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   BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09   

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https://dejure.org/2010,3813
BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09 (https://dejure.org/2010,3813)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 8 AZR 315/09 (https://dejure.org/2010,3813)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 (https://dejure.org/2010,3813)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen pflichtwidriger Arbeitgeberweisung; Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen in einem Teilurteil

  • Bundesarbeitsgericht

    Schadensersatz wegen pflichtwidriger Arbeitgeberweisung - Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen in einem Teilurteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 9, § 301 Abs 1 S 1 ZPO, § 318 ZPO, § 322 ZPO, § 280 Abs 1 S 1 BGB
    Schadensersatz wegen pflichtwidriger Arbeitgeberweisung - Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen in einem Teilurteil

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen pflichtwidriger Arbeitgeberweisung - Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen in einem Teilurteil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Präklusionswirkung eines Teilurteils; Berücksichtigung durch das Revisionsgericht von Amts wegen; Schadensersatz wegen Verletzung des Anspruchs auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Kein Schadensersatzanspruch bei behindertengerechter Beschäftigung

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz wegen pflichtwidriger Arbeitgeberweisung - Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen in einem Teilurteil

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen pflichtwidriger Arbeitgeberweisung - Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen in einem Teilurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusionswirkung eines Teilurteils; Berücksichtigung durch das Revisionsgericht von Amts wegen; Schadensersatz wegen Verletzung des Anspruchs auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Schadenersatzanspruch bei behindertengerechter Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1443
  • BB 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Die materielle Rechtskraft eines Urteils führt in einem späteren Prozess nur dann zur Unzulässigkeit der neuen Klage, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - mwN, NJW 2008, 1227) .

    Ebenso wie das Revisionsgericht dann, wenn eine in einem Vorprozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfrage lediglich Vorfrage für die Entscheidung des nachfolgenden Rechtsstreits ist, die sich aus der Rechtskraft der früheren Entscheidung ergebende Bindungswirkung von Amts wegen zu beachten hat (BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - NJW 2008, 1227) , muss es auch die Präklusion von Tatsachenfeststellungen von Amts wegen beachten.

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Diese Präklusion erfasst auch im Vorprozess nicht vorgetragene Tatsachen, sofern sie nicht erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind (BGH 17. März 1995 - V ZR 178/93 - NJW 1995, 1757) .

    Dies hat zur Folge, dass ein Sachurteil, welches eine Leistungsklage abweist, grundsätzlich feststellt, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem der Entscheidung zugrunde liegenden Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr hergeleitet werden kann, und zwar auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ins Auge gefasst hatte (vgl. BGH 17. März 1995 - V ZR 178/93 - NJW 1995, 1757; 13. Dezember 1989 - IVb ZR 19/89 - NJW 1990, 1795) .

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Es kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht die Sachdienlichkeit der nachträglichen Klageerweiterung zu Recht bejaht hat, § 533 Nr. 1 ZPO, weil diese durch das Revisionsgericht nicht mehr zu überprüfen ist (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247 = AP AEntG § 1 Nr. 22 = EzA AEntG § 1 Nr. 8) .

    Ob und inwiefern die Berücksichtigung neuer Tatsachen im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren zulässig ist, richtet sich nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO, sondern nach der Spezialregelung in § 67 ArbGG (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247 = AP AEntG § 1 Nr. 22 = EzA AEntG § 1 Nr. 8) .

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Dies wird bei Erweiterungen oder Beschränkungen des Klageantrages angenommen, die den bisherigen Streitgegenstand bei unverändertem Sachverhalt lediglich quantitativ oder qualitativ modifizieren und nicht durch einen anderen ersetzen (vgl. auch: BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 11, BAGE 121, 182, 184 f. = AP BGB § 823 Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 8) .

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - BAGE 121, 182 = AP BGB § 823 Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 8) .

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Dies hat zur Folge, dass ein Sachurteil, welches eine Leistungsklage abweist, grundsätzlich feststellt, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem der Entscheidung zugrunde liegenden Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr hergeleitet werden kann, und zwar auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ins Auge gefasst hatte (vgl. BGH 17. März 1995 - V ZR 178/93 - NJW 1995, 1757; 13. Dezember 1989 - IVb ZR 19/89 - NJW 1990, 1795) .
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Im Übrigen hat die Beklagte durch rügelose Einlassung in der mündlichen Verhandlung in die Klageänderung eingewilligt, §§ 267, 533 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02 - MDR 2005, 588) .
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Ein ausschlaggebender, die Klageabweisung tragender Grund wird Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und ist nicht allein ein Element der Entscheidungsbegründung (BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204) .
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Zu den Rechtskraftwirkungen gehört deshalb die Präklusion der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, die zu einer Abweichung von der rechtskräftig festgestellten Rechtsfolge führen sollen (BGH 11. November 1994 - V ZR 46/93 - NJW 1995, 967) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 1085/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - Vorbringen zugelassen, ist dies im Revisionsverfahren unanfechtbar und das vom Landesarbeitsgericht zugelassene Sachvorbringen zu berücksichtigen, weil die Beschleunigungswirkung, der die Präklusionsvorschrift des § 67 ArbGG dient, nicht wieder herstellbar ist (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 9 AZN 1085/07 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 60 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 37) .
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09
    Wird in der Berufungsinstanz ein neuer Streitgegenstand neben dem bisherigen eingeführt, liegt ein Fall nachträglicher Klagehäufung (§ 260 ZPO) vor, dessen Zulässigkeit sich nach den §§ 263, 533 ZPO beurteilt (vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 16, BAGE 119, 238 = AP BGB § 611 Personalakte Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 4) .
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2009 - 9 Sa 1695/07

    materielle Rechtskraft, Ersatz materieller und immaterieller Schäden

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20; 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36; 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt: BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20; 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36; 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18) .
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Ob und inwiefern die Berücksichtigung neuer Tatsachen im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren zulässig ist, richtet sich nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO, sondern nach der Spezialregelung in § 67 ArbGG (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 28, mwN) .
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