Rechtsprechung
   BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,39
BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 (https://dejure.org/2002,39)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 (https://dejure.org/2002,39)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 (https://dejure.org/2002,39)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,39) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs; Identität der wirtschaftlichen Einheit; Übernahme von Wirtschaftsgütern und Eingliederung in bestehende Organisation; Änderung des Betriebszwecks

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsübergang erfordert gleichbleibenden Betriebszweck

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsübergang erfordert gleichbleibenden Betriebszweck

  • Techniker Krankenkasse
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; KSchG § 1; InsO §§ 113, 125; BetrVG § 102
    Betriebsübergang: Anforderungen bei einem Produktionsbetrieb (hier: Schuhproduktion)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang - Schuhproduktion; Identität der wirtschaftlichen Einheit; Übernahme von Wirtschaftsgütern und Eingliederung in bestehende Organisation; Änderung des Betriebszwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung bleibt auch bei Aufkauf des insolventen Unternehmens wirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kündigung im Konkurs bleibt wirksam // Klare Grenzen auch für möglichen Wiedereinstellungsanspruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 93
  • DB 2002, 2552
  • DB 2002, 2572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (177)

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Die bloße Einstellung der Produktion bedeutet allerdings noch keine Betriebsstilllegung (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 a bb der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210) .

    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b bb (1) der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - zu II 1 b (1) der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87) .

    Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne dass es der Feststellung bedarf, dass der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu III 1 a bb (2) der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - zu B II 2 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 47 = EzA BGB § 613a Nr. 50) .

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 613a BGB auch bei Betriebsübergängen in das Ausland grundsätzlich anwendbar (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b cc (3) der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210 - Verlagerung von Deutschland nach Österreich -; vgl. auch 20. April 1989 - 2 AZR 431/88 - BAGE 61, 369 = AP BGB § 613a Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 61 - möglicher Betriebsübergang nach Frankreich -) .

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auch für die Abgrenzung von Betrieb und Betriebsteil ist eine Gesamtbetrachtung maßgeblich, bei der die wirtschaftliche Einheit und ihre Identität im Mittelpunkt steht (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; ErfK/Preis 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 7; HWK/Willemsen 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 32).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11

    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

    Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich eine Passivlegitimation des Beklagten schließlich nicht unter entsprechender Heranziehung der Rechtsprechung zum Betriebsübergang, die eine Passivlegitimation des kündigenden Betriebsveräußerers für eine Kündigungsschutzklage auch dann annimmt, wenn nach der Kündigungserklärung ein Betriebsübergang stattfindet (vgl. BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 a der Gründe mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht