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   BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20   

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https://dejure.org/2021,47644
BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 (https://dejure.org/2021,47644)
BAG, Entscheidung vom 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 (https://dejure.org/2021,47644)
BAG, Entscheidung vom 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 (https://dejure.org/2021,47644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung Einstellungsdiskriminierung eines schwerbehinderter Bewerbers - Veröffentlichung des Stellenangebots über die Jobbörse der Bundesagentur reicht für öffentliche Arbeitgeber nicht

  • Wolters Kluwer

    Vermutung einer Benachteiligung schwerbehinderter Menschen bei Verletzung von Schutz- und Förderpflichten durch den Arbeitgeber; Unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung schwerbehinderter Menschen; Ziel und Zweck der Unterrichtung der ...

  • bag-urteil.com

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • rewis.io

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung -Unterrichtung - ordnungsgemäße Einschaltung der Agentur für Arbeit - Ermessensspielraum

  • datenbank.nwb.de

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entschädigung Einstellungsdiskriminierung eines schwerbehinderter Bewerbers - Veröffentlichung des Stellenangebots über die Jobbörse der Bundesagentur reicht für öffentliche Arbeitgeber nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Offene Stellen beim öffentlichen Arbeitgeber - und die Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - und die nicht der Arbeitsagentur gemeldete offene Stelle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anspruch nach dem AGG: Vermutung der Benachteiligung bei Verfahrensfehler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Landkreis muss schwerbehindertem Juristen Entschädigung zahlen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber meldet freie Stellen der Arbeitsagentur frühzeitig i.S.v. § 165 Satz 1 SGB IX als für Schwerbehinderte geeignet

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für schwerbehinderte Bewerber wegen unterbliebener Meldung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für schwerbehinderte Bewerber wegen unterbliebener Meldung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterbliebene Meldung offener Stellen kann diskriminierend sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ; erfolgloser Bewerber; Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats "unmittelbar nach Eingang" der Bewerbung ...

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ; erfolgloser Bewerber; Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats "unmittelbar nach Eingang" der Bewerbung ...

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entschädigungsanspruch - Beschwerderecht eines Bewerbers (§ 13 Abs. 1 AGG)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    AGG-Entschädigung ohne Meldung an Arbeitsagentur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1700
  • NZA 2022, 638
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36 mwN, BAGE 169, 302; 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 26 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    (dd) Allerdings könnte fraglich sein, ob dieser objektive Verstoß des Beklagten gegen § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX aF bzw. § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX nF (zur objektiven Zurechnung des Unterlassens der vom Arbeitgeber eingesetzten Personen vgl. etwa BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 34 ff., BAGE 127, 367; vgl. im Ergebnis zudem BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 76, BAGE 169, 302) im vorliegenden Verfahren ausnahmsweise nicht die Vermutung iSv. § 22 AGG begründet, dass der Kläger die unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG wegen seiner Schwerbehinderung erfahren hat.

    Ob und ggf. unter welchen weiteren Voraussetzungen sich dieser Umstand dahin auswirken kann, dass für die Annahme, die Schwerbehinderung des Klägers sei Bestandteil eines Motivbündels gewesen, das die Entscheidung des Beklagten (mit)beeinflusst habe (zum Motivbündel vgl. BAG 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 - Rn. 22) , kein Raum bleibt, und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang ggf. einem etwaigen Organisationsverschulden des Beklagten (vgl. zu Anforderungen an die Organisation etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - aaO) zukäme, kann allerdings dahinstehen.

    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil der Kläger auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (dazu etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 82 ff. mwN, BAGE 169, 302) , kommt es nach alledem nicht an.

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    § 15 Abs. 2 AGG räumt dem Gericht bei der Bestimmung der Höhe der Entschädigung einen Ermessensspielraum ein (vgl. BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 27, BAGE 170, 340) , weshalb eine Bezifferung des Zahlungsantrags nicht notwendig ist.

    Dies folgt aus der in § 15 Abs. 2 AGG getroffenen Bestimmung, wonach die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (vgl. etwa BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 24, BAGE 170, 340) .

    Aus dem Umstand, dass das infolge der Nichteinstellung entgangene Arbeitsentgelt ein möglicher Schadensposten im Rahmen eines auf den Ausgleich materieller Schäden nach § 15 Abs. 1 AGG gerichteten Schadensersatzanspruchs sein kann, während mit der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG nicht der materielle, sondern der immaterielle Schaden ausgeglichen wird, folgt nichts Abweichendes (vgl. etwa BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 25 f. mwN, aaO) .

    Im Übrigen ist das Gericht im Rahmen des ihm bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung eröffneten Ermessensspielraums - der kein "Beurteilungsspielraum" ist (vgl. BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 27 mwN, aaO; missverstehend insoweit Junker ZFA 2021, 502, 522)  - nicht gehalten, stets die "exakte" Höhe des auf der ausgeschriebenen Stelle zu erwartenden Bruttomonatsentgelts zu ermitteln, vielmehr reicht - insbesondere wenn die Parteien über die zutreffende Vergütung streiten - eine Anknüpfung an das auf der ausgeschriebenen Stelle ungefähr erzielbare Bruttomonatsentgelt aus.

    Da es auf ein Verschulden nicht ankommt, können Gesichtspunkte, die mit einer etwaigen Abwesenheit oder einem geringen Grad von Verschulden zusammenhängen, nicht mindernd bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt werden (vgl. etwa BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 20 f., BAGE 170, 340) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Damit soll die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung gewährleistet werden (vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 119, 262) .

    Die Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit bzw. die nicht ordnungsgemäße Einschaltung der Agentur für Arbeit ist grundsätzlich geeignet, die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung zu begründen, da der objektiv gesetzeswidrig handelnde Arbeitgeber den Anschein erweckt, nicht nur an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein, sondern auch möglichen Vermittlungsvorschlägen und Bewerbungen von arbeitsuchenden schwerbehinderten Menschen aus dem Weg gehen zu wollen (vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 22, aaO) .

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51, BAGE 164, 117) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 52 mwN, BAGE 164, 117) .

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Nach dem Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts dürfen nationale Vorschriften die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nämlich nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. etwa EuGH 6. Oktober 2021 - C-561/19 - [Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi] Rn. 63; 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN; 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 15 Sa 949/19

    Diskriminierung - Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch - Beteiligung der

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Erforderlich ist eine gezielte Unterrichtung, mit der auf die Schwerbehinderung des/der einzelnen Bewerbers/Bewerberin hingewiesen wird (vgl. auch Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 27. November 2019 - 15 Sa 949/19 - Rn. 36; Düwell aaO Rn. 150 mwN) .
  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Nach dem Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts dürfen nationale Vorschriften die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nämlich nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. etwa EuGH 6. Oktober 2021 - C-561/19 - [Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi] Rn. 63; 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN; 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN) .
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .
  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
    Nach dem Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts dürfen nationale Vorschriften die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nämlich nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. etwa EuGH 6. Oktober 2021 - C-561/19 - [Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi] Rn. 63; 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN; 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN) .
  • EuGH, 20.10.2016 - C-429/15

    Danqua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • LAG Sachsen, 11.03.2020 - 5 Sa 414/18

    Vorstellungsgespräch für schwerbehinderte Menschen bei Bewerbungen; Kein

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 22) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24; 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51, BAGE 164, 117) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29, BAGE 172, 78; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

    Der Kläger durfte die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen (st. Rspr., vgl. BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 13, BAGE 176, 226) .

    Darauf, ob es überhaupt andere Bewerber/innen gegeben hat, ob deren Bewerbungen Erfolg hatten und ob ein/e von der Beklagten ausgewählte/r Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an (vgl. BAG 31. März 2022 - 8 AZR 238/21 - Rn. 15; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 20, BAGE 176, 226; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 15, BAGE 175, 228) .

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. die Schwerbehinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (st. Rspr., zB BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23, BAGE 176, 226, jeweils mwN) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (st. Rspr., zB BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 27, BAGE 176, 226; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, BAGE 169, 302, jeweils mwN) .

    Dies folgt aus der in § 15 Abs. 2 AGG getroffenen Bestimmung, wonach die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (vgl. etwa BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 44, BAGE 176, 226; 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 24, BAGE 170, 340) .

    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil der Kläger auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, kommt es danach nicht an (vgl. BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 45, BAGE 176, 226) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2024 - 10 Sa 853/23

    Diskriminierung von Schwerbehinderten - Stellenausschreibung - Vermutung einer

    Der Kläger durfte die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen (st. Rspr., vgl. BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 13, BAGE 176, 226).

