entschädigung nach dem AGG - Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu

    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist (vgl. nur BAG 29.04.2021 -8 AZR 279/20-, Rn.19 ff. mwN., juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 29.04.2021, aaO., Rn. 23; 27.08.2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29, juris) begründet der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, mithin auch der Verstoß des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes gegen die in § 165 Satz 3 SGB IX geregelte Pflicht, eine/n schwerbehinderte/n Bewerber/in zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung.

    Im Hinblick auf das fachliche Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes ist das in der Ausschreibung mitgeteilte Anforderungsprofil maßgebend, sofern es den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG hinreichend Rechnung trägt und auch im Übrigen rechtlich nicht zu beanstanden ist (BAG 29.04.2021- 8 AZR 279/20 - Rn. 27 - 30).

    60 Das Organisationsermessen und die Festlegung von Anforderungen in einem Anforderungsprofil sind gerichtlich daraufhin überprüfbar, ob sie auf sachfremden Erwägungen beruhen, insbesondere auch die aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierenden, aber auch weitere gesetzliche oder tarifliche Vorgaben wahren (BAG 29.04.2021, aaO., Rn. 32, 33; 10.02.2015 -9 AZR 554/13-, Rn. 16).

    Die Festlegung des Anforderungsprofils muss deshalb im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG 29.04.2021, aaO., Rn. 33; 10.02.2015 -9 AZR 554/13-, Rn. 16, juris).

  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

    Dabei unterliegt es ihrem sachgerechten Ermessen, die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen, denen Bewerber für von der Beklagten sekundierte Einsätze bei internationalen Organisationen genügen müssen, und auf dieser Grundlage ein Anforderungsprofil zu erstellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die - weitere - Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (vgl. - zum Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst - BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 14; 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 29. April 2021 - 8 AZR 279/20 - Rn. 29 ff.) .

    cc) Aus dem Recht des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil an Bewerber für offene Stellen nach sachgerechtem Ermessen zu bestimmen und der - zumindest für den öffentlichen Arbeitgeber - grundsätzlichen Verbindlichkeit des Anforderungsprofils während des gesamten Auswahlverfahrens (vgl. BAG 29. April 2021 - 8 AZR 279/20 - Rn. 34 mwN) folgt zugleich das Recht des Auswählenden, im Bewerbungsverfahren all die Bewerber "auszusondern", die dem Anforderungsprofil nicht oder im Verlaufe des Bewerbungsverfahrens nicht mehr in jeder Hinsicht entsprechen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 5 Sa 3/23

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - unterbliebene Einladung zu

    Die Widerlegung der aus einem Verstoß gegen § 165 Satz 3 SGB IX folgenden Vermutung setzt den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fehlende fachliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin berühren (BAG, Urteil vom 29. April 2021 - 8 AZR 279/20 - Rn. 65, juris = NZA 2021, 1553; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 50, juris = NZA 2017, 43).
  • LAG Köln, 30.06.2021 - 11 Sa 1172/20

    Schadensersatz wegen Benachteiligung eines Schwerbehinderten bei

    Der Kläger durfte die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen (vgl. hierzu: BAG Urt. v. 29.04.2021 - 8 AZR 279/20 - m. w. N.).

    Diese Pflichtverletzungen sind grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG Urt. v. 29.04.2021 - 8 AZR 279/20 - m. w. N.).

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

    Mit einem solchen Anforderungsprofil, das für den öffentlichen Arbeitgeber grundsätzlich während des gesamten Auswahlverfahrens verbindlich ist (vgl. dazu BAG 29. April 2021 - 8 AZR 279/20 - Rn. 34 mwN) , eröffnet § 71 SchulG unterlegenen Bewerbern zugleich die Möglichkeit, bei einem - vermeintlichen - Verstoß gegen die Anforderungen des § 71 SchulG gegen die beabsichtigte Besetzung der Stelle im Wege der Konkurrentenklage vorzugehen.
  • LAG Hessen, 05.11.2021 - 3 Sa 840/20
    Diese Pflichtverletzungen sind grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (so ausdrücklich BAG 8 AZR 279/20- Rn. 23, NZA 2021, 1553, m.w.N.).
  • LAG Köln, 10.11.2021 - 3 Sa 1187/20

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Stellenbewerbers - Einzelfall

    Ein derartiger Verstoß gegen die Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers aus § 165 Satz 3 SGB IX ist grundsätzlich geeignet im Sinne des § 22 AGG den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG, Urteil vom 29.04.2021 - 8 AZR 279/20, NZA 2021, 1553).
  • LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 144/21

    Diskriminierung - Schwerbehinderung - Bewerber - Einladungspflicht - freie Stelle

  • LAG Köln, 09.03.2023 - 6 Sa 610/22

    Konkurrentenklage; Stellenausschreibung; Muss-Kriterium; Verwaltungserfahrung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2022 - 2 Sa 362/21

    Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Bewerbungsverfahren -

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.2484

    Nichteinladung zu Bewerbungsgespräch, Bewerber mit Schwerbehinderung,

  • VG Berlin, 17.04.2023 - 26 K 290.22

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Einstellung im Beamtenverhältnis auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht