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   BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99   

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BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 (https://dejure.org/2000,3958)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 (https://dejure.org/2000,3958)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 (https://dejure.org/2000,3958)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276), gebietet der Schutzzweck von Art. 3 Abs. 2 GG § 611 a BGB so auszulegen und anzuwenden, daß bei der Prüfung, ob eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vorliegt, auf eine mögliche Beeinträchtigung der Chancen des Stellenbewerbers durch eine - die endgültige Auswahlentscheidung nicht berührende - Verfahrensgestaltung eingegangen wird.

    cc) Soweit die Beklagte sich unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1993 (aaO, zu C II der Gründe) darauf beruft, daß in der Bewerbung der Frau W. ein nachträglicher Grund liege, der die unterschiedliche Behandlung rechtfertige, weil diese Bewerberin für die zugedachte Aufgabe geradezu prädestiniert sei und mit ihrer Bewerbung zur Zeit der Ausschreibung gar nicht habe gerechnet werden können, so sind die hierzu von der Beklagten vorgetragenen Tatsachen nicht geeignet, das Vorliegen dieser Voraussetzung anzunehmen.

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
    Eine unverzichtbare Voraussetzung in diesem Sinne stellt erheblich höhere Anforderungen an das Gewicht des rechtfertigenden Umstandes als ein sachlicher Grund, denn das Geschlecht ist nur dann unverzichtbar, wenn ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte und dieses Unvermögen auf Gründen beruht, die ihrerseits der gesetzlichen Wertentscheidung der Gleichberechtigung beider Geschlechter genügen (Senat 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170, zu B II 1 der Gründe).

    Wie der Senat mit Urteil vom 12. November 1998 (- 8 AZR 365/97 - aaO) entschieden hat, stellt § 611 a Abs. 2 Satz 1 BGB nicht auf die formale Position eines allein durch die Einreichung eines Bewerbungsschreibens begründeten Status als "Bewerber", sondern auf die materiell zu bestimmende objektive Eignung als Bewerber ab.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.1998 - 7 Sa 163/98

    Geschlechtsneutralität einer Arbeitsplatzausschreibung

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Dezember 1998 - 7 Sa 163/98 - aufgehoben.
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    In Rechtsprechung und Literatur wird eine subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung verlangt und dass die Person auch objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - zu § 611a BGB, BGleiG E II.2.1 BGB § 611a Nr. 2; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 2 Rn. 7; Däubler/BertzbachSchrader/Schubert § 6 Rn. 21c; Walker NZA 2009, 5; einschränkend ErfK/Schlachter § 6 AGG Rn. 3, die den Bewerberstatus nur ausschließt, wenn die fehlende objektive Eignung offensichtlich ist).

    Eine "unverzichtbare Voraussetzung" iSd. früheren § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB stellte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erheblich höhere Anforderungen an das Gewicht des die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Umstandes als ein sachlicher Grund, weil das Geschlecht nur dann unverzichtbar ist, wenn ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte und dieses Unvermögen auf Gründen beruht, die ihrerseits der gesetzlichen Wertentscheidung der Gleichberechtigung beider Geschlechter genügen (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - BGleiG E II. 2.1 BGB § 611a Nr. 2).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Für eine Auslegung über den Wortlaut hinaus besteht auch angesichts des § 3 Abs. 1 AGG kein Bedürfnis (vgl. unter II 3 a bb (1), anders noch zu § 611a BGB: BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14; 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - BGleiG E.II.2.1 BGB § 611a Nr. 2).

    Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung der Aktivlegitimation ist (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - aaO), kann hier offenbleiben.

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Das Bundesarbeitsgericht hatte zunächst die vor Inkrafttreten des AGG zum 18. August 2006 zu der Vorschrift des § 611a Abs. 2 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 entwickelten Grundsätze auf das AGG übertragen; Entschädigungsansprüche von subjektiv nicht ernsthaften Bewerbern hatte es nicht an dem - von der Gegenseite darzulegenden und zu beweisenden - Einwand des Rechtsmissbrauchs scheitern lassen, sondern zunächst entschieden, dass im Stellenbesetzungsverfahren nur benachteiligt werden könne, wer sich subjektiv ernsthaft beworben habe und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht komme, es im Fall einer Scheinbewerbung demnach bereits an den Anspruchsvoraussetzungen fehle (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08, BAGE 131, 232 Rn. 50; zu § 611a Abs. 2 BGB aF: vgl. BAG, Urteile vom 12. November 1998 - 8 AZR 365/97, BAGE 90, 170, 180; vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 Rn. 45 und vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07, BAGE 127, 367 Rn. 57).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    geschlechtsspezifische Stellenausschreibung anzusehen (BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276 = AP BGB § 611a Nr. 9 = EzA BGB § 611a Nr. 9; BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - ErfK/Schlachter BGB § 611b Rn. 4).

    Für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung reicht es aus, wenn Personen, die an sich für die Tätigkeit geeignet wären, von vornherein wegen ihres Geschlechts nicht für die Einstellung in Betracht gezogen werden (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 -).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Ein solcher Verstoß begründet nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 99/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts: Entschädigungsanspruch wegen

    Liegt der Arbeitgeberentscheidung ein "Motivbündel" zugrunde, so ist allein maßgebend, ob in diesem auch das Geschlecht des Stellenbewerbers als negatives Kriterium enthalten ist (BAG, Urteil vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, juris Rn. 40).

    Nicht allein der bestplatzierte Bewerber kann benachteiligt sein (BAG, Urteil vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, juris Rn. 33; BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03, NZA 2004, 540, Rn. 67 ff.; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2009 - 9 Sa 5/09, juris Rn. 59).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Das Bundesarbeitsgericht hatte zunächst die vor Inkrafttreten des AGG zum 18. August 2006 zu der Vorschrift des § 611a Abs. 2 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 entwickelten Grundsätze auf das AGG übertragen; Entschädigungsansprüche von subjektiv nicht ernsthaften Bewerbern hatte es nicht an dem - von der Gegenseite darzulegenden und zu beweisenden - Einwand des Rechtsmissbrauchs scheitern lassen, sondern zunächst entschieden, dass im Stellenbesetzungsverfahren nur benachteiligt werden könne, wer sich subjektiv ernsthaft beworben habe und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht komme, es im Fall einer Scheinbewerbung demnach bereits an den Anspruchsvoraussetzungen fehle (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08, BAGE 131, 232 Rn. 50; zu § 611a Abs. 2 BGB aF: vgl. BAG, Urteile vom 12. November 1998 - 8 AZR 365/97, BAGE 90, 170, 180; vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 Rn. 45 und vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07, BAGE 127, 367 Rn. 57).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung der Aktivlegitimation ist (so zu BGleiG BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - zu II 2 e der Gründe, BGleiG E.II.2.1 BGB § 611a Nr. 2), kann hier offenbleiben.
  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

    Eine solche geschlechtsspezifische Formulierung begründet ein Indiz für eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung iSv § 22 AGG (BVerfG 21.09.2006 NJW 2007, 137 f.; BAG 27.04.2000 - 8 AZR 295/99; 05.02.2004 NZA 2004, 540, 543) und für einen Verstoß gegen das in § 11 AGG verankerte Verbot benachteiligender Stellenausschreibungen.
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Ein solcher Verstoß begründet grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Einstellungsentscheidung maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 -, Juris; Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 -, a.a.O.).
  • LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08

    Klage gegen Diakonisches Werk Hamburg e.V. wegen Diskriminierung abgewiesen

  • LAG Niedersachsen, 24.02.2023 - 16 Sa 671/22

    Unmittelbare Benachteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 AGG ; Rechtfertigung einer

  • ArbG Hamburg, 26.01.2010 - 25 Ca 282/09

    Entschädigungsanspruch - mittelbare Benachteiligung im Bewerbungsverfahren wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2002 - 9 Sa 1451/01

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 6 Sa 522/07

    Unzulässige Benachteiligung eines Bewerbers - fehlende Ernsthaftigkeit der

  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

  • LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10

    Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 9 Sa 5/09

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 226/05

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 31.07.2008 - 10 Ca 10149/08

    AGG-Hopping

  • ArbG Celle, 30.12.2008 - 2 Ca 195/08

    Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne

  • ArbG Stendal, 01.07.2009 - 4 Ca 1559/08
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