    Darauf, ob es überhaupt andere Bewerber/innen gegeben hat, ob deren Bewerbungen Erfolg hatten und ob ein/e von der Beklagten ausgewählte/r Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an (vgl. BAG 31. März 2022 - 8 AZR 238/21 - Rn. 15; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 20, BAGE 176, 226; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 15, BAGE 175, 228).

    Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. die Schwerbehinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (st. Rspr., z.B. BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23, BAGE 176, 226, jeweils mwN).

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (st. Rspr., z.B. BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 27, BAGE 176, 226; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, BAGE 169, 302, jeweils mwN).

    Dies folgt aus der in § 15 Abs. 2 AGG getroffenen Bestimmung, wonach die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (vgl. etwa BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 44, BAGE 176, 226; 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 24, BAGE 170, 340).

    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil der Kläger auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, kommt es danach nicht an (vgl. BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 45, BAGE 176, 226).

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung

    Darauf, ob es überhaupt andere Bewerber/innen gegeben hat und ob der/die von dem Beklagten ausgewählte Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es insoweit nicht an (vgl. näher BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 20; 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28 ff., BAGE 169, 217) .
  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 437/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. an die (Schwer)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 27; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24 mwN) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 21, BAGE 175, 228; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 mwN, BAGE 172, 78) .

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin

    Die klagende Partei durfte die Höhe der von ihr begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen (st. Rspr., statt vieler nur BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20  - Rn. 13 ,  BAGE 176, 226 ) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 28 mwN, BAGE 176, 226) .

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 438/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. an die (Schwer)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 27; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24 mwN) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 21, BAGE 175, 228; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 mwN, BAGE 172, 78) .

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 439/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. an die (Schwer)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 27; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24 mwN) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 21, BAGE 175, 228; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 mwN, BAGE 172, 78) .

    Ebenso kann offenbleiben, ob die Beklagte gegen andere Vorschriften verstoßen hat, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, wie insbesondere § 165 Satz 1 SGB IX, wonach die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Stellen zu melden haben (dazu und zu den Anforderungen an die Meldung vgl. BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 36 ff.) sowie § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, wonach die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 SGB IX genannten Vertretungen über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten haben (dazu und zum Zeitpunkt der Unterrichtung vgl. BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 31 ff.) .

  • ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23

    Altersdiskriminierung: 7.500 Euro Entschädigung für an "Digital Natives"

    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil der Kläger auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 82), kommt es vorliegend nicht an (vgl. BAG 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 45).
  • VG Sigmaringen, 10.02.2023 - 7 K 4878/20

    Bewerberverfahrensanspruch; Öffentlicher Dienstherr; Schwerbehinderung;

    Der Verstoß des öffentlichen Arbeitgebers gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, die Vermutung i. S. d. § 22 AGG zu begründen, dass der erfolglose schwerbehinderte Bewerber wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde (BAG, Urteil vom 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - AP SGB IX 2018 § 165 Nr. 1 Rn. 26; VG Freiburg, Urteil vom 10.12.2019 - 5 K 884/15 - BeckRS 2019, 42229 Rn. 22).

    Die Vermutung lässt auch grundsätzlich den Schluss zu, dass die Nichtmeldung an die Agentur für Arbeit aus diskriminierenden Gründen erfolgt ist, nämlich, dass der (öffentliche) Arbeitgeber kein Interesse an der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer (bzw. hier: Beamter) hat (vgl. BAG, Urteil vom 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - AP SGB IX 2018 § 165 Nr. 1 Rn. 26).

    Diese Vermutung bzw. Beweislastumverteilung (vgl. hierzu dogmatisch BeckOGK/Benecke, 1.12.2022, AGG § 22 Rn. 12, 13; BAG, Urteil vom 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - AP SGB IX 2018 § 165 Nr. 1 Rn. 26 f.; LAG Bad.-Württ., Urteil vom 03.06.2019 - 1 Sa 12/18 - juris Rn. 39) ist hier indes widerlegt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22

    Entschädigungsanspruch wegen ethnischer Diskriminierung

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 5 Sa 3/23

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - unterbliebene Einladung zu

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

  • LAG Thüringen, 14.03.2023 - 1 Sa 144/22

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Schwerbehinderung -

  • LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 144/21

    Diskriminierung - Schwerbehinderung - Bewerber - Einladungspflicht - freie Stelle

